Sind Reden im Bundestag gemeinfrei?

Vor einiger Zeit umtrieb mich die Frage ob die Reden im Bundestag, bzw. die Ton- und Videoaufzeichnungen dieser gemeinfrei sind. Die kurze Antwort ist: Nein. Aber steigen wir etwas tiefer in das Thema hinein. In einem Dokument mit dem Namen „Anerkennung der Nutzungsbedingungen für Ton- und Videoaufzeichnungen“ findet sich unter Punkt 2 folgendes:

Der Deutsche Bundestag besitzt die Nutzungsrechte an den im Parlamentsarchiv verwahr-
ten Aufzeichnungen der Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen.

Damit wäre das Grundsätzliche geklärt. Als Abgeordneter und im Rahmen der Amtshilfe bekommt man Kopien der Auzeichnungen gratis:

Kopien von Aufzeichnungen werden Abgeordneten des Deutschen Bundestages für Zwecke
ihrer Mandatsausübung sowie Mitarbeitern der Abgeordneten, der Fraktionen und der
Verwaltung des Deutschen Bundestages für dienstliche Zwecke kostenlos zur Verfügung
gestellt. Gleiches gilt für Kopien im Rahmen der Amtshilfe.

Alle anderen hingegen dürfen ihre Geldbörse zücken und sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären:

Für sonstige, nicht unter (3) genannte Verwendungszwecke oder bei externer Nutzung wird
ein Nutzungsentgelt fällig. Dieses richtet sich nach einer vom Parlamentsarchiv erstellten
Kostenübersicht. Die Kopien können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt
werden für:

– Presseveröffentlichungen
– Veröffentlichungen in Printmedien
– Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
– Online- und multimediale Veröffentlichungen.

Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke
im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle
Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Das alles findet man in den (mittels Microsoft Word) erstellten Nutzungsbedingungen auf den Seiten des Bundestages. Die Frage die sich jedoch stellt ist, warum die Aufzeichnungen eines Hauptorgans unserer Demokratie nicht gemeinfrei sind? Schließlich wird auch der Bundestag durch Steuergelder bezahlt. Aber die doppelte Abrechnung (einmal bei der Steuer und einmal bei der konkreten Datenabfrage) scheint bei staatlichen Institutionen in Deutschland Tradition zu haben. Außerdem wäre ein Recht auf Remix bei solchen Reden durchaus wünschenswert. Getreu dem Motto – Heute baue ich mir meine eigene Plenarsitzung.

NES + SNES + Genesis + Mega Drive + Game Boy

Der ein oder andere hat sicherlich noch ein paar Module einer Spielkonsole zu Hause herumzuliegen. Also was läge näher als sich die passende Konsole per eBay und Konsorten zu bestellen? Wenn man neben den NES-Modulen auch noch ein paar Sega Mega Drive Module sein eigenen nennt wird es komplizierter, denn dann benötigt man schon zwei Konsolen. Aber soweit muss es nicht kommen – RetroN ist angetreten diese Probleme zu lösen.

Dabei handelt es sich um eine angekündigte Konsole, welche Modulslots für NES, SNES, Genesis, Mega Drive und Game Boy Module besitzt und diese Module natürlich auch abspielen kann. Neben dem mitgelieferten Controller ist es auch möglich die Original-Controller anzuschließen. Die Ausgabe der Spiele erfolgt dabei per HDMI in 720p. In Europa soll RetroN für etwa 90 € erhältlich sein. Die offizielle Seite ist unter retron5.com zu finden.

Lasttests auf Webseiten durchführen

Wenn man eigenen Server eingerichtet hat, auf welchem auch Webdienste laufen, so möchte man diese eventuell einem Lasttest unterziehen, damit man sieht wo die Grenzen des Servers bzw. des entsprechenden Setups liegen.

Ein mit loader.io durchgeführter Test

Ein mit loader.io durchgeführter Test

Mit dem Dienst loader.io ist möglich seinen Webserver unterschiedlichsten Lasttest zu unterziehen. In der kostenlose Variante sind die maximalen Anfragen begrenzt, allerdings sind die Begrenzungen so hoch gewählt, das ein sinnvoller Test ohne Probleme möglich ist. Lasttest fremder Server sind auch nicht möglich, da man die entsprechende URL vorher verifizieren muss, in dem man eine bestimmte Datei auf dem Webserver ablegt oder alternativ die DNS-Konfiguration anpasst.

Xamarin Studio und MonoDevelop

Wenn man mittels Mono eine Anwendung entwickeln möchte, so wird man dafür in den meisten Fällen MonoDevelop oder Xamarin Studio nutzen. Xamarin ist die Firma welche Mono entwickelte (über Ximian und später Novel). Allerdings ist nicht wirklich klar wo sich die beiden IDE’s voneinander unterscheiden, den bei beiden scheint es sich im Kern um MonoDevelop zu handeln.

Xamarin Studio mit geöffnetem Projekt

Xamarin Studio mit geöffnetem Projekt

Wie auf der Mailingliste klargestellt wurde handelt es sich bei Xamarin Studio um eine MonoDevelop-Version welche um einige Add-Ins für iOS und Android sowie andere Funktionen erweitert wurde. Der Quelltext von MonoDevelop ist wie gehabt auf GitHub zu finden.

Das Wort zum Sonntag

Heute ist Freitag. Trotzdem gibt es nun das Wort zum Sonntag – schließlich ist vor dem Sonntag nach dem Sonntag. Man nehme dazu eine Bibel und schlage auf Richter 4,21:

Und Jael, das Weib Hebers, nahm einen Zeltpflock und faßte den Hammer in ihre Hand, und sie kam leise zu ihm und schlug den Pflock durch seine Schläfe, daß er in die Erde drang. Er war nämlich in einen tiefen Schlaf gefallen und war ermattet, und er starb.

Oder man lese Hosea 14,1:

Samaria wird wüst werden, denn sie sind ihrem Gott ungehorsam; sie sollen durchs Schwert fallen, und ihre jungen Kinder zerschmettert und ihre schwangeren Weiber zerrissen werden.

Alternativ auch Samuel 19,27:

Saul antwortete: So sollt ihr David sagen: Der König möchte keine andere Brautgabe als die Vorhäute von hundert Philistern, um an den Feinden des Königs Rache zu nehmen. Saul plante nämlich, David den Philistern in die Hände fallen zu lassen.

Und das sind nur einige Stellen mit solchen Inhalten. Man sieht, es ist ein Wunder das die Bibel noch nicht auf dem Index steht. Aber vielleicht wäre das ja was für den „Index Librorum Prohibitorum“? Dieser Sache könnte sich der Vatikan mal annehmen. Wobei dafür müsste man den Index wieder einführen…