Keine Pornografie bei fitflat?

Manchmal mache ich etwas ungeheuerliches – ich lese mir die allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB eines Anbieters durch. Im aktuellen Fall waren dies die AGB für den Bereich Internet beim Neubrandenburger Anbieter (bzw. dessen Marke) fitflat. Dort findet sich folgender Punkt:

4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:

4.2.7 Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereit zu halten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.

An sich ist der Paragraph sicherlich einigermaßen nutzlos, da ich Dinge welche vom Gesetzgeber als rechtswidrig eingestuft sind, nicht abrufen dürfte, selbst wenn diese Klausel in der AGB fehlen würde. Allerdings machten mich zwei Abschnitte in dem Punkt etwas stutzig. Einmal ist dies der Abschnitt:

insbesondere Inhalte und/oder Informationen abzurufen

und zum zweiten der Abschnitt:

im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind

Das klingt im ersten Moment so als ob man über einen fitflat-Anschluss keine Pornografie konsumieren dürfte. Allerdings schafft der besagte Paragraph 184 des StGB Klarheit:

§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

Es handelt sich also nur um das zugänglich machen von Pornografie an unter 18-Jährige. Hier kann also Entwarnung gegeben werden. Trotzdem ist eine solche AGB immer wieder lesenwert, schließlich weiß man nie was einen erwartet – allerdings kann man sich das Lesen der AGB im Normalfall sparen, da es dankenswerterweise den Paragraphen 305c im BGB gibt:

§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Somit wird ungewöhnlichen AGB-Klauseln ein Riegel vorgeschoben.

Papierorgane

Papier ist ein unglaublich vielseitiger Werkstoff – so vielseitig das sich aus ihm Organe herstellen lassen. Allerdings sind diese nicht transplantationsfähig, sondern als Anschauungsmaterial gedacht.

Ein Papiermodell

Ein Papiermodell

Entworfen werden die Modelle dabei von Horst Kiechle, welcher diese ursprünglich als Anschauungsmaterial für Schulen erstellte. Für den Aufbau der Modelle sollte man sich dabei einige Zeit nehmen, da es viele Stunden dauern wird, bis man sein erstes Organ in den Händen hält. Zu finden sind die Modelle auf der entsprechenden Webseite. Daneben gibt es noch einige Videos dazu auf Youtube.

Very Short Reply Expected

Wir bekommen täglich immer mehr Mails – und natürlich ist jede Mail „wichtig“ und benötigt eine Antwort. So setzen wir uns an den Rechner und fangen an.

Hallo,

wie geht es dir?

Bezüglich des Problemes …

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Grüße,

Max Mustermann

Und wieder haben wir eine Menge kostbare Lebenszeit vergeudet. Doch die Lösung hört auf den Namen „Very Short Reply Expected“ kurz VSRE. Wenn wir dieses Kürzel mit in den Betreff packen, teilen wir dem Empfänger mit das wir eine kurze Antwort erwarten und er sich alle Grußformeln und ähnliches sparen darf. Dank VSRE können wir mit „Ja“, „Nein“, „Mehr Infos bitte“ antworten, ohne das der Gegenüber es uns übel nimmt. Die Webseite vsre.info klärt dabei über die VSRE-Regeln auf – nun benötigen wir nur noch mehr Nutzer derselben.

CloudFlare nutzen

Sollte man mit seiner Webseite unerwartete Lastspitzen erfahren, gibt es einige Möglichkeiten wie man mit diesen umgeht. Neben der Möglichkeit ein paar mehr Server bereitzustellen gibt es auch Dienste wie CloudFlare. CloudFlare als solches stellt ein Content Delivery Network zur Verfügung und funktioniert für die eigene Webseite als Reverse Proxy.

Die unterschiedlichen CloudFlare Pakete

Die unterschiedlichen CloudFlare Pakete

Neben den kostenpflichtigen Paketen bietet CloudFlare auch eine kostenloses Paket, mit welchem man den Dienst testen und an seine Bedürfnisse anpassen kann. Im ersten Schritt muss ein Account bei CloudFlare angelegt werden. Nach der Anmeldung legt man seine erste Domain fest und trägt die DNS-Records für diese bei CloudFlare ein.

Anschließend ändert man die Nameserver für die Domain auf die von CloudFlare vorgeschlagenen DNS-Server. Damit entscheiden die CloudFlare Server beim Aufruf der Domain ob sie auf den echten Server weitergeleitet werden oder ob die Seite aus dem Cache angezeigt wird. Damit sollten auch größere Lasten auf der eigenen Webseite kein Problem mehr darstellen.

Weitere Informationen gibt es unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/CloudFlare