Nachdem ich ja feststellen dürfte, das bei uns in Neubrandenburg Radwege nicht geräumt werden, blieb nur noch Plan B. Die Fahrt zur Arbeit auf der Bundesstraße. Dabei wurde ich auch prompt von einigen Autos angehupt. Was soll das? Dazu doch mal folgendes Zitat:
Wenn ein als benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg praktisch nicht benutzbar oder unzumutbar ist, z. B. durch parkende Kraftfahrzeuge oder andere Hindernisse, Baustellen oder fehlende Schneeräumung, entfällt die Benutzungspflicht (vgl. LG Oldenburg, 29. Juli 1952, VkBl. 53, 190). Auf den Gehweg darf nicht ausgewichen werden, da dieser nur den Fußgängern vorbehalten ist. Ein Celler OLG-Urteil sagt aus, dass auch eine Verletzung des „Luftraums“ des Gehweges nur mit dem hineinragenden Lenker schon unzulässig sei.
Ergo bleibt nur noch die Fahrbahn. Also bitte liebe Autofahrer, ein bisschen mehr §1. Danke.
Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Ende_der_Benutzungspflicht
http://www.adfc.de/Verkehr–Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Rennrad-und-Radweg/Rennrad-und-Radwegebenutzungspflicht