Space Station Earth

Bei OpenStreetMap denken viele normale Anwender meist an die entsprechende Karte unter openstreetmap.org. Natürlich ist das nicht alles, denn das was OpenStreetMap unter anderem ausmacht, sind die Quelldaten aus denen diese Karte erzeugt wird. So ist die Darstellung je nach Anwendungsfall anpassbar.

Das Karten-Theme am Beispiel von Neubrandenburg

Das Karten-Theme am Beispiel von Neubrandenburg

Bei Mapbox hat man sich nun daran gesetzt und ein besonderes Theme für OpenStreetMap-Karten geschaffen – das Theme Space Station Earth. Dabei handelt es sich um ein Theme welches von vielen Science Fiction Filmen und Spielen inspiriert worden ist. Das ganze wirkt dabei sehr futuristisch und es macht Spaß sich das ganze anzuschauen. Neben der Karte gibt es auch einen ausführlichen Artikel bei Mapbox.

Stadtwerke Neubrandenburg nutzen OpenStreetMap ohne Lizenzhinweis

Unter neu-sw.de/Haltestellenkarte betreiben die Neubrandenburger Stadtwerke eine Haltestellenkarte. Diese Karte basiert dabei auf OpenStreetMap-Inhalten und es ist schön zu sehen das die von der Community erstellte Karte angenommen wird. Allerdings gibt es ein Problem – die Stadtwerke geben keinen Hinweis auf die Lizenz an.

Die Karte ohne Lizenzhinweis

Die Karte ohne Lizenzhinweis

Auf der OpenstreetMap Seite gibt es zu diesem Punkt eine klare Ansage:

OpenStreetMap sind „Open Data“, die gemäß der Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL) verfügbar sind.

Es steht dir frei unsere Daten zu kopieren, weiterzugeben, zu übermitteln sowie anzupassen, sofern du OpenStreetMap und die Mitwirkenden als Quelle angibst. Für den Fall, dass du auf Basis unserer Daten Anpassungen vornimmst, oder sie als Grundlage für weitere Bearbeitungen verwendest, kannst du das Ergebnis auch nur gemäß der selben Lizenz weitergeben. Der vollständige Lizenztext ist unter Lizenz einsehbar und erläutert deine Rechte und Pflichten.

Die Kartografie in unseren Kartenkacheln und unsere Dokumentation sind unter der “Creative-Commons“-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ 2.0 (CC BY-SA) verfügbar.

Auch die Form der Namensnennung ist auf der Seite definiert:

Wir verlangen die Verwendung des Hinweises „© OpenStreetMap-Mitwirkende“.

Du musst auch klarstellen, dass die Daten unter der Open-Database-Lizenz verfügbar sind, und sofern du unsere Kartenkacheln verwendest, dass die Kartografie gemäß CC BY-SA lizenziert ist. Du kannst dies tun, indem du auf www.openstretmap.org/copyright verlinkst. Ersatzweise, und als Erfordernis, falls du OSM in Datenform weitergibst, kannst du die Lizenz(en) direkt verlinken und benennen. In Medien, in denen keine Links möglich sind (z. B. gedruckten Werken), empfehlen wir dir, deine Leser direkt auf openstreetmap.org zu verweisen (möglicherweise mit dem Erweitern von „OpenStreetMap“ zur vollen Adresse), auf opendatacommons.org, und, sofern zutreffend, auf creativecommons.org.

Die Stadtwerke wurden von diesem Problem am Donnerstag dem 18.09.2014 von der Community informiert, haben aber bisher nicht reagiert. Und so erfreuen wir uns weiterhin an der Haltestellenkarte ohne korrekte Lizenzierung.

Der große fitflat-Ausfall

Alle die ab letzten Donnerstag, dem 12. Juni 2014 das „Glasfaser Hypernetz“ der Stadtwerke in Neubrandenburg nutzen wollten, schauten wahrscheinlich erst einmal in die Röhre. Bestimmte Netzbereiche, wie die von Google oder Hetzner, ließen sich nicht mehr erreichen. Das führte zu interessanten Effekten, so konnte man z.B. Bing nutzen, Google aber nicht. Die Störung erstreckte sich dabei von Donnerstag über Freitag, bis Samstag. Im Moment scheint das Netz wieder zu funktionieren, allerdings mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit – wer seine zugesicherte Bandbreite ausschöpfen möchte hat Pech. Wer in diesen Tagen auf das Internet angewiesen war, der musste sich nach einer Alternative umschauen. An ein ordentliches Arbeiten war bei diesem Störungbild nicht zu denken. Netze waren über den Zeitraum der Störung mal erreichbar und kurz darauf wieder verschwunden.

Den Kunden informieren? Nicht bei der neu.sw (Bild: Malte Penndorf unter CC-BY-SA)

Den Kunden informieren? Nicht bei der neu.sw (Bild: Malte Penndorf unter CC-BY-SA)

Das Management der Stadtwerke ließ auch zu wünschen übrig. Das einzige was man bestätigen könnte war, das es eine Störung gab. Wie lange sie andauert und wodurch sie verursacht wurde? Die Antwort der Stadtwerke lautete zusammengefasst: „Wir wissen nicht wie lange die Störung dauert, noch warum sie da ist?“. Fairerweise muss man sagen, das der Ausfall als solches nicht in den Bereich der Stadtwerke, sondern in das „vorgelagerte Netz“ fiel. So lag der Ausfall bei der e.discom, welche auf ihrer Webseite mit folgendem Text werben:

Die Verfügbarkeit des e.discom-Netzes wird durch den Einsatz modernster Übertragungstechnik, eine hohe Redundanz und ein leistungsfähiges Netzmanagement garantiert. Einzelverbindungen bieten wir standardmäßig mit einer Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresdurchschnitt an. Sollten Sie eine höhere Ausfallsicherheit benötigen, reden Sie mit uns. Gerne entwickeln wir mit Ihnen zusammen ein passendes Servicekonzept und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Bei einer zugesicherten Verfügbarkeit von 99,5% (was knapp zwei Tage wären), ist ein Ausfall welcher sich über mehr als besagte zwei Tage erstreckt natürlich bedenklich. Auch bei der e.discom konnte man den Fehler nicht genau eingrenzen, hier wurde sich mit der Holzhammermethode beholfen – einfach neu aufsetzen.

Ganz gleich wer am Ende auch verantwortlich ist, die Informationspolitik der Stadtwerke ist nicht hinnehmbar. Auf den Webseiten finden sich keine Statusmeldungen zur Störung. Stattdessen wird der Kunde im Dunkeln gelassen, er hat ja schon bezahlt. Auch scheinen sich die Stadtwerke keine redundante Leitungen für einen solchen Fall vorzuhalten. Alles in allem hinterlässt das alles einen sehr faden Beigeschmack.

Wie gründe ich einen Verein?

Anfang des Jahres habe ich mit einigen Mitstreitern einen Verein in Neubrandenburg gegründet. Damit andere Gründungswillige es einfacher haben, werde ich in diesem Artikel ausführen wie man einen gemeinnützigen Verein gründet. Am Anfang muss eine Satzung verfasst werden. Diese sollte idealerweise vor der Gründungsversammlung (im Idealfall knapp drei Monate) dem Finanzamt vorgelegt werden, damit dieses die Satzung auf Gemeinnützigkeit prüft. Sollte die Gründung zwischenzeitlich schon stattgefunden haben, ist dies auch kein Beinbruch. In diesem Fall müssen die Änderungen welche das Finanzamt wünscht in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Für die Gemeinnützigkeit ist es wichtig eine Einnahmen und Ausgabenrechnung und einen Tätigkeitsnachweis zu führen. Dieser muss in regelmäßigen Abständen (meist alle drei Jahre) dem Finanzamt vorgelegt werden, damit dieses beurteilen kann ob die Gemeinnützigkeit gegeben ist.

Für die Gründungsversammlung eines eingetragenen Vereines werden mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt. Zur Gründung selbst sollte man dabei mindestens zwei Wochen vorher unter Eingabe einer Tagesordnung einladen. Auf der Versammlung wird die Satzung beschlossen, ein Vorstand gewählt und ein Protokoll über die Gründung geführt. Die Satzung muss von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden, beim Protokoll ist dies nicht notwendig (hier sollte die Versammlungsleitung und der Protokollant reichen) – sicherheitshalber kann man hier aber auch alle Gründungsmitglieder unterschreiben lassen.

Die Beglaubigung beim Notar

Die Beglaubigung beim Notar

Nach dem Gründung in Sack und Tüten ist, geht der gewählte Vorstand mit den Gründungsunterlagen zu einem Notar seiner Wahl und hinterlegt dort seine Unterschriften. Auf Wunsch kümmert sich der Notar auch um die Eintragung des Vereines beim Registergericht. Hier sollte man am Geld nicht sparen und ihn das machen lassen – man spart sich einige Arbeit.

Nachdem man beim Notar war, dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis die Eintragung vorliegt. Wenn der Abschrift aus dem Register eintrifft, geht es wieder zum Finanzamt. Hier müssen einige Formulare ausgefüllt werden und die Registerabschrift abgegeben werden. Dies ist nötig da es sich bei der Satzungsprüfung nur um eine Vorprüfung gehandelt hat und die Gemeinnützigkeit nun anhand der eingetragenen Satzung vorläufig vergeben wird.

Da man nun im Besitz des Registerauszuges ist, kann man nun ein Konto eröffnen, sich Räume mieten und die Rechtsform mit Leben füllen.