Wie der Lawblog berichtete gilt seit dem Personalausweisgesetz folgendes:
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Das bedeutet das niemand (bis auf bestimmte staatliche Stellen) die Hinterlegung des Personalausweises fordern darf. Dies gilt im übrigen auch für den alten Ausweis. Da bin ich mal gespannt wie die Betreiber der Eisbahn in Neubrandenburg reagieren, die taten so etwas ja auch gerne, wie sicherlich auch eine ganze Menge von anderen Firmen.