Erweiterter Datenschutz der iCloud unter macOS aktivieren

Mit den neuen Updates auf iOS 16.3, iPadOS 16.3, sowie macOS 13.2, kann der erweiterte Datenschutz für die iCloud auch in Deutschland aktiviert werden. Damit werden ein Großteil der Daten der iCloud Ende zu Ende verschlüsselt.

Die Einstellungen für den erweiterten Datenschutz unter macOS

Um das Feature unter macOS zu aktivieren, müssen die Einstellungen geöffnet werden und dort der Punkt iCloud ausgewählt werden. In diesem findet sich weiter unten der Punkt Erweiterter Datenschutz. Dort findet sich ein Button mit der Aufschrift Aktivieren. Allerdings kann der erweiterte Datenschutz damit im ersten Moment nicht aktiviert werden.

Stattdessen muss erst ein etwas nach unten gescrollt werden und dort unter dem Punkt Accountwiederherstellung ein Wiederherstellungsschlüssel angelegt werden. Dieser Schlüssel sollte sicher niedergeschrieben werden.

Der letzte Schritt zur Aktivierung

Nachdem dies geschehen ist, kann der erweiterte Datenschutz über den Aktivieren-Button eingeschaltet werden. Im Erfolgsfall wird hierbei der Wiederherstellungsschlüssel abgefragt und anschließend der erweiterte Datenschutz aktiviert.

Allerdings kann es vorkommen, das die Aktivierung nicht funktioniert und keine Meldung erscheint oder über Netzwerkprobleme informiert wird. In solchen Fällen sollte die Aktivierung später noch einmal probiert werden, bis sie erfolgreich durchgeführt werden konnte.

Bei neuen Geräten kann der erweiterte Datenschutz nicht ohne weiteres aktiviert werden

Interessant ist auch das die Aktivierung des erweiterten Datenschutzes auf frisch gekauften Geräten nicht durchgeführt werden kann. Hierbei handelt sich, um ein Sicherheitsfeature um eventuelle Übernahmen zu verhindern. In einem solchen Fall kann der erweiterte Datenschutz nur dann aktiviert werden, wenn unter der Apple ID, ältere Geräte registriert sind und auf diesen die Aktivierung durchgeführt wird. Bei dem neuen Gerät ist der erweiterte Datenschutz, wie bei allen Geräten mit der gleichen Apple ID, dann ebenfalls aktiviert.

Das Kommentar

Sprache entwickelt sich. Doch manchmal kommen Dinge auf, die einfach nur seltsam klingen. Eines dieser Dinge ist:

das Kommentar

Dabei ist es relativ einfach. Ein Blick, in den Duden (oder Wiktionary), zeigt dass das Wort Kommentar maskulin ist. Das bedeutet es kann nur:

der Kommentar

heißen. Es scheint sich um kein regional begrenztes Phänomenen zu handeln. Das Ganze könnte historisch gesehen aus dem österreichischen bzw. schweizerischen Raum kommen, in welchem öfter mal das Kommentar gesagt wird. Alles in allem eine sehr seltsame Angelegenheit.

Offene Gesetze

Nachdem Gesetze in Deutschland verabschiedet wurden, werden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und dadurch verbindlich. Geregelt wird dies im Artikel 82 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.

Problematisch daran ist dass der Bundesanzeiger-Verlag, welcher für die Veröffentlichung zuständig ist, seit 2006 privatisiert wurde. Mittlerweile ist der Verlag im Besitz der Dumont-Mediengruppe. Für ein entsprechendes Abo, ist es möglich auf die Bestände der Bundesgesetzblätter zuzugreifen. Eigentlich ein Unding, bei Gesetzten an die sich die Bevölkerung halten soll. Die Bundesgesetzblätter sind als amtliche Drucksachen nicht schützenswert. Stattdessen wird seitens des Verlages mit dem Datenbankschutz argumentiert. Da die Dokumente zu einer Datenbank zusammengefasst wurden; ist dies ein Werk, welches wieder Schutzrechte genießen soll.

Das Portal Offene Gesetze

Alles in allem eine fragwürdige Konstruktion, mit der das Portal Offene Gesetze, zu finden unter offenegesetze.de aufräumen will. Dort findet man sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1949. Die Bundesgesetzblätter können durchsucht, gedruckt oder als Ganzes heruntergeladen werden. Daneben wird eine API bereitgestellt, mit welcher ebenfalls auf die Dokumente zugegriffen werden kann. Zu Beachten ist dass die Bundesgesetzblätter keine vollständigen Gesetze (außer bei der erstmaligen Veröffentlichung des Gesetztes), sondern die jeweiligen Änderungen enthalten.

Betrieben wird das Portal von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Dabei handelt es sich um einen offiziellen Chapter der Open Knowledge Foundation. Die verwendete Software ist auf GitHub zu finden, unter der MIT-Lizenz lizenziert und damit freie Software.

Ulysses für Windows?

Ulysses, die App für Autoren, die im Zuge ihrer Umstellung auf ein Abo-Modell für reichlich Gesprächsstoff sorgte, gibt es für macOS und iOS. Um so verwunderter war ich, als ich entdeckte dass es mittlerweile eine Version für Windows gibt. Diese unter ulysseswindows.com zu findende Version sieht dabei aus wie ein offizieller Ableger des Herstellers:

ulysseswindows.com

Wenn man sich die Kontakt-Seite anschaut, sieht man, dass es sich nicht um eine Seite der Leipziger Ulysses GmbH & Co. KG handelt. Dort findet man stattdessen Kontaktdaten aus dem sonnigen Kalifornien:

156 2nd Street
San Francisco, CA 94105, USA

Nachdem man Eins und Eins zusammengezählt hat, wird man feststellen dass es sich bei der Windows-App um eine dreiste Kopie handelt, man beachte nur das sehr stark an das Original angelehnte Logo. Bestätigt wird dies vom Ulysses-Team auf Twitter:

Das Statement der Ulysses-Macher aus Leipzig

Niemand hätte etwas gegen eine Ulysses-Alternative gehabt; sich allerdings der Methode des dreisten Kopieren zu bedienen, schreit danach das Original zu unterstützen.

Hupen

Nach Ablauf dieser Woche hätte ich um einige Euro reicher sein können. Allerdings gibt es da ein Problem: ich darf kein Bußgeld einsammeln. So war es in diesen Tagen immer wieder anzutreffen, das Autos sich mit einem Hupen, oder am liebsten sogar mehrmaligem Hupen von der Verwandtschaft verabschiedeten.

Eine Hupe hat streng genommen nur zwei Einsatzmöglichkeiten im Straßenverkehr

Eine Hupe hat streng genommen nur zwei Einsatzmöglichkeiten im Straßenverkehr

Lasst es in Zukunft bitte. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wir sollten den Satz von 10 € für diese erhöhen, dann klappt das mit der Sanierung des Staatshaushaltes. Es gibt in Deutschland nur zwei Gründe eine Hupe im Straßenverkehr zu betätigen:

  • bei Gefahr
  • um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen

Für alle die das nachlesen wollen sei der §16 der StVO empfohlen. Also lasst es mit dem Hupen ohne triftigen Grund…

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe