Erhöhtes Beförderungsentgelt beim ÖPNV in Neubrandenburg

Wenn man bei einer Busfahrt im ÖPNV in Neubrandenburg keinen Fahrschein dabei hat (z.B. weil die Monatskarte zu Hause liegt) so ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten. Ich erkundigte mich bei der neu.sw einmal nach den rechtlichen Grundlagen.

Die Antwort dazu war erfreulich umfangreich:

wenn zum Zeitpunkt einer Kontrolle der Fahrgast kein gültiges Ticket dem Kontrollpersonal vorzeigen kann, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € erhoben. Hierzu sind wir nach den gesetzlichen Regelungen und unseren Beförderungsbedingungen berechtigt.

Gesetzlich ist die Berechtigung in § 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geregelt.

Die Reduzierung des Erhöhten Beförderungsentgeltes auf 7,00 €, wenn der Fahrgast uns als beförderndes Verkehrsunternehmen innerhalb von einer Woche ab dem Feststellungstag nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststelllung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war, beruht auf der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 3 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.neu-sw.de/images/download/nvb/20101203-befoerderungsbedinungen.pdf

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.