Nachdem Gesetze in Deutschland verabschiedet wurden, werden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und dadurch verbindlich. Geregelt wird dies im Artikel 82 des Grundgesetzes. Dort heißt es:
Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.
Problematisch daran ist dass der Bundesanzeiger-Verlag, welcher für die Veröffentlichung zuständig ist, seit 2006 privatisiert wurde. Mittlerweile ist der Verlag im Besitz der Dumont-Mediengruppe. Für ein entsprechendes Abo, ist es möglich auf die Bestände der Bundesgesetzblätter zuzugreifen. Eigentlich ein Unding, bei Gesetzten an die sich die Bevölkerung halten soll. Die Bundesgesetzblätter sind als amtliche Drucksachen nicht schützenswert. Stattdessen wird seitens des Verlages mit dem Datenbankschutz argumentiert. Da die Dokumente zu einer Datenbank zusammengefasst wurden; ist dies ein Werk, welches wieder Schutzrechte genießen soll.
Das Portal Offene Gesetze
Alles in allem eine fragwürdige Konstruktion, mit der das Portal Offene Gesetze, zu finden unter offenegesetze.de aufräumen will. Dort findet man sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1949. Die Bundesgesetzblätter können durchsucht, gedruckt oder als Ganzes heruntergeladen werden. Daneben wird eine API bereitgestellt, mit welcher ebenfalls auf die Dokumente zugegriffen werden kann. Zu Beachten ist dass die Bundesgesetzblätter keine vollständigen Gesetze (außer bei der erstmaligen Veröffentlichung des Gesetztes), sondern die jeweiligen Änderungen enthalten.
Betrieben wird das Portal von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Dabei handelt es sich um einen offiziellen Chapter der Open Knowledge Foundation. Die verwendete Software ist auf GitHub zu finden, unter der MIT-Lizenz lizenziert und damit freie Software.