Zur Auflockerung am Freitag eignet sich der Kurzfilm „JohnnyExpress“ – in ihm lernt man viel über die Post, Größenverhältnisse und das Leben.
Dreister Betrugsversuch
Die Unterschriften auf der Eintragungsurkunde waren noch nicht einmal trocken und schon flatterte der erste dreiste Betrugsversuch ins Haus. Eine Rechnung vom Handels- und Gewerberegister. Gefordert wird ein Betrag von 355,97 €.
Das Schreiben sieht hochoffiziell aus und es ist ja schließlich mit Rechnung überschrieben, also wird schon alles seine Richtigkeit haben. Im ersten Moment sieht es aus wie eine Gebühr für die Eintragung des Vereines. Das führt uns zu § 263 StGB in welchem es um Betrug geht:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn man sich das Schreiben genauer anschaut wird man feststellen das viele Punkte aus der Definition erfüllt sind. Das fängt damit ein das keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen besteht. Das hält die DHR OOD trotzdem nicht davon ab eine Rechnung zu verschicken. Wer genauer hinschaut wird feststellen das die in Sofia ansässige Firma die Summe von 355,97 € für einen Eintrag auf handels-register.net verlangt. Wenn man die Seite besucht prangt dort in der Kopfzeile „Deutsches Handelsregister“. Man versucht alles um seriös zu wirken. Glücklicherweise ist für solche Leute ein eigener Kreis in der Hölle reserviert.
In der offiziellen Eintragungsnachricht vom Amtsgericht gibt es zu diesen Praktiken im übrigen einen netten Hinweis:
Achtung! Hinweis des Registergerichts:
Bekanntmachungen der Registereintragungen erfolgen nur noch im Internet und nicht mehr in Papierform. Die Veröffentlichungen im gemeinsamen Registerportal der Länder (kostenlos abrufbar im Internet unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bieten diversen Adressbuchver1agen und anderen Unternehmen Veranlassung. gegen Entgelt Leistungen wie etwa die Aufnahme in ein Adressbuchwerk oder die Anfertigung einer Urkunde über die Registereintragung anzubieten.
Diese Angebote in Form von Rechnungen sind zwischenzeitlich auch mit einem Warnhinweis versehen, der dem gerichtlichen Warnhinweis nachempfunden ist.
Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen dass das Amtsgericht Neubrandenburg die Abrechnungen für
Registereintragungen ausschließlich über die Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern vornimmt.Sollten Zweifel über Zahlungsverpflichtungen oder Seriosität von Adressbuchverlagen bestehen fragen Sie Ihre IHK.
Allerdings befürchte ich, das es immer noch sehr viele Menschen gibt welche auf diese Betrügereien hineinfallen und so lange wird sich dieses Geschäftsmodell wohl lohnen.
Wie gründe ich einen Verein?
Anfang des Jahres habe ich mit einigen Mitstreitern einen Verein in Neubrandenburg gegründet. Damit andere Gründungswillige es einfacher haben, werde ich in diesem Artikel ausführen wie man einen gemeinnützigen Verein gründet. Am Anfang muss eine Satzung verfasst werden. Diese sollte idealerweise vor der Gründungsversammlung (im Idealfall knapp drei Monate) dem Finanzamt vorgelegt werden, damit dieses die Satzung auf Gemeinnützigkeit prüft. Sollte die Gründung zwischenzeitlich schon stattgefunden haben, ist dies auch kein Beinbruch. In diesem Fall müssen die Änderungen welche das Finanzamt wünscht in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Für die Gemeinnützigkeit ist es wichtig eine Einnahmen und Ausgabenrechnung und einen Tätigkeitsnachweis zu führen. Dieser muss in regelmäßigen Abständen (meist alle drei Jahre) dem Finanzamt vorgelegt werden, damit dieses beurteilen kann ob die Gemeinnützigkeit gegeben ist.
Für die Gründungsversammlung eines eingetragenen Vereines werden mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt. Zur Gründung selbst sollte man dabei mindestens zwei Wochen vorher unter Eingabe einer Tagesordnung einladen. Auf der Versammlung wird die Satzung beschlossen, ein Vorstand gewählt und ein Protokoll über die Gründung geführt. Die Satzung muss von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden, beim Protokoll ist dies nicht notwendig (hier sollte die Versammlungsleitung und der Protokollant reichen) – sicherheitshalber kann man hier aber auch alle Gründungsmitglieder unterschreiben lassen.
Nach dem Gründung in Sack und Tüten ist, geht der gewählte Vorstand mit den Gründungsunterlagen zu einem Notar seiner Wahl und hinterlegt dort seine Unterschriften. Auf Wunsch kümmert sich der Notar auch um die Eintragung des Vereines beim Registergericht. Hier sollte man am Geld nicht sparen und ihn das machen lassen – man spart sich einige Arbeit.
Nachdem man beim Notar war, dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis die Eintragung vorliegt. Wenn der Abschrift aus dem Register eintrifft, geht es wieder zum Finanzamt. Hier müssen einige Formulare ausgefüllt werden und die Registerabschrift abgegeben werden. Dies ist nötig da es sich bei der Satzungsprüfung nur um eine Vorprüfung gehandelt hat und die Gemeinnützigkeit nun anhand der eingetragenen Satzung vorläufig vergeben wird.
Da man nun im Besitz des Registerauszuges ist, kann man nun ein Konto eröffnen, sich Räume mieten und die Rechtsform mit Leben füllen.
Sind Reden im Bundestag gemeinfrei?
Vor einiger Zeit umtrieb mich die Frage ob die Reden im Bundestag, bzw. die Ton- und Videoaufzeichnungen dieser gemeinfrei sind. Die kurze Antwort ist: Nein. Aber steigen wir etwas tiefer in das Thema hinein. In einem Dokument mit dem Namen „Anerkennung der Nutzungsbedingungen für Ton- und Videoaufzeichnungen“ findet sich unter Punkt 2 folgendes:
Der Deutsche Bundestag besitzt die Nutzungsrechte an den im Parlamentsarchiv verwahr-
ten Aufzeichnungen der Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen.
Damit wäre das Grundsätzliche geklärt. Als Abgeordneter und im Rahmen der Amtshilfe bekommt man Kopien der Auzeichnungen gratis:
Kopien von Aufzeichnungen werden Abgeordneten des Deutschen Bundestages für Zwecke
ihrer Mandatsausübung sowie Mitarbeitern der Abgeordneten, der Fraktionen und der
Verwaltung des Deutschen Bundestages für dienstliche Zwecke kostenlos zur Verfügung
gestellt. Gleiches gilt für Kopien im Rahmen der Amtshilfe.
Alle anderen hingegen dürfen ihre Geldbörse zücken und sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären:
Für sonstige, nicht unter (3) genannte Verwendungszwecke oder bei externer Nutzung wird
ein Nutzungsentgelt fällig. Dieses richtet sich nach einer vom Parlamentsarchiv erstellten
Kostenübersicht. Die Kopien können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt
werden für:– Presseveröffentlichungen
– Veröffentlichungen in Printmedien
– Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
– Online- und multimediale Veröffentlichungen.Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke
im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle
Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
Das alles findet man in den (mittels Microsoft Word) erstellten Nutzungsbedingungen auf den Seiten des Bundestages. Die Frage die sich jedoch stellt ist, warum die Aufzeichnungen eines Hauptorgans unserer Demokratie nicht gemeinfrei sind? Schließlich wird auch der Bundestag durch Steuergelder bezahlt. Aber die doppelte Abrechnung (einmal bei der Steuer und einmal bei der konkreten Datenabfrage) scheint bei staatlichen Institutionen in Deutschland Tradition zu haben. Außerdem wäre ein Recht auf Remix bei solchen Reden durchaus wünschenswert. Getreu dem Motto – Heute baue ich mir meine eigene Plenarsitzung.
NES + SNES + Genesis + Mega Drive + Game Boy
Der ein oder andere hat sicherlich noch ein paar Module einer Spielkonsole zu Hause herumzuliegen. Also was läge näher als sich die passende Konsole per eBay und Konsorten zu bestellen? Wenn man neben den NES-Modulen auch noch ein paar Sega Mega Drive Module sein eigenen nennt wird es komplizierter, denn dann benötigt man schon zwei Konsolen. Aber soweit muss es nicht kommen – RetroN ist angetreten diese Probleme zu lösen.
Dabei handelt es sich um eine angekündigte Konsole, welche Modulslots für NES, SNES, Genesis, Mega Drive und Game Boy Module besitzt und diese Module natürlich auch abspielen kann. Neben dem mitgelieferten Controller ist es auch möglich die Original-Controller anzuschließen. Die Ausgabe der Spiele erfolgt dabei per HDMI in 720p. In Europa soll RetroN für etwa 90 € erhältlich sein. Die offizielle Seite ist unter retron5.com zu finden.

