Offene Gesetze

Nachdem Gesetze in Deutschland verabschiedet wurden, werden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und dadurch verbindlich. Geregelt wird dies im Artikel 82 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.

Problematisch daran ist dass der Bundesanzeiger-Verlag, welcher für die Veröffentlichung zuständig ist, seit 2006 privatisiert wurde. Mittlerweile ist der Verlag im Besitz der Dumont-Mediengruppe. Für ein entsprechendes Abo, ist es möglich auf die Bestände der Bundesgesetzblätter zuzugreifen. Eigentlich ein Unding, bei Gesetzten an die sich die Bevölkerung halten soll. Die Bundesgesetzblätter sind als amtliche Drucksachen nicht schützenswert. Stattdessen wird seitens des Verlages mit dem Datenbankschutz argumentiert. Da die Dokumente zu einer Datenbank zusammengefasst wurden; ist dies ein Werk, welches wieder Schutzrechte genießen soll.

Das Portal Offene Gesetze

Alles in allem eine fragwürdige Konstruktion, mit der das Portal Offene Gesetze, zu finden unter offenegesetze.de aufräumen will. Dort findet man sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1949. Die Bundesgesetzblätter können durchsucht, gedruckt oder als Ganzes heruntergeladen werden. Daneben wird eine API bereitgestellt, mit welcher ebenfalls auf die Dokumente zugegriffen werden kann. Zu Beachten ist dass die Bundesgesetzblätter keine vollständigen Gesetze (außer bei der erstmaligen Veröffentlichung des Gesetztes), sondern die jeweiligen Änderungen enthalten.

Betrieben wird das Portal von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Dabei handelt es sich um einen offiziellen Chapter der Open Knowledge Foundation. Die verwendete Software ist auf GitHub zu finden, unter der MIT-Lizenz lizenziert und damit freie Software.

WebDAV-Unterstützung in Ulysses

Seit einigen Jahren nutze ich zum Schreiben von längeren Texten die Software Ulysses. Die App synchronisiert wahlweise in die iCloud oder in externe Ordner. Durch die Synchronisierung in externe Ordner kann man die entsprechenden Dateien in eine eigene Cloud wie z.B. Nextcloud legen. Problematisch wird dies, wenn man neben der macOS-App auch mit der iOS-App arbeiten möchte. Dieses unterstützt im Moment nur iCloud und Dropbox als Gegenstellen für die Synchronisierung. Somit entfällt die Möglichkeit, Dienste wie Nextcloud für die Synchronisation zwischen iOS und macOS zu nutzen. Behoben werden könnte dies durch eine Nextcloud- oder eine allgemeine WebDAV-Integration.

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Während die WebDAV-Unterstützung 2014 noch ausgeschlossen wurde, mehrten sich in letzter Zeit Hinweise das WebDAV in Zukunft eventuell den Weg in Ulysses findet. Auf Twitter finden sich einige Kommentare welche sich um dieses Thema drehen.

Schon 2016 wurde WebDAV immerhin nicht ausgeschlossen

Das nutzte ich als Anlass, einfach mal beim Ulysses-Support nachzufragen:

Ist es vorgesehen in Zukunft eine Nextcloud bzw. allgemeine WebDAV Unterstützung zur Synchronisation hinzuzufügen? Wenn ja, wann wäre mit der Umsetzung zu rechnen?

Einen Tag später war schließlich die Antwort da:

Wir hoffen, in einer zukünftigen Version allgemeine WebDAV Unterstützung zur Synchronisation anbieten zu können. Wann genau das kommen wird, kann ich leider nicht sagen, aber der Plan besteht.

Leider ließt man aus der Antwort heraus das eine zeitnahe Umsetzung wohl im Moment nicht auf dem Plan steht. Spätestens jetzt, wo Ulysses mit einem Abomodell arbeitet, kann man nur hoffen das den Wünschen der Nutzerschaft Gehör geschenkt wird und nicht ewig auf eine WebDAV-Unterstützung gewartet werden muss.

Unity nun auch zur Miete

Die Unity Engine hat in den letzten Jahren enorm an Beliebtheit gewonnen. Das dürfte nicht zu letzte an den kostenlosen Grundversionen gelegen haben. Daneben gibt es auch die Pro Variante welche mit knapp 1200 € zu Buche schlägt.

Die Unity Subskriptionsseite

Die Unity Subskriptionsseite

Wer sich das auf Schlag nicht leisten kann, hat nun die Möglichkeit Unity Pro für $ 75 respektive 57 € im Monat zu abonnieren. Auch die Pro-Versionen der Plugins für iOS, Android und Co. können dabei auch abonniert werden. Das ganze schlägt dann mit zusätzlichen $ 75 pro Plugin und Monat zu Buche. Zu finden ist die neue Subskriptionsseite unter https://store.unity3d.com/products/subscription. Die Mindestlaufzeit für ein Abo beträgt dabei 12 Monate.

video2Brain nun auch im Abo

Bei video2brain handelt es sich um einen österreichischen Anbieter von Videotrainings. Mir persönlich waren die Training immer zu teuer, die Preise für diese liegen bei 30 – 70 €. Seit kurzem bietet video2brain allerdings auch ein Abo an. Dieses kostet monatliche 19,95 € und enthält Zugriff auf alle Videotrainings. So kann man sich in Ruhe nur die Sachen anschauen, die einem selbst wirklich interessant erscheinen.

Zugriff auf die Tutorials bekommt man über die Webseite oder die Android bzw. die iOS App. Die iOS App gibt es momentan nur für das iPad, allerdings soll es bis frühstens Ende des Jahres auch eine App für das iPhone geben. Das Abonnement sind dabei monatlich kündbar, was ich als recht kundenfreundlich empfinde.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Video2brain