Die Unterschriften auf der Eintragungsurkunde waren noch nicht einmal trocken und schon flatterte der erste dreiste Betrugsversuch ins Haus. Eine Rechnung vom Handels- und Gewerberegister. Gefordert wird ein Betrag von 355,97 €.
Das Schreiben sieht hochoffiziell aus und es ist ja schließlich mit Rechnung überschrieben, also wird schon alles seine Richtigkeit haben. Im ersten Moment sieht es aus wie eine Gebühr für die Eintragung des Vereines. Das führt uns zu § 263 StGB in welchem es um Betrug geht:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn man sich das Schreiben genauer anschaut wird man feststellen das viele Punkte aus der Definition erfüllt sind. Das fängt damit ein das keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen besteht. Das hält die DHR OOD trotzdem nicht davon ab eine Rechnung zu verschicken. Wer genauer hinschaut wird feststellen das die in Sofia ansässige Firma die Summe von 355,97 € für einen Eintrag auf handels-register.net verlangt. Wenn man die Seite besucht prangt dort in der Kopfzeile „Deutsches Handelsregister“. Man versucht alles um seriös zu wirken. Glücklicherweise ist für solche Leute ein eigener Kreis in der Hölle reserviert.
In der offiziellen Eintragungsnachricht vom Amtsgericht gibt es zu diesen Praktiken im übrigen einen netten Hinweis:
Achtung! Hinweis des Registergerichts:
Bekanntmachungen der Registereintragungen erfolgen nur noch im Internet und nicht mehr in Papierform. Die Veröffentlichungen im gemeinsamen Registerportal der Länder (kostenlos abrufbar im Internet unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bieten diversen Adressbuchver1agen und anderen Unternehmen Veranlassung. gegen Entgelt Leistungen wie etwa die Aufnahme in ein Adressbuchwerk oder die Anfertigung einer Urkunde über die Registereintragung anzubieten.
Diese Angebote in Form von Rechnungen sind zwischenzeitlich auch mit einem Warnhinweis versehen, der dem gerichtlichen Warnhinweis nachempfunden ist.
Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen dass das Amtsgericht Neubrandenburg die Abrechnungen für
Registereintragungen ausschließlich über die Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern vornimmt.Sollten Zweifel über Zahlungsverpflichtungen oder Seriosität von Adressbuchverlagen bestehen fragen Sie Ihre IHK.
Allerdings befürchte ich, das es immer noch sehr viele Menschen gibt welche auf diese Betrügereien hineinfallen und so lange wird sich dieses Geschäftsmodell wohl lohnen.