Breitenschach

Beim regelmäßigen Schachspiel in größerem Kreis entstand im Laufe der letzten Jahre eine Schachvariante, die wir Breitenschach getauft haben. Dabei werden zwei vollständige Schachbretter nebeneinandergelegt und mit zwei vollständigen Figurensätzen pro Spieler bespielt. Dadurch entsteht ein Spielfeld mit der doppelten Breite und deutlich mehr Raum für ungewöhnliche Züge und neue Strategien.

Breitenschach wird mit zwei Schachbrettern gespielt

Grundsätzlich gelten die normalen Schachregeln. Ergänzt werden sie durch drei besondere Mechaniken: den Brettabwurf, die erweiterte Rochade und die Königsfusion. Hinzu kommen besondere Regeln für den Umgang mit den beiden Königen.

Das Spielfeld

Die beiden Schachbretter werden direkt nebeneinandergelegt und bilden ein zusammenhängendes Spielfeld. Die Grenze zwischen den Brettern besitzt für die Figuren keine besondere Bedeutung.

Alle Figuren bewegen sich nach ihren normalen Regeln über das gesamte Spielfeld. Ein Turm kann somit vom einen auf das andere Brett ziehen, während ein Läufer seine Diagonale über die Brettgrenze hinweg fortsetzen kann. Gleiches gilt für Dame, König und Springer.

Brettabwurf

Sobald sich auf einem der beiden Bretter keine Figur eines Spielers mehr befindet, kommt es zum Brettabwurf. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viele Figuren des Gegners sich noch auf diesem Brett befinden.

Das betreffende Brett wird aus dem Spiel entfernt. Alle darauf verbliebenen Figuren verschwinden ebenfalls aus der Partie. Dies gilt auch für Könige. Verliert ein Spieler dadurch einen seiner beiden Könige, spielt er mit dem verbliebenen König weiter. Verliert ein Spieler durch den Brettabwurf beide Könige, hat er die Partie verloren.

Erweiterte Rochade

Die Rochade funktioniert im Breitenschach nach demselben Grundprinzip wie im klassischen Schach, allerdings über eine beliebige Entfernung.

Jeder König kann mit jedem eigenen Turm rochieren, sofern beide Figuren zuvor noch nicht gezogen wurden. Bei der Rochade zieht der König in Richtung des gewählten Turms und bleibt auf dem letzten freien Feld vor diesem stehen. Anschließend zieht der Turm über den König hinweg auf das direkt angrenzende Feld auf der anderen Seite des Königs. König und Turm stehen danach direkt nebeneinander.

Alle Felder zwischen König und Turm müssen vor der Rochade frei sein. Außerdem darf der König zu Beginn der Rochade nicht im Schach stehen und während seines gesamten Weges kein bedrohtes Feld betreten oder überqueren. Auch sein Zielfeld darf nicht bedroht sein.

Königsfusion

Abweichend von den normalen Zugregeln darf ein König auf das Feld des anderen eigenen Königs ziehen. Geschieht dies, kommt es zur Königsfusion und beide Figuren werden zu einem einzigen fusionierten König.

Dieser kann sich wie ein normaler König in jede Richtung bewegen, allerdings bis zu drei Felder weit. Dabei darf er keine anderen Figuren überspringen.

Keines der Felder, über die sich der fusionierte König während seines Zuges bewegt, darf durch eine gegnerische Figur bedroht sein. Dies gilt sowohl für sein Zielfeld als auch für alle dazwischenliegenden Felder.

Schachmatt

Obwohl jeder Spieler zu Beginn über zwei Könige verfügt, müssen beide geschützt werden. Wird einer der beiden Könige ins Schach gesetzt, muss dieses Schach wie im klassischen Schach unmittelbar abgewehrt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der zweite König bedroht ist oder nicht.

Es reicht aus, einen der beiden Könige schachmatt zu setzen, um die Partie zu gewinnen. Ein noch frei beweglicher zweiter König verhindert das Schachmatt nicht.

Nach einer Königsfusion gibt es nur noch einen König, dessen Schachmatt die Partie beendet.

Weiteres

Abgesehen von den beschriebenen Besonderheiten gelten die Regeln des klassischen Schachs. Die Figuren behalten ihre normalen Bewegungsmöglichkeiten, gegnerische Figuren werden regulär geschlagen und ein König darf nicht auf ein bedrohtes Feld ziehen.

Durch die doppelte Breite entstehen Situationen, die im klassischen Schach nicht vorkommen. Läufer, Türme und Damen können über enorme Entfernungen wirken, Figuren zwischen beiden Brettern wechseln und eine Partie kann sich durch einen Brettabwurf schlagartig auf die Hälfte des ursprünglichen Spielfeldes verkleinern.

Breitenschach bleibt damit im Kern Schach, ist aber breiter, unberechenbarer und bietet strategische Möglichkeiten, die auf einem normalen Schachbrett schlicht nicht existieren.

Raspberry Pi Imager

Wer ein Betriebssystem für einen Raspberry Pi auf eine SD-Karte oder einen anderen Datenträger schreiben möchte, kann hierfür den offiziellen Raspberry Pi Imager nutzen. Die Anwendung übernimmt dabei nicht nur das Schreiben des Images, sondern vereinfacht auch die Auswahl und Vorkonfiguration des gewünschten Systems.

Der Raspberry Pi Imager

Nach dem Start wird im ersten Schritt das verwendete Raspberry Pi-Modell ausgewählt. Anschließend kann das gewünschte Betriebssystem festgelegt werden. Neben den unterschiedlichen Varianten von Raspberry Pi OS stehen dort auch eine Reihe weiterer Systeme zur Verfügung. Alternativ kann über die Option Use Custom ein bereits heruntergeladenes Image ausgewählt werden.

Im letzten Schritt muss der Zieldatenträger, beispielsweise eine SD-Karte oder ein USB-Datenträger, ausgewählt werden. Vor dem eigentlichen Schreiben bietet der Imager bei unterstützten Betriebssystemen zusätzliche Möglichkeiten zur Konfiguration.

So können unter anderem Hostname, Benutzername und Passwort, Zeitzone und Tastaturlayout sowie die WLAN-Verbindung bereits vor dem ersten Start festgelegt werden. Daneben können SSH und Raspberry Pi Connect aktiviert werden. Für SSH kann neben der Anmeldung mittels Passwort auch direkt ein öffentlicher SSH-Schlüssel hinterlegt werden.

Das geschriebene Image wird verifiziert

Damit eignet sich der Imager, insbesondere für sogenannte Headless-Installationen. Ein Raspberry Pi kann damit vorbereitet werden, ohne ihn für die Ersteinrichtung zunächst an Bildschirm und Tastatur anschließen zu müssen. Nach dem Schreiben der SD-Karte reicht es im Idealfall aus, diese einzulegen und den Raspberry Pi zu starten. Anschließend ist das System bereits über das Netzwerk erreichbar.

Der Raspberry Pi Imager steht für macOS, Linux und Windows zur Verfügung. Der Raspberry Pi Imager ist freie Software unter der Apache License.

Käuferschutz nach Kleinanzeigen-Art

Auf Kleinanzeigen kaufte ich vor einigen Tagen für 35 Euro ein Paar Joy-Con für die Nintendo Switch. Die Anzeige trug den Titel Switch Joy-Cons Rot & Blau mit Handschlaufen. In der Beschreibung hieß es:

Ich biete hier ein Paar Switch Joy-Cons in den Farben Neon-Rot und Neon-Blau an.

Der Zustand war mit Neu angegeben, die Controller wurden als voll funktionsfähig und unbenutzt beschrieben. Einen Hinweis darauf, dass es sich um Drittanbieter-Controller oder Nachbauten handelt, enthielt die Anzeige nicht. Geliefert wurden allerdings keine originalen Nintendo Joy-Con, sondern Drittanbieter-Nachbauten.

Die Drittanbieter-Joy-Con

Das ist unter anderem am Gewicht deutlich zu erkennen. Nintendo gibt für originale Joy-Con etwa 49 Gramm für den linken und 52,1 Gramm für den rechten Controller an. Die gelieferten Controller wiegen dagegen lediglich 37 beziehungsweise 38 Gramm; rund ein Viertel weniger.

Daneben fehlen entsprechende Hersteller- und Produktkennzeichnungen auf der Rückseite. Auch Bedienungsanleitung und Verpackung unterscheiden sich von den Nintendo-Produkten.

Da der Kauf über die Bezahlfunktion von Kleinanzeigen abgewickelt worden war, meldete ich den Fall beim Käuferschutz.

Ein Gutachten für einen 35-Euro-Artikel

Kleinanzeigen erklärte zunächst, anhand meiner Fotos die Echtheit nicht abschließend beurteilen zu können. Deshalb sollte ich die Controller innerhalb von 96 Stunden in einem Fachgeschäft begutachten lassen.

Dass Kleinanzeigen bei einem Fälschungsvorwurf Nachweise verlangt, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Auch die aktuellen Bedingungen der Bezahlfunktion sehen ausdrücklich vor, dass Kleinanzeigen unter anderem Belege, Fotos und Bewertungen von Drittanbietern verlangen kann.

Bei einem Warenwert von 35 Euro stellt sich allerdings die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Innerhalb von vier Tagen muss schließlich zunächst ein geeignetes Fachgeschäft gefunden werden. Dieses muss bereit sein, einen fremden Controller zu untersuchen, sich zur Authentizität des Produktes zu äußern und das Ergebnis auch noch schriftlich zu bestätigen. Eine Übernahme möglicherweise entstehender Kosten wurde nicht angeboten.

Stattdessen legte ich Kleinanzeigen die Unterschiede noch einmal ausführlich dar und belegte sie mit Fotos und offiziellen Herstellerangaben von Nintendo. Dazu gehörten insbesondere das erheblich abweichende Gewicht, die fehlenden Kennzeichnungen sowie die abweichende Bedienungsanleitung.

Argumente rein, Textbaustein raus?

Die Antwort von Kleinanzeigen fiel anschließend erstaunlich knapp aus:

Wir haben die Problemmeldung zugunsten des Verkäufers geschlossen, da die vom Verkäufer bereitgestellte Beschreibung mit den von dir übermittelten Angaben übereinstimmt. Für den Käuferschutz bei Kleinanzeigen muss ein Artikel erheblich von der Beschreibung abweichen, was in diesem Fall nicht festgestellt werden konnte. Der Verkäufer erhält daher die Auszahlung.

Das Bemerkenswerte daran ist weniger, dass Kleinanzeigen gegen mich entschieden hat. Das Unternehmen hätte durchaus feststellen können, dass meine Nachweise für das interne Käuferschutzverfahren nicht ausreichen und dafür zwingend die zuvor verlangte Begutachtung erforderlich gewesen wäre.

Nur steht davon nichts in der Entscheidung. Stattdessen wird auf keines der vorgebrachten Argumente eingegangen. Natürlich könnte man darüber streiten, ob ein Käufer allein aus der Bezeichnung Switch Joy-Cons zwingend auf Originalware von Nintendo schließen darf. Gerade dann wäre allerdings interessant gewesen, wie Kleinanzeigen diese Frage bewertet. Auch dazu findet sich in der Entscheidung keine Begründung.

Stattdessen heißt es lediglich, die Beschreibung stimme mit meinen Angaben überein und eine erhebliche Abweichung sei nicht festgestellt worden. Das ist umso bemerkenswerter, weil Kleinanzeigen wenige Tage zuvor noch ausdrücklich erklärt hatte, anhand der vorliegenden Bilder sei keine abschließende und eindeutige Beurteilung der Echtheit möglich. Nach der Übermittlung weiterer konkreter Merkmale lautet das Ergebnis nun nicht, dass diese Nachweise weiterhin unzureichend seien, sondern dass keine erhebliche Abweichung von der Beschreibung festgestellt werden könne.

Wovor schützt der Käuferschutz?

Auf der eigenen Hilfeseite Was ist Sicher bezahlen – wie funktioniert der Käuferschutz? nennt Kleinanzeigen ausdrücklich mehrere Fälle, in denen der Käuferschutz greifen soll. Darunter befindet sich:

Du ein gefälschtes Produkt erhältst

Auch die aktuellen Bedingungen für die Bezahlfunktion sind an dieser Stelle eindeutig. Unter Wesentliche Abweichung von der Beschreibung nennt Kleinanzeigen ausdrücklich den Fall, dass:

der Artikel nicht authentisch ist und dies nicht angegeben wurde

Damit beschreibt Kleinanzeigen selbst ziemlich genau den Fall, um den es hier geht. Umso bemerkenswerter ist, dass die von mir vorgelegten Hinweise auf einen Drittanbieter-Nachbau in der abschließenden Entscheidung mit keinem Wort gewürdigt wurden.

Kleinanzeigen hätte meine Nachweise zurückweisen oder weiterhin auf einem Gutachten bestehen können. Stattdessen wurden die Argumente schlicht nicht beantwortet, der Fall zugunsten des Verkäufers geschlossen und das Geld ausgezahlt.

Für einen Käuferschutz, der ausdrücklich auch bei gefälschten Produkten greifen soll, ist diese Entscheidung nur schwer nachzuvollziehen.

iCloud-Daten sichern

Eine Cloud ist eine schöne Sache, solange sie funktioniert und verfügbar ist. Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass Dienste wie iCloud in erster Linie der Synchronisation dienen und eine solche Synchronisation kein Backup ersetzt. Auch das der Zugriff auf eine Cloud eingeschränkt wird, ist kein realitätsfernes Szenario mehr. Problematisch wird dies insbesondere dann, wenn sich große Teile der eigenen Daten ausschließlich in iCloud befinden. Für ein zusätzliches Backup dieser Daten bietet sich unter macOS die Applikation Parachute Backup an.

Parachute Backup

Parachute Backup ermöglicht es, die Daten aus iCloud Drive und iCloud Photos automatisiert auf einen anderen Speicher zu sichern. Als Ziel können unter anderem externe Datenträger, eingebundene NAS-Systeme oder andere Cloudspeicher genutzt werden. Neben vollständigen Backups unterstützt Parachute Backup inkrementelle Backups und Spiegelungen. Bei iCloud Photos werden die Originale inklusive Bearbeitungen und Live Photos gesichert. Die Sicherungen können dabei manuell oder nach einem Zeitplan ausgeführt werden. Zu finden ist die Applikation auf der Webseite des Herstellers.

Webradio tageweise aufzeichnen

Webradio-Streams lassen sich mit FFmpeg nicht nur aufzeichnen, sondern bereits während der Aufnahme automatisch in einzelne Dateien aufteilen. So kann beispielsweise für jeden Kalendertag eine eigene MP3-Datei erzeugt werden. Für die Aufzeichnung kann ein kleines Shellskript verwendet werden:

#!/bin/bash
ffmpeg \
    -hide_banner \
    -loglevel warning \
    -i "https://stream.example.org" \
    -c copy \
    -f segment \
    -segment_atclocktime 1 \
    -segment_time 86400 \
    -strftime 1 \
    "/home/user/webradio/%Y-%m-%d.mp3"

Der Stream wird hierbei kontinuierlich aufgezeichnet und automatisch in Dateien mit einer Länge von jeweils einem Kalendertag aufgeteilt.