Stadtwerke Neubrandenburg nutzen OpenStreetMap ohne Lizenzhinweis

Unter neu-sw.de/Haltestellenkarte betreiben die Neubrandenburger Stadtwerke eine Haltestellenkarte. Diese Karte basiert dabei auf OpenStreetMap-Inhalten und es ist schön zu sehen das die von der Community erstellte Karte angenommen wird. Allerdings gibt es ein Problem – die Stadtwerke geben keinen Hinweis auf die Lizenz an.

Die Karte ohne Lizenzhinweis

Die Karte ohne Lizenzhinweis

Auf der OpenstreetMap Seite gibt es zu diesem Punkt eine klare Ansage:

OpenStreetMap sind „Open Data“, die gemäß der Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL) verfügbar sind.

Es steht dir frei unsere Daten zu kopieren, weiterzugeben, zu übermitteln sowie anzupassen, sofern du OpenStreetMap und die Mitwirkenden als Quelle angibst. Für den Fall, dass du auf Basis unserer Daten Anpassungen vornimmst, oder sie als Grundlage für weitere Bearbeitungen verwendest, kannst du das Ergebnis auch nur gemäß der selben Lizenz weitergeben. Der vollständige Lizenztext ist unter Lizenz einsehbar und erläutert deine Rechte und Pflichten.

Die Kartografie in unseren Kartenkacheln und unsere Dokumentation sind unter der “Creative-Commons“-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ 2.0 (CC BY-SA) verfügbar.

Auch die Form der Namensnennung ist auf der Seite definiert:

Wir verlangen die Verwendung des Hinweises „© OpenStreetMap-Mitwirkende“.

Du musst auch klarstellen, dass die Daten unter der Open-Database-Lizenz verfügbar sind, und sofern du unsere Kartenkacheln verwendest, dass die Kartografie gemäß CC BY-SA lizenziert ist. Du kannst dies tun, indem du auf www.openstretmap.org/copyright verlinkst. Ersatzweise, und als Erfordernis, falls du OSM in Datenform weitergibst, kannst du die Lizenz(en) direkt verlinken und benennen. In Medien, in denen keine Links möglich sind (z. B. gedruckten Werken), empfehlen wir dir, deine Leser direkt auf openstreetmap.org zu verweisen (möglicherweise mit dem Erweitern von „OpenStreetMap“ zur vollen Adresse), auf opendatacommons.org, und, sofern zutreffend, auf creativecommons.org.

Die Stadtwerke wurden von diesem Problem am Donnerstag dem 18.09.2014 von der Community informiert, haben aber bisher nicht reagiert. Und so erfreuen wir uns weiterhin an der Haltestellenkarte ohne korrekte Lizenzierung.

Der große fitflat-Ausfall

Alle die ab letzten Donnerstag, dem 12. Juni 2014 das „Glasfaser Hypernetz“ der Stadtwerke in Neubrandenburg nutzen wollten, schauten wahrscheinlich erst einmal in die Röhre. Bestimmte Netzbereiche, wie die von Google oder Hetzner, ließen sich nicht mehr erreichen. Das führte zu interessanten Effekten, so konnte man z.B. Bing nutzen, Google aber nicht. Die Störung erstreckte sich dabei von Donnerstag über Freitag, bis Samstag. Im Moment scheint das Netz wieder zu funktionieren, allerdings mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit – wer seine zugesicherte Bandbreite ausschöpfen möchte hat Pech. Wer in diesen Tagen auf das Internet angewiesen war, der musste sich nach einer Alternative umschauen. An ein ordentliches Arbeiten war bei diesem Störungbild nicht zu denken. Netze waren über den Zeitraum der Störung mal erreichbar und kurz darauf wieder verschwunden.

Den Kunden informieren? Nicht bei der neu.sw (Bild: Malte Penndorf unter CC-BY-SA)

Den Kunden informieren? Nicht bei der neu.sw (Bild: Malte Penndorf unter CC-BY-SA)

Das Management der Stadtwerke ließ auch zu wünschen übrig. Das einzige was man bestätigen könnte war, das es eine Störung gab. Wie lange sie andauert und wodurch sie verursacht wurde? Die Antwort der Stadtwerke lautete zusammengefasst: „Wir wissen nicht wie lange die Störung dauert, noch warum sie da ist?“. Fairerweise muss man sagen, das der Ausfall als solches nicht in den Bereich der Stadtwerke, sondern in das „vorgelagerte Netz“ fiel. So lag der Ausfall bei der e.discom, welche auf ihrer Webseite mit folgendem Text werben:

Die Verfügbarkeit des e.discom-Netzes wird durch den Einsatz modernster Übertragungstechnik, eine hohe Redundanz und ein leistungsfähiges Netzmanagement garantiert. Einzelverbindungen bieten wir standardmäßig mit einer Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresdurchschnitt an. Sollten Sie eine höhere Ausfallsicherheit benötigen, reden Sie mit uns. Gerne entwickeln wir mit Ihnen zusammen ein passendes Servicekonzept und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Bei einer zugesicherten Verfügbarkeit von 99,5% (was knapp zwei Tage wären), ist ein Ausfall welcher sich über mehr als besagte zwei Tage erstreckt natürlich bedenklich. Auch bei der e.discom konnte man den Fehler nicht genau eingrenzen, hier wurde sich mit der Holzhammermethode beholfen – einfach neu aufsetzen.

Ganz gleich wer am Ende auch verantwortlich ist, die Informationspolitik der Stadtwerke ist nicht hinnehmbar. Auf den Webseiten finden sich keine Statusmeldungen zur Störung. Stattdessen wird der Kunde im Dunkeln gelassen, er hat ja schon bezahlt. Auch scheinen sich die Stadtwerke keine redundante Leitungen für einen solchen Fall vorzuhalten. Alles in allem hinterlässt das alles einen sehr faden Beigeschmack.

Erhöhtes Beförderungsentgelt beim ÖPNV in Neubrandenburg

Wenn man bei einer Busfahrt im ÖPNV in Neubrandenburg keinen Fahrschein dabei hat (z.B. weil die Monatskarte zu Hause liegt) so ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten. Ich erkundigte mich bei der neu.sw einmal nach den rechtlichen Grundlagen.

Die Antwort dazu war erfreulich umfangreich:

wenn zum Zeitpunkt einer Kontrolle der Fahrgast kein gültiges Ticket dem Kontrollpersonal vorzeigen kann, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € erhoben. Hierzu sind wir nach den gesetzlichen Regelungen und unseren Beförderungsbedingungen berechtigt.

Gesetzlich ist die Berechtigung in § 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geregelt.

Die Reduzierung des Erhöhten Beförderungsentgeltes auf 7,00 €, wenn der Fahrgast uns als beförderndes Verkehrsunternehmen innerhalb von einer Woche ab dem Feststellungstag nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststelllung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war, beruht auf der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 3 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.neu-sw.de/images/download/nvb/20101203-befoerderungsbedinungen.pdf

Videoüberwachung beim Rathaus

Beim Neubrandenburger Rathaus gibt es eine ganze Reihe Bushaltestellen sowie ein Fahrkartenautomat. Dieser Automat ist dabei durch eine Videokamera überwacht.

Da man leider nicht wirklich sieht welcher Bereich durch diese Videokamera überwacht wird und wie es mit der Rechtmäßigkeit aussieht war etwas Nachforschung nötig. Die Videokamera wurde im Oktober 2005 in Betrieb genommen, ist nicht schwenkbar und beim Objektiv handelt es sich um eine Festbrennweite (kein Zoom möglich). Die Kamera ist dabei auf den Fahrscheinautomaten gerichtet.

Interessant ist es nach welchen Paragraphen die Videoüberwachung an dieser Stelle zu bewerten ist. Dazu äußerte sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

Die betreffende Videoüberwachung ist somit nach § 6 b Abs. 1 Nr. 3 BDSG zu beurteilen. Hiernach wäre eine Videoüberwachung zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, das schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Weiterhin wird sich in der Stellungnahme auch zur Erforderlichkeit der Videoüberwachung geäußert:

Die Erforderlichkeit der Videoüberwachung kann vorliegend bejaht werden, da sie zum Schutz des Eigentums der neu.sw dient. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit hohe Kosten zur Schadensbeseitigung zu tragen. Insofern wurden wichtige Interessen des Unternehmens berührt. Die neu.sw teilte mir in ihrem Antwortschreiben mit, dass sich die Gesamtschäden bei dem betreffenden Fahrscheinautomaten im Jahr 2003 auf ca. 42.000,00 Euro (bei 11 Strafanzeigen) beliefen. Die Schäden waren kontinuierlich rückläufig, sodass im Jahr 2007 bei 3 Strafanzeigen ein Gesamtschaden von ca. 1.800,00 Euro vorlag. Die Beschädigungen durch Graffiti werden hier nicht zur Anzeige gebracht, da diese durch das Unternehmen selbst entfernt werden.

Auch zur Speicherdauer der aufgezeichneten Bilder wird Auskunft gegeben:

Weiterhin teilte mir die neu.sw mit, dass die betreffenden Bilder über einen Zeitraum von 24 Stunden aufgezeichnet werden. Die elektronisch verschlüsselt gespeicherten Daten werden automatisch nach 72 Stunden überschrieben. Eine Auswertung erfolgt lediglich bei konkreten Vorfällen.

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Maßnahme wird ebenfalls beantwortet:

Nach Ihren Unterlagen und den mir vorliegenden Informationen werden die o.g. Bedingungen eingehalten, so dass ich im Ergebnis keinen datenschutzrechtlichen Verstoß feststellen kann.

Alles in allem wie ich denke sehr aufschlussreich. Ganz interessant ist dazu auch noch eine Pressemitteilung welche unter http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/presse/video.html zu finden ist.

Die Eisbahn und das Pfand

Bei uns gibt es jedes Jahr eine künstliche Eisfläche auf dem Marktplatz. Dort konnte man sich auch immer Schlittschuhe ausleihen, wofür man ein Pfand (25 € oder Personalausweises) hinterlegen musste. Da entschied ich mich doch mal genauer nachzufragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie auf der Seite http://www.ice4fun.com/preise (sowie den entsprechenden Flyern) zu entnehmen verlangen sie als Pfad einen Personalausweis. Dies entspricht allerdings nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Im neuen Personalausweisgesetz (http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__1.html) heißt es dazu:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

Dies gilt für den neuen als auch für den alten Ausweis. Über eine Stellungnahme ihrerseits würde ich mich freuen.

Die Antwort darauf kam auch postwendend:

Ihren Hinweis haben wir dankend erhalten.

Was mich an dieser Antwort ein bisschen störte ist das man ruhig ein paar Informationen geben könnte, wie man nun verfahren wollte. Nun gut dann musste ich mich selber umschauen. In der Tat war die Möglichkeit des Personalausweises als Pfand von den Plakaten sowie von der Webseite verschwunden. Auf den bereits gedruckten und ausgeteilten Flyern war es natürlich trotzdem zu sehen ;)

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.ice4fun.com/