30te Stadtvertreterversammlung in Neubrandenburg

Für die heutige Stadtvertretersitzung passt ein Wort ganz gut: Akkord. Der öffentliche Teil begann ein paar Minuten nach 15 Uhr und wurde bereits um 15:49 Uhr wieder beendet. Insgesamt gab es dabei 15 öffentliche Tagesordnungspunkte.

Stadtvertreter in Aktion

Am Anfang der Sitzung wurde ein Mandatsverzicht angezeigt und der entsprechende Nachfolger per Handschlag verpflichtet. Die Einwohnerfragestunde wurde vom Beitrag der Bürgerinitative Nonnenhof und deren Bestreben nach einem Anleger in Bornmühle dominiert.

Nach der Bürgersprechstunde kam es zur Aussprache bezüglich des Berichts des Oberbürgermeisters. Es kam die Frage nach dem Stand der finanziellen Begebenheiten zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Stadt Neubrandenburg auf. Die Antwort darauf sollte es im nicht öffentlichen Teil geben.

In den Anfragen, welche sich der Aussprache anschlossen ging es um die Bushaltestelle an der Krämerstraße, an welcher es wohl Probleme mit Bussen gab welche den Motor liefen lassen, bzw. laut das Radio laufen ließen. Hier wird das Ordnungsamt entsprechende Außenmitarbeiter entsenden.

Von Herrn Nötzel gab es dann noch zwei Anfragen, wobei sich eine damit beschäftigte wann ein nicht öffentlicher Beschluss welcher die Hinterste Mühle betrifft, umgesetzt wird. Die Antwort darauf wird schriftlich gegeben. Herr Brettschneider hatte dann noch eine Anfrage bezüglich Presseberichten, nach welchen beim Innenministerium nicht alle Unterlagen zum HKB Umbau vorhanden sind. Auch wurde an dieser Stelle von Kommunikationsproblemen gesprochen.

Dem Oberbürgermeister ist dabei nicht bekannt, das hier Unterlagen fehlen oder es Kommunikationsprobleme gibt. Er geht davon aus das der Endtermin (2014) für den Umbau im Moment noch zu halten, woraufhin es einige Anmerkungen bezüglich des Berliner Flughafens und des Kölner Doms gab. Bei weiteren Verzögerungen wird besagter Endtermin allerdings nicht mehr zu halten sein.

Anschließend kam noch einmal die Frage nach dem Stand des Anlegers in Bornmühle in Verbindung mit der Bürgerinitiative Nonnenhof auf. Die Anfrage wurde daraufhin mündlich aus der Verwaltung beantwortet. So wurden die Probleme geschildert, wie z.B. die Förder- und Bauzeitfenster, welche verlängert werden konnten.

Die Frage der Finanzierung konnte allerdings bis heute nicht geklärt werden, da zwar der Bau des Anlegers finanzierbar gewesen wäre, aber es keine entsprechende Finanzierung für die Ausgleichsmaßnahme gab. Deshalb wurde der Fördermittelantrag zurückgezogen. Nach einem erneuten Gespräch mit der Bürgerinitiative und der Gemeinde Nonnenhof, ergab sich die neue Ausgangslage, dass die Kosten für die Ausgleichsmaßnahme von der Gemeinde übernommen werden könnten, so das die Stadt Neubrandenburg hier keine Finanzierung benötigt.

Auf diese Frage folgte eine Frage nach der Ausschöpfung der Kredite für dieses Jahr und wie deren restlicher Rahmen zur Deckung der Kosten in diesem Jahr reichen soll. Die Aussage aus der Verwaltung ist dabei, dass nicht zwingend die Gefahr besteht, den Höchstbetrag des Kredites zu überschreiten, da die Ausgaben gegen Ende des Jahres geringer sind.

Nachdem alle Anfragen abgearbeitet wurden, gab es einige Änderungen bei der Fraktion „Freie Bürger/FDP“. Anschließend ging es um die Vorschläge zur Änderung der Tagesordnung. Hier wurde von einigen Stadtvertretern ein Mitwirkungsverbot an einigen der Tagesordnungspunkte angezeigt. Nachdem die veränderte Tagesordnung beschlossen wurde, wurden die fünfzehn Tagesordnungspunkte (Änderung von Flächennutzungs-, Bebauungsplänen und ähnlichem) im Akkord abgestimmt, so das der nicht öffentliche Teil noch vor 16 Uhr beginnen konnte.

Heutige Stadtvertretersitzung in Neubrandenburg

Heute fin­det um 15 Uhr die Stadt­ver­tre­ter­sit­zung der Stadt Neu­bran­den­burg im Rat­haus (Rats­saal) statt. Es wird wie­der live auf Twit­ter (http://twitter.com/seeseekey) unter dem Hash­tag #SVSNB berichtet.

Die Tages­ord­nung kann dabei im Infor­ma­ti­ons­sys­tem der Stadt ein­ge­se­hen wer­den. Zur Zeit sind es 25 Tages­ord­nungs­punkte wel­che behan­delt wer­den sollen, davon allerdings nur 15 öffentliche Punkte. Einreicher der Anträge waren (in Reihenfolge der Anzahl) der Oberbürgermeister, die Fraktion Freie Bürger/FDP sowie die Fraktion Fraktion SPD–B´90/GRÜNE.

Videoüberwachung beim Rathaus

Beim Neubrandenburger Rathaus gibt es eine ganze Reihe Bushaltestellen sowie ein Fahrkartenautomat. Dieser Automat ist dabei durch eine Videokamera überwacht.

Da man leider nicht wirklich sieht welcher Bereich durch diese Videokamera überwacht wird und wie es mit der Rechtmäßigkeit aussieht war etwas Nachforschung nötig. Die Videokamera wurde im Oktober 2005 in Betrieb genommen, ist nicht schwenkbar und beim Objektiv handelt es sich um eine Festbrennweite (kein Zoom möglich). Die Kamera ist dabei auf den Fahrscheinautomaten gerichtet.

Interessant ist es nach welchen Paragraphen die Videoüberwachung an dieser Stelle zu bewerten ist. Dazu äußerte sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

Die betreffende Videoüberwachung ist somit nach § 6 b Abs. 1 Nr. 3 BDSG zu beurteilen. Hiernach wäre eine Videoüberwachung zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, das schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Weiterhin wird sich in der Stellungnahme auch zur Erforderlichkeit der Videoüberwachung geäußert:

Die Erforderlichkeit der Videoüberwachung kann vorliegend bejaht werden, da sie zum Schutz des Eigentums der neu.sw dient. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit hohe Kosten zur Schadensbeseitigung zu tragen. Insofern wurden wichtige Interessen des Unternehmens berührt. Die neu.sw teilte mir in ihrem Antwortschreiben mit, dass sich die Gesamtschäden bei dem betreffenden Fahrscheinautomaten im Jahr 2003 auf ca. 42.000,00 Euro (bei 11 Strafanzeigen) beliefen. Die Schäden waren kontinuierlich rückläufig, sodass im Jahr 2007 bei 3 Strafanzeigen ein Gesamtschaden von ca. 1.800,00 Euro vorlag. Die Beschädigungen durch Graffiti werden hier nicht zur Anzeige gebracht, da diese durch das Unternehmen selbst entfernt werden.

Auch zur Speicherdauer der aufgezeichneten Bilder wird Auskunft gegeben:

Weiterhin teilte mir die neu.sw mit, dass die betreffenden Bilder über einen Zeitraum von 24 Stunden aufgezeichnet werden. Die elektronisch verschlüsselt gespeicherten Daten werden automatisch nach 72 Stunden überschrieben. Eine Auswertung erfolgt lediglich bei konkreten Vorfällen.

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Maßnahme wird ebenfalls beantwortet:

Nach Ihren Unterlagen und den mir vorliegenden Informationen werden die o.g. Bedingungen eingehalten, so dass ich im Ergebnis keinen datenschutzrechtlichen Verstoß feststellen kann.

Alles in allem wie ich denke sehr aufschlussreich. Ganz interessant ist dazu auch noch eine Pressemitteilung welche unter http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/presse/video.html zu finden ist.