Ein kleines spontanes Video, nachdem ich das Feuerwerk gesehen hatte:
Viel Spaß beim schauen :)
Ein kleines spontanes Video, nachdem ich das Feuerwerk gesehen hatte:
Viel Spaß beim schauen :)
Nachdem ich ja feststellen dürfte, das bei uns in Neubrandenburg Radwege nicht geräumt werden, blieb nur noch Plan B. Die Fahrt zur Arbeit auf der Bundesstraße. Dabei wurde ich auch prompt von einigen Autos angehupt. Was soll das? Dazu doch mal folgendes Zitat:
Wenn ein als benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg praktisch nicht benutzbar oder unzumutbar ist, z. B. durch parkende Kraftfahrzeuge oder andere Hindernisse, Baustellen oder fehlende Schneeräumung, entfällt die Benutzungspflicht (vgl. LG Oldenburg, 29. Juli 1952, VkBl. 53, 190). Auf den Gehweg darf nicht ausgewichen werden, da dieser nur den Fußgängern vorbehalten ist. Ein Celler OLG-Urteil sagt aus, dass auch eine Verletzung des „Luftraums“ des Gehweges nur mit dem hineinragenden Lenker schon unzulässig sei.
Ergo bleibt nur noch die Fahrbahn. Also bitte liebe Autofahrer, ein bisschen mehr §1. Danke.
Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Ende_der_Benutzungspflicht
http://www.adfc.de/Verkehr–Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Rennrad-und-Radweg/Rennrad-und-Radwegebenutzungspflicht
Als Radfahrer ärgere ich mich doch ab und an, meist dann wenn Schnee liegt, das diese nicht geräumt werden. Also erkundigte ich mich doch mal bei der Stadt Neubrandenburg warum dies so ist und erhielt eine freundliche Antwort welche ich hier nochmal wiedergeben möchte:
– die Straßenreinigung umfasst die Reinigung (allgemeine Säuberung) und den Winterdienst.
In § 4 Absatz 1 bis 3 Straßenreinigungssatzung ist geregelt, welche Pflichten die Stadt zu erfüllen hat und welche Pflichten übertragen wurden.
Die Definitionen der Reinigungsklassen beschreibt den Arbeitsumfang, der im Auftrag der Stadt geleistet wird. Im Umkehrschluss ist die Durchführung aller anderen Reinigungs- und Winterdienstpflichten übertragen worden.
– § 3 Absatz 1 Nr. 1 der Satzung besagt, dass die Reinigung auf Radwegen durchzuführen ist. Wem die Reinigung der Radwege übertragen wird, regelt die Satzung in § 4 Absatz 2.
– § 3 Absatz 1 Nr. 2, vierter Anstrich besagt, dass auf Radwegen kein Winterdienst durchgeführt wird.
– Gemäß § 4 Absatz 3, Punkt 1. a sind über Radwege hinweg Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen, z. B. an Kreuzungen, an Ampeln, an Querungshilfen – Inseln auf der Fahrbahn oder Fußgängerüberwege – …
Wer nun die ganze Satzung lesen möchte der findet diese hier. Da sollte doch mal an der Satzung geschraubt werden ;)
Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.neubrandenburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1873:informationen-zu-winterdienstpflichten&catid=1:aktuelles-aus-dem-rathaus&Itemid=102
Wie der Lawblog berichtete gilt seit dem Personalausweisgesetz folgendes:
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Das bedeutet das niemand (bis auf bestimmte staatliche Stellen) die Hinterlegung des Personalausweises fordern darf. Dies gilt im übrigen auch für den alten Ausweis. Da bin ich mal gespannt wie die Betreiber der Eisbahn in Neubrandenburg reagieren, die taten so etwas ja auch gerne, wie sicherlich auch eine ganze Menge von anderen Firmen.
Hier bei uns in Neubrandenburg gibt es einige Menschen die meinen auf einem Radweg parken zu müssen (Abschleppen ist im übrigen bei benutzungspflichtigen Radwegen zulässig, wenn man wegen dem Auto auf die Fahrbahn bzw. den Gehweg ausweichen muss). Besonders gern wird dies z.B. vor dem Altenheim in der Neustrelitzer Straße gemacht. Natürlich könnte man nun abschleppen lassen oder den Fahrer des Wagens vollmotzen.
Aber es geht auch netter. Dazu gibt es unter http://bernd.sluka.de/Radfahren/vgr.html ein paar nette Vordrucke. Mein Favorit: Radwege zu Parkplätzen!. Also ausdrucken und das nächste Mal einfach unter den Scheibenwischer klemmen ;) Auch sehr schön sind im übrigen seine 10 Gebote für Radfahrer (http://bernd.sluka.de/Radfahren/10Gebote.html).
Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/adfc-allgemeiner-deutscher-fahrrad-club-e-v-bremen/boxid/270