Organisationen mit dem gewissen Ruf

Es gibt Organisation die mag der Deutsche nicht. Besonders unbeliebt sind dabei:

Weniger bekannt sind sicherlich folgende Organisationen:

Wobei sich mir prinzipiell die Frage stellt warum diese Organisationen so unbeliebt sind. Aber versuchen wir einfach mal eine Erklärung zu finden. Fangen wir mit der GEMA an, die sicherlich an Unbeliebtheit gewonnen hat seit dem Google diese nette „Fehlermeldung“ auf Youtube bringt. Auch die Ausschüttungsquoten für außerordentliche Mitglieder lassen wohl zu wünschen übrig. Die GEZ ist sicherlich wegen ihrer Hausbesuche nicht all zu beliebt. Bei der SCHUFA wird es wieder interessant, dort sind es sicherlich Dinge wie die hohe Fehlerquote der Daten sowie den Missbrauch der mit der SCHUFA betrieben wird, indem unberechtigte Forderungen eingetragen werden.

Machen wir weiter mit den eher unbekannten Organisationen. Die VG Musikediton hat durch die Geschichte mit den Noten in Kindergärten sicherlich nicht mit Ruhm bekleckert. Bei der VG WORT hingegen wird gerne beklagt das sie zu bürokratisch sei, wenn man das ganze als Autor nutzen möchte.

Ein Webradio einrichten und betreiben

Ein Webradio oder Internetradio an sich ist schon eine feine Sache. Natürlich gibt es einige Fallstricke, welche man beachten muss. Bevor es an die Technik, sollten erst einmal ein paar rechtliche Dinge betrachtet werden, welche sich in drei Stichpunkte zusammenfassen lassen:

  • Landesmedienanstalt
  • GEMA
  • GVL

Die Landesmedienanstalt spielt bedingt durch den Rundfunkstaatsvertrag eine Rolle. Wer ein Internetradio betreiben möchte benötigt zwar keine Zulassung mehr (seit 2009), allerdings muss das Angebot angezeigt werden, da sonst Strafzahlungen bis 500.000 € folgen können. Zur Anzeigepflicht gibt es auch eine Auskunft der Bayrischen Landesmedienanstalt:

Internetradios, die im sogenannten Streaming-Verfahren verbreitet werden und 500 und mehr Hörern technisch zugänglich sind, sind seit dem Inkraftreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Juni 2009 nicht mehr genehmigungs- sondern nur noch anzeigepflichtig. Maßgeblich für eine Anzeigepflicht ist die technische Möglichkeit, dass 500 und mehr Internetnutzer das Programm gleichzeitig hören können. Darauf, wie viele Hörer das Programm tatsächlich hören, kommt es nicht an.

Stellt man das ganze hingegen nur 499 Hörern zur Verfügung so gilt:

Internetradios, die weniger als 500 Hörern zur Verfügung gestellt oder die im Abrufverfahren verbreitet werden, sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.

Das entsprechende Formular kann man sich bei seiner Landesmedienanstalt herunterladen. Für Mecklenburg-Vorpommern findet man dieses z.B. unter http://www.medienanstalt-mv.de/service/downloads.html. Interessanter wird bei der GEMA und der GVL. Doch zitieren wir dazu doch mal aus dem entsprechenden Wikipedia Artikel:

Im Übrigen fallen beispielsweise in Deutschland Gebühren für GEMA (Mindestvergütung 30 Euro/Monat) und GVL (Mindestvergütung nicht-kommerziell: 500 Euro/Jahr, kommerziell: 1500 Euro/Jahr) an, falls das Webradio abgabepflichtige Musik spielt. Weitere Kosten entstehen durch den „Traffic“ (das übertragene Datenvolumen): Je mehr Leute zuhören, desto teurer wird es für den Sender. Klassische Rundfunkanstalten, die ihre über UKW verbreiteten Sendungen übers Internet zweitverwerten („simulcasten“), haben in der Regel Pauschalverträge mit ihren Streaming-Anbietern abgeschlossen.

In diesem Fall gehen wir davon aus, das man nur nicht abgabepflichtige Musik spielen möchte. Dies könnte z.B. unter Creative Commons lizenzierte Musik sein. Doch hier schlägt die GEMA Vermutung zu. Dabei handelt es sich um eine Beweislastumkehr zu lasten des Betreibers (oder auch eines Veranstalters). Zitieren wir auch dazu aus dem entsprechenden Wikipedia Artikel:

Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und gegebenenfalls des Verlags, die an dem Werk beteiligt waren[2], auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt[3].

Problematisch wird es erst im nächsten Satz:

Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind.

Nicht umsonst bezeichnete Matthias Deutschmann die GEMA als gemeine Mafia. Ohne wasserfesten Nachweis hat man ziemlich schnell die GEMA vor der Tür die ihr Geld sehen möchte. Doch wie sieht ein solcher Nachweis aus? Man benötigt wohl oder übel eine Liste der gespielten Stücke mit ein paar Angaben pro Stück:

  • Komponist
  • Texter
  • Bearbeiter/Verlag

Um mir nochmal „relative“ Gewissheit zu verschaffen, fragte ich dann mal bei der GEMA nach:

[…] für das abspielen GEMA pflichtiger Musik sind ja Gebühren zu entrichten. Wie verhält sich das bei Webradios welche nur Creative Commons (die ja per se nicht GEMA pflichtig ist) lizenzierte Musik anbieten und spielen. Müssen hier wegen der GEMA Vermutung ständig Playlists an die GEMA geschickt werden oder reicht dort die Pauschalzusage das man keine GEMA lizenzierte Musik spielt?

Die Antwort darauf kam dann noch am selben Tag:

Wenn Sie ausschließlich Musik verwenden, bei der die GEMA die Rechte nicht wahrnehmen kann, benötigen Sie keine Lizenz von der GEMA. Die Prüfpflicht liegt bei Ihnen. Sie müssten die Senderechte dann direkt beim Urheber erwerben.

Dann stellt sich natürlich die Frage wo man entsprechend lizenzierte Musik beziehen kann. Hier bietet sich z.B. der Dienst Jamendo an welcher unter http://www.jamendo.com/de/ zu finden ist.

Nach der rechtlichen Seite stellt sich auch die Frage der technischen Seite. Hier empfinde ich Airtime als angenehme Lösung deren Installation ich auch bereits beschrieben habe. In der aktuellen Version kann man leider noch nicht per Stream, live zum Server senden. Dies soll allerdings schon in der nächsten Version nachgerüstet werden.

Davor hatte ich Rivendell (http://rivendellaudio.org/) ausprobiert, allerdings hat diese Lösung technisch wie von der Bedienung schon gefühlt einige Jahrzehnte auf dem Buckel. Schematisch könnte das ganze fertige System dann in etwa so aussehen:

Als Software für die Moderation bietet sich z. B. Mixxx (http://www.mixxx.org) oder die Internet DJ Console (http://idjc.sourceforge.net) an. Damit kann man sich dann mit dem Streaming Server verbinden, falls man Livesendungen plant. Bei vorproduziertem Programm ist dies nicht nötig.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.talkunafraid.co.uk/
http://wiki.ubuntuusers.de/Icecast2
http://wiki.ubuntuusers.de/Internet_DJ_Console
http://wiki.ubuntuusers.de/Internetradio/Funktionsweise
http://www.heise.de/tp/artikel/19/19073/1.html
http://ubuntublog.ch/allgemein/ubuntu-web-radio-die-testphase
http://ubuntublog.ch/applikationen/mit-ubuntu-ein-web-radio-betreiben