Offene Kanäle

Nach einer längeren Auszeit ist eine neue Podcast-Episode erschienen. Bei mir zu Gast war Dirk Pohlmann, seines Zeichens Mitarbeiter des offenen Kanals NB-Radiotreff 88,0 aus Neubrandenburg.

NB-Radiotreff 88,0

Und genau darum dreht es sich in dieser Episode. Dirk erzählt über offene Kanäle im Allgemeinen, den Sender NB-Radiotreff 88,0 und viele Dinge rund ums Radio.

Falls noch nicht geschehen, könnt ihr Deus ex machina in eurem Podcatcher abonnieren oder eine Bewertung auf Apple Podcasts hinterlassen. Daneben ist die Unterstützung über Tone H möglich.

Architecture of Radio

Um uns herum gibt es Menge Sender, Satelliten und vieles mehr. Gemeinsam haben diese das sie Signale aussenden. Mit der iOS App Architecture of Radio kann man diese Infosphäre visualisieren.

‎Architecture of Radio
Price: 2,99 €

Die App visualisiert dabei WLAN-APs, Mobilfunkmasten und Satelliten und stellt sie als 360 Grad Viewer dem Nutzer der App zur Verfügung. Entwickelt wurde die App von Richard Vijgen einem niederländischen Künstler. Neben den Informationen welche direkt auf dem Gerät ermittelt werden, greift die App auch auf Datenbanken zu um ein möglichst vollständiges Bild der Infosphäre zu liefern.

Die Visualisierung der "Infosphäre"

Die Visualisierung der „Infosphäre“

Weitere Informationen über die App und ihre Ziele sind auf der offiziellen Webseite unter architectureofradio.com zu finden.

Radiofrequenzen und Transmitter

Für die Einstellung eines FM-Transmitters war ich im Raum Neubrandenburg auf der Suche nach einer freien Frequenz. Zur Hilfe kam mir dabei die Webseite fmscan.org. Auf der Webseite kann man sich die Signalstärken und Sendetürme für Radiosender anzeigen lassen oder für einen bestimmten Bereich eine Liste aller belegten Frequenzen anzeigen lassen.

Alle belegten Frequenzen im Raum Neubrandenburg

Alle belegten Frequenzen im Raum Neubrandenburg

Die Daten der Transmitter kommen dabei von der FMLIST – einer Datenbank von FM, DAB und TV-Sendern. Anhand dieser Daten werden die Signalstärken und die Abdeckung berechnet – wobei die Webseite darauf Wert legt, das diese Werte nur für den nicht-professionellen Bereich geeignet sind.

Radioprogramm ganz ohne Musik

Der Ruf der GEMA ist ja nicht der beste. Selbst ein Radio welches nur Creative Commons spielt hat es bei ihr nicht einfach. Was liegt also näher als ein Radioprogramm zu entwickeln welches ganz ohne Musik auskommt? Das könnte dann in etwa so aussehen.

0 Uhr
Die große Stille – Genießen sie die einzige Sendung im Radio in der Sie sich wirklich entspannen können

1 Uhr
Hinz Triller – Für alle die Interesse an einer Tinnitussimulation haben

2 Uhr
Die schönsten Sinustöne der Welt – Die Stunde ohne Obertöne

3 Uhr
Straßenbeläge aus aller Welt – Lauschen Sie den unterschiedlichsten Belägen rund um den Globus

4 Uhr
Zähne knirschen – Unsere Spezialsendung für Zahnärzte

5 Uhr
Hoch und Tiefdruckgebiete – Die erste Sendung bei der sie das Wetter hören können

So würde sich das wahrscheinlich noch über den ganzen Tag hinziehen. Aber vielleicht sollte man es sich einfacher machen und einfach mal die GEMA reformieren.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/GEMA
http://de.wikipedia.org/wiki/Hinz-Triller

Ein Webradio einrichten und betreiben

Ein Webradio oder Internetradio an sich ist schon eine feine Sache. Natürlich gibt es einige Fallstricke, welche man beachten muss. Bevor es an die Technik, sollten erst einmal ein paar rechtliche Dinge betrachtet werden, welche sich in drei Stichpunkte zusammenfassen lassen:

  • Landesmedienanstalt
  • GEMA
  • GVL

Die Landesmedienanstalt spielt bedingt durch den Rundfunkstaatsvertrag eine Rolle. Wer ein Internetradio betreiben möchte benötigt zwar keine Zulassung mehr (seit 2009), allerdings muss das Angebot angezeigt werden, da sonst Strafzahlungen bis 500.000 € folgen können. Zur Anzeigepflicht gibt es auch eine Auskunft der Bayrischen Landesmedienanstalt:

Internetradios, die im sogenannten Streaming-Verfahren verbreitet werden und 500 und mehr Hörern technisch zugänglich sind, sind seit dem Inkraftreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Juni 2009 nicht mehr genehmigungs- sondern nur noch anzeigepflichtig. Maßgeblich für eine Anzeigepflicht ist die technische Möglichkeit, dass 500 und mehr Internetnutzer das Programm gleichzeitig hören können. Darauf, wie viele Hörer das Programm tatsächlich hören, kommt es nicht an.

Stellt man das ganze hingegen nur 499 Hörern zur Verfügung so gilt:

Internetradios, die weniger als 500 Hörern zur Verfügung gestellt oder die im Abrufverfahren verbreitet werden, sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.

Das entsprechende Formular kann man sich bei seiner Landesmedienanstalt herunterladen. Für Mecklenburg-Vorpommern findet man dieses z.B. unter http://www.medienanstalt-mv.de/service/downloads.html. Interessanter wird bei der GEMA und der GVL. Doch zitieren wir dazu doch mal aus dem entsprechenden Wikipedia Artikel:

Im Übrigen fallen beispielsweise in Deutschland Gebühren für GEMA (Mindestvergütung 30 Euro/Monat) und GVL (Mindestvergütung nicht-kommerziell: 500 Euro/Jahr, kommerziell: 1500 Euro/Jahr) an, falls das Webradio abgabepflichtige Musik spielt. Weitere Kosten entstehen durch den „Traffic“ (das übertragene Datenvolumen): Je mehr Leute zuhören, desto teurer wird es für den Sender. Klassische Rundfunkanstalten, die ihre über UKW verbreiteten Sendungen übers Internet zweitverwerten („simulcasten“), haben in der Regel Pauschalverträge mit ihren Streaming-Anbietern abgeschlossen.

In diesem Fall gehen wir davon aus, das man nur nicht abgabepflichtige Musik spielen möchte. Dies könnte z.B. unter Creative Commons lizenzierte Musik sein. Doch hier schlägt die GEMA Vermutung zu. Dabei handelt es sich um eine Beweislastumkehr zu lasten des Betreibers (oder auch eines Veranstalters). Zitieren wir auch dazu aus dem entsprechenden Wikipedia Artikel:

Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und gegebenenfalls des Verlags, die an dem Werk beteiligt waren[2], auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt[3].

Problematisch wird es erst im nächsten Satz:

Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind.

Nicht umsonst bezeichnete Matthias Deutschmann die GEMA als gemeine Mafia. Ohne wasserfesten Nachweis hat man ziemlich schnell die GEMA vor der Tür die ihr Geld sehen möchte. Doch wie sieht ein solcher Nachweis aus? Man benötigt wohl oder übel eine Liste der gespielten Stücke mit ein paar Angaben pro Stück:

  • Komponist
  • Texter
  • Bearbeiter/Verlag

Um mir nochmal „relative“ Gewissheit zu verschaffen, fragte ich dann mal bei der GEMA nach:

[…] für das abspielen GEMA pflichtiger Musik sind ja Gebühren zu entrichten. Wie verhält sich das bei Webradios welche nur Creative Commons (die ja per se nicht GEMA pflichtig ist) lizenzierte Musik anbieten und spielen. Müssen hier wegen der GEMA Vermutung ständig Playlists an die GEMA geschickt werden oder reicht dort die Pauschalzusage das man keine GEMA lizenzierte Musik spielt?

Die Antwort darauf kam dann noch am selben Tag:

Wenn Sie ausschließlich Musik verwenden, bei der die GEMA die Rechte nicht wahrnehmen kann, benötigen Sie keine Lizenz von der GEMA. Die Prüfpflicht liegt bei Ihnen. Sie müssten die Senderechte dann direkt beim Urheber erwerben.

Dann stellt sich natürlich die Frage wo man entsprechend lizenzierte Musik beziehen kann. Hier bietet sich z.B. der Dienst Jamendo an welcher unter http://www.jamendo.com/de/ zu finden ist.

Nach der rechtlichen Seite stellt sich auch die Frage der technischen Seite. Hier empfinde ich Airtime als angenehme Lösung deren Installation ich auch bereits beschrieben habe. In der aktuellen Version kann man leider noch nicht per Stream, live zum Server senden. Dies soll allerdings schon in der nächsten Version nachgerüstet werden.

Davor hatte ich Rivendell (http://rivendellaudio.org/) ausprobiert, allerdings hat diese Lösung technisch wie von der Bedienung schon gefühlt einige Jahrzehnte auf dem Buckel. Schematisch könnte das ganze fertige System dann in etwa so aussehen:

Als Software für die Moderation bietet sich z. B. Mixxx (http://www.mixxx.org) oder die Internet DJ Console (http://idjc.sourceforge.net) an. Damit kann man sich dann mit dem Streaming Server verbinden, falls man Livesendungen plant. Bei vorproduziertem Programm ist dies nicht nötig.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.talkunafraid.co.uk/
http://wiki.ubuntuusers.de/Icecast2
http://wiki.ubuntuusers.de/Internet_DJ_Console
http://wiki.ubuntuusers.de/Internetradio/Funktionsweise
http://www.heise.de/tp/artikel/19/19073/1.html
http://ubuntublog.ch/allgemein/ubuntu-web-radio-die-testphase
http://ubuntublog.ch/applikationen/mit-ubuntu-ein-web-radio-betreiben