Wie gründe ich einen Verein?

Anfang des Jahres habe ich mit einigen Mitstreitern einen Verein in Neubrandenburg gegründet. Damit andere Gründungswillige es einfacher haben, werde ich in diesem Artikel ausführen wie man einen gemeinnützigen Verein gründet. Am Anfang muss eine Satzung verfasst werden. Diese sollte idealerweise vor der Gründungsversammlung (im Idealfall knapp drei Monate) dem Finanzamt vorgelegt werden, damit dieses die Satzung auf Gemeinnützigkeit prüft. Sollte die Gründung zwischenzeitlich schon stattgefunden haben, ist dies auch kein Beinbruch. In diesem Fall müssen die Änderungen welche das Finanzamt wünscht in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Für die Gemeinnützigkeit ist es wichtig eine Einnahmen und Ausgabenrechnung und einen Tätigkeitsnachweis zu führen. Dieser muss in regelmäßigen Abständen (meist alle drei Jahre) dem Finanzamt vorgelegt werden, damit dieses beurteilen kann ob die Gemeinnützigkeit gegeben ist.

Für die Gründungsversammlung eines eingetragenen Vereines werden mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt. Zur Gründung selbst sollte man dabei mindestens zwei Wochen vorher unter Eingabe einer Tagesordnung einladen. Auf der Versammlung wird die Satzung beschlossen, ein Vorstand gewählt und ein Protokoll über die Gründung geführt. Die Satzung muss von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden, beim Protokoll ist dies nicht notwendig (hier sollte die Versammlungsleitung und der Protokollant reichen) – sicherheitshalber kann man hier aber auch alle Gründungsmitglieder unterschreiben lassen.

Die Beglaubigung beim Notar

Die Beglaubigung beim Notar

Nach dem Gründung in Sack und Tüten ist, geht der gewählte Vorstand mit den Gründungsunterlagen zu einem Notar seiner Wahl und hinterlegt dort seine Unterschriften. Auf Wunsch kümmert sich der Notar auch um die Eintragung des Vereines beim Registergericht. Hier sollte man am Geld nicht sparen und ihn das machen lassen – man spart sich einige Arbeit.

Nachdem man beim Notar war, dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis die Eintragung vorliegt. Wenn der Abschrift aus dem Register eintrifft, geht es wieder zum Finanzamt. Hier müssen einige Formulare ausgefüllt werden und die Registerabschrift abgegeben werden. Dies ist nötig da es sich bei der Satzungsprüfung nur um eine Vorprüfung gehandelt hat und die Gemeinnützigkeit nun anhand der eingetragenen Satzung vorläufig vergeben wird.

Da man nun im Besitz des Registerauszuges ist, kann man nun ein Konto eröffnen, sich Räume mieten und die Rechtsform mit Leben füllen.

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