Radfahrhindernisse #4

Rad­fah­ren in Neu­bran­den­burg ist so eine Sache. Stän­dig trifft man auf Hin­der­nisse, unfreund­li­che Ampel­schal­tun­gen und Geis­ter­fah­rer in Form von Rad­fah­rern auf der fal­schen Stra­ßen­seite. Grund genug das zum Anlass zu neh­men und eine kleine Serie über die Rad­fahr­hin­der­nisse in Neu­bran­den­burg zu schreiben.

Es ist Montag, die Sonne scheint, es sind angenehme minus sechs Grad Celsius. Überall in Mecklenburg-Vorpommern herrschen ideale Bedingungen um mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. In ganz Mecklenburg-Vorpommern? Nein! Ein von unbeugsamen Räumfahrzeugen bevölkertes Städtchen namens Neubrandenburg macht den Radfahrern zu schaffen.

Schanzen für die Radfahrer

Schanzen für die Radfahrer

Als ob es nicht schon schlimm genug wäre das die Radwege nicht zu räumen, nein in Neubrandenburg werden auch noch Hindernisse aufgebaut. Das kommt dadurch das der Schnee grundsätzlich auf die Radwege geräumt wird.

Wenn die Stadt nicht möchte das Radfahrer in ihr verkehren, sollte sie vielleicht einfach Verbotsschilder für Radfahrer aufstellen…

Radfahrhindernisse #3

Rad­fah­ren in Neu­bran­den­burg ist so eine Sache. Stän­dig trifft man auf Hin­der­nisse, unfreund­li­che Ampel­schal­tun­gen und Geis­ter­fah­rer in Form von Rad­fah­rern auf der fal­schen Stra­ßen­seite. Grund genug das zum Anlass zu neh­men und eine kleine Serie über die Rad­fahr­hin­der­nisse in Neu­bran­den­burg zu schreiben.

Zur Zeit gibt es draußen wunderbaren Schneematsch. Da die Radwege in Neubrandenburg nicht geräumt werden, führt das dazu das es im Moment keinen einfacheren Weg gibt sich den Kopf aufzuschlagen, einfach auf dem Radweg fahren. Das schöne daran ist, das man den Radweg in einem solchen Fall nicht benutzen muss, und es somit kein Problem darstellt auf der Straße (auch der Bundestraße) zu fahren.

Eine Straße, nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer

Eine Straße, nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer

Doch genau dort trifft man auch seine geliebten Radfahrhindernisse. Auto und LKW-Fahrer, welche der Meinung sind, wie wild hupen zu müssen und dann mit einem „Sicherheitsabstand“ an einem vorbei fahren, der diesen Namen nicht verdient. Auch wenn es unglaublich klingen mag, die Straße ist nicht nur für Autos, LKWs und ähnliches, auch Radfahrer haben das Recht sie zu benutzen, denn auch sie sind Verkehrsteilnehmer. Also lasst das nicht konforme und lebensgefährdende und ignorante Verhalten und fahrt ordentlich. Paragraph 1 der StVo lässt grüßen.

Hupen

Nach Ablauf dieser Woche hätte ich um einige Euro reicher sein können. Allerdings gibt es da ein Problem: ich darf kein Bußgeld einsammeln. So war es in diesen Tagen immer wieder anzutreffen, das Autos sich mit einem Hupen, oder am liebsten sogar mehrmaligem Hupen von der Verwandtschaft verabschiedeten.

Eine Hupe hat streng genommen nur zwei Einsatzmöglichkeiten im Straßenverkehr

Eine Hupe hat streng genommen nur zwei Einsatzmöglichkeiten im Straßenverkehr

Lasst es in Zukunft bitte. Es ist eine Ordnungswidrigkeit und wir sollten den Satz von 10 € für diese erhöhen, dann klappt das mit der Sanierung des Staatshaushaltes. Es gibt in Deutschland nur zwei Gründe eine Hupe im Straßenverkehr zu betätigen:

  • bei Gefahr
  • um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen

Für alle die das nachlesen wollen sei der §16 der StVO empfohlen. Also lasst es mit dem Hupen ohne triftigen Grund…

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe

Renitente Vollpfosten

Ich bin Radfahrer und so kommt es durchaus vor, das ich mit dem Fahrrad zur Arbeit fahre. An sich eine schöne Sache und dank StVO auch ziemlich problemlos. Wobei das vielleicht untertrieben ist. Es gibt einige Gruppen von Verkehrsteilnehmern welche es mit der StVO nicht so genau nehmen. Das sind:

  • Autofahrer
  • Fußgänger
  • Radfahrer

Die Autofahrer sind eigentlich okay, halten sich meist an die StVO, nehmen einem nur ab und an die Vorfahrt wenn sie rechts abbiegen. Fußgänger halten sich meist auch an gängige Regeln, laufen nur all zu gern auf dem Radweg, räumen diese aber meist (von einigen Ausnahmen abgesehen) wenn man ein paar mal klingelt. Und dann kommen die Radfahrer, bei welchen einige Ampeln nur als Empfehlungen ansehen und sich ein paar andere Späßchen leisten.

So gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot und trotzdem schaffen ziemlich viele Radfahrer es auf der falschen Seite zu fahren. Radwege sind nämlich per se (wenn nicht anders ausgeschildert) Fahrspuren in eine Richtung. Und so kommt es vor, das einem eine Menge Geisterfahrer (was im übrigen 15 € Strafe kosten würde, wenn das Ordnungsamt mal einschreiten würde) entgegen kommen. Nun ist man ja nicht so, denkt an §1 der StVO fährt möglichst weit rechts auf dem Radweg und lässt den Geisterfahrer durch. Schärfer wird das ganze aber wenn einem ein Pärchen von renitenten Vollpfosten entgegen kommt, welche nebeneinander fahren, in falscher Richtung unterwegs sind und die gesamte Breite des Radweges ein nehmen. So und dann meint der Herr mich mal vollpampen zu müssen das ich kein Platz mache, was ich natürlich unterlassen habe, wohin auch? Vielleicht sollten wir einen Fahrradführerschein einführen, damit solche Leute das auch gebacken bekommen…

Radfahren auf der Bundesstraße

Als Radfahrer ist man verpflichtet auf einem Radweg zu fahren wenn dieser befahrbar ist. Nun gehöre ich zu den Menschen die sich auch im Winter auf das Rad schwingen, was keine Probleme macht solange kein Schnee fällt. Sobald dies hier in Neubrandenburg der Fall ist sind die Radwege nämlich unbenutzbar. Dies ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung § 3 Absatz 1 Nr. 2, vierter Anstrich der Stadt Neubrandenburg:

Auf Radwegen erfolgt grundsätzlich kein Winterdienst. Ausgenommen hiervon sind die Festlegungen des § 4 Absatz 3 Nummer 1 Punkt a.

Somit fahre ich im Winter, wenn Schnee auf den Radwegen liegt, auf der Bundesstraße zur Arbeit. Bis ich eines schönen Tages (was ich anhand der winterlichen Temperaturen bezweifle) an einer Ampel (auf der Neustrelitzer Straße, Höhe Schwimmhalle) stand und auf Grün wartete.

Dort fuhr ein Polizeiauto vor, und der Polizeivollzugsbeamte meinte zu mir „dass dies ganz schön gefährlich sei“. Daraufhin entgegnete ich: „dass ich auf der Bundesstraße fahren dürfte, da die Radwege nicht geräumt sind und ich auf dem Fußgängerweg nicht fahren darf“.

Der Fahrer des Wagens sagte daraufhin: „dass ich halt schieben müsste“. Ich antworte darauf hin: „dass dies StVO-konform sei und auch in einem Urteil des LG Oldenburg von 1953 bestätigt wurde“. Er antwortete daraufhin: „dass er das nicht mit mir diskutieren wird“ woraufhin ich die Straße räumte und fast von einem Rechtsabbieger erwischt worden wäre (das zur Gefährlichkeit der Straße ;)).

Neubrandenburg im Winter

Neubrandenburg im Winter

Ich nahm diesen Vorfall zum Anlass mich beim Polizeipräsidium Neubrandenburg zu beschweren. Nach knapp fünfmonatiger Bearbeitungszeit (aufgrund wechselnder Zuständigkeiten), bekam ich eine abschließende Antwort. In dieser heißt es unter anderem:

Die von den handelden Polizeivollzugsbeamten geäußerte Meinung, dass Sie die Bundesstraße nicht benutzen dürfen und Ihr Fahrrad hätten schieben müssen, ist falsch.

In einem Urteil des BGH vom 9.10.2003 (III ZR 8/03) wurde entschieden, dass in einem solchen Fall die Fahrbahn benutzt werden darf.

Vor allem der letzte Satz in dem Schreiben gibt mir die begründete Hoffnung das so etwas nicht noch einmal vorkommt:

Eine Auswertung mit den Beamten wurde vorgenommen.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Ende_der_Benutzungspflicht
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.10.2003&Aktenzeichen=III%20ZR%208/03