Sind Reden im Bundestag gemeinfrei?

Vor einiger Zeit umtrieb mich die Frage ob die Reden im Bundestag, bzw. die Ton- und Videoaufzeichnungen dieser gemeinfrei sind. Die kurze Antwort ist: Nein. Aber steigen wir etwas tiefer in das Thema hinein. In einem Dokument mit dem Namen „Anerkennung der Nutzungsbedingungen für Ton- und Videoaufzeichnungen“ findet sich unter Punkt 2 folgendes:

Der Deutsche Bundestag besitzt die Nutzungsrechte an den im Parlamentsarchiv verwahr-
ten Aufzeichnungen der Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen.

Damit wäre das Grundsätzliche geklärt. Als Abgeordneter und im Rahmen der Amtshilfe bekommt man Kopien der Auzeichnungen gratis:

Kopien von Aufzeichnungen werden Abgeordneten des Deutschen Bundestages für Zwecke
ihrer Mandatsausübung sowie Mitarbeitern der Abgeordneten, der Fraktionen und der
Verwaltung des Deutschen Bundestages für dienstliche Zwecke kostenlos zur Verfügung
gestellt. Gleiches gilt für Kopien im Rahmen der Amtshilfe.

Alle anderen hingegen dürfen ihre Geldbörse zücken und sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären:

Für sonstige, nicht unter (3) genannte Verwendungszwecke oder bei externer Nutzung wird
ein Nutzungsentgelt fällig. Dieses richtet sich nach einer vom Parlamentsarchiv erstellten
Kostenübersicht. Die Kopien können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt
werden für:

– Presseveröffentlichungen
– Veröffentlichungen in Printmedien
– Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
– Online- und multimediale Veröffentlichungen.

Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke
im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle
Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Das alles findet man in den (mittels Microsoft Word) erstellten Nutzungsbedingungen auf den Seiten des Bundestages. Die Frage die sich jedoch stellt ist, warum die Aufzeichnungen eines Hauptorgans unserer Demokratie nicht gemeinfrei sind? Schließlich wird auch der Bundestag durch Steuergelder bezahlt. Aber die doppelte Abrechnung (einmal bei der Steuer und einmal bei der konkreten Datenabfrage) scheint bei staatlichen Institutionen in Deutschland Tradition zu haben. Außerdem wäre ein Recht auf Remix bei solchen Reden durchaus wünschenswert. Getreu dem Motto – Heute baue ich mir meine eigene Plenarsitzung.

Mein Antrag für den LPT

Am 8. Juli 2012 findet der erste Landesparteitag der Piratenpartei in Mecklenburg Vorpommern in diesem Jahr statt. Dafür habe ich mich mal aufgerafft und meinen ersten Antrag gestellt:

Antragstext
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern möge beschließen das die Listenaufstellung der Kandidaten für die Bundestagswahl 2013 spätestens zum 31. Oktober 2012 abgeschlossen werden soll.

Begründung
Die Wahl des 18ten Bundestages findet voraussichtlich im Zeitraum zwischen dem 1. September 2013 bis 27. Oktober 2013 statt. Das bedeutet das es nur noch knapp ein Jahr bis zur Bundestagswahl ist. Die Listenaufstellung sollte zeitnah fertig gestellt werden, damit für die Kandidaten genug Zeit bleibt Wahlkampf im Land zu betreiben und die Mitglieder des Landesverbandes die Möglichkeit haben sich mit den Kandidaten zu beschäftigen.

Der Antrag ist auch im Redmine des Landesverbandes unter https://redmine.piratenpartei-mv.de/issues/377 zu finden.