Vor einiger Zeit umtrieb mich die Frage ob die Reden im Bundestag, bzw. die Ton- und Videoaufzeichnungen dieser gemeinfrei sind. Die kurze Antwort ist: Nein. Aber steigen wir etwas tiefer in das Thema hinein. In einem Dokument mit dem Namen „Anerkennung der Nutzungsbedingungen für Ton- und Videoaufzeichnungen“ findet sich unter Punkt 2 folgendes:
Der Deutsche Bundestag besitzt die Nutzungsrechte an den im Parlamentsarchiv verwahr-
ten Aufzeichnungen der Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen.
Damit wäre das Grundsätzliche geklärt. Als Abgeordneter und im Rahmen der Amtshilfe bekommt man Kopien der Auzeichnungen gratis:
Kopien von Aufzeichnungen werden Abgeordneten des Deutschen Bundestages für Zwecke
ihrer Mandatsausübung sowie Mitarbeitern der Abgeordneten, der Fraktionen und der
Verwaltung des Deutschen Bundestages für dienstliche Zwecke kostenlos zur Verfügung
gestellt. Gleiches gilt für Kopien im Rahmen der Amtshilfe.
Alle anderen hingegen dürfen ihre Geldbörse zücken und sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären:
Für sonstige, nicht unter (3) genannte Verwendungszwecke oder bei externer Nutzung wird
ein Nutzungsentgelt fällig. Dieses richtet sich nach einer vom Parlamentsarchiv erstellten
Kostenübersicht. Die Kopien können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt
werden für:– Presseveröffentlichungen
– Veröffentlichungen in Printmedien
– Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
– Online- und multimediale Veröffentlichungen.Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke
im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle
Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
Das alles findet man in den (mittels Microsoft Word) erstellten Nutzungsbedingungen auf den Seiten des Bundestages. Die Frage die sich jedoch stellt ist, warum die Aufzeichnungen eines Hauptorgans unserer Demokratie nicht gemeinfrei sind? Schließlich wird auch der Bundestag durch Steuergelder bezahlt. Aber die doppelte Abrechnung (einmal bei der Steuer und einmal bei der konkreten Datenabfrage) scheint bei staatlichen Institutionen in Deutschland Tradition zu haben. Außerdem wäre ein Recht auf Remix bei solchen Reden durchaus wünschenswert. Getreu dem Motto – Heute baue ich mir meine eigene Plenarsitzung.
Das Prinzip gibt es ja öfter. Nach der Logik müssten ja auch alle selbstproduzierten Beiträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemeinfrei sein. Das wurde aber m.E. irgendwo schon mal diskutiert.
Andererseits hat der Kameramann irgendwo auch ein Urheberrecht an den von ihm erstellten Bildern …