ABX-Test

Audiophile sind schon eine spezielle Spezies, welche sich vergoldete Ethernetkabel kaufen damit der Sound besser und sauberer übertragen wird, was bei Digitalsignalen natürlich ziemlich unnütz ist. Doch wie vergleicht man zwei Audioquellen so miteinander, das man einigermaßen objektiv sagen kann, das sich diese unterscheiden?

Für solche Fälle gibt es den ABX-Test mit welchem man versucht so etwas zu messen. Dabei bekommt ein Tester drei Audioquellen vorgesetzt, A, B und X. Dem Tester wird nun X vorgespielt und er muss dann sagen ob es sich bei X um A oder B handelt. Das wird dann ein paar mal wiederholt, damit man sich sicher sein kann das nicht geraten wurde. So kann man dann feststellen ob sich die jeweiligen Audioquellen hörbar unterscheiden.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/ABX-Test

Das Invertika Update im März

Der letzte Sonntag des Monats März ist gekommen und das heißt, das es wieder eine neues Update für Invertika gibt. Bei Invertika handelt es sich um ein Open Source 2D-MMORPG für Linux und Windows. In diesem Update wurden einige Tilesets überarbeitet (unter anderem „castle_1“ und „indoor_3“). Der Client wurde um besseren Support für kleinere Maps erweitert und die interne Hilfe etwas umgearbeitet. Die Repositories wurden umorganisiert so das jetzt die Bibliotheken in einem extra Repository zu finden sind.

Das Vacare, Rostock, und der Nex wurden von Mappingfehlern befreit. Die neue Kirche in Burg Cedric hat einen neuen Fußboden bekommen, der Friedhof wurde überarbeitet und auch ein Lagerhaus gibt es nun. In Lauria wurden einige Map- und Skriptfehler behoben. Auch in Nelaro und Selphi Timlet gab es einige Skriptfehler welche nun der Vergangenheit angehören. Die Netheksäule wird jetzt auch im Spiel mit einem „ä“ anstatt mit „ae“ geschrieben. Auch ein paar neue Items sind hinzugekommen. Das Wegesystem wurde etwas ausgebaut und an einigen Stellen korrigiert. In Lauria muss/kann man nun einen Schlüssel suchen und bekommt dafür eine entsprechende Belohnung.

Wer jetzt neugierig geworden ist, der kann uns unter http://invertika.org besuchen und es ausprobieren.

Ein Webradio einrichten und betreiben

Ein Webradio oder Internetradio an sich ist schon eine feine Sache. Natürlich gibt es einige Fallstricke, welche man beachten muss. Bevor es an die Technik, sollten erst einmal ein paar rechtliche Dinge betrachtet werden, welche sich in drei Stichpunkte zusammenfassen lassen:

  • Landesmedienanstalt
  • GEMA
  • GVL

Die Landesmedienanstalt spielt bedingt durch den Rundfunkstaatsvertrag eine Rolle. Wer ein Internetradio betreiben möchte benötigt zwar keine Zulassung mehr (seit 2009), allerdings muss das Angebot angezeigt werden, da sonst Strafzahlungen bis 500.000 € folgen können. Zur Anzeigepflicht gibt es auch eine Auskunft der Bayrischen Landesmedienanstalt:

Internetradios, die im sogenannten Streaming-Verfahren verbreitet werden und 500 und mehr Hörern technisch zugänglich sind, sind seit dem Inkraftreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Juni 2009 nicht mehr genehmigungs- sondern nur noch anzeigepflichtig. Maßgeblich für eine Anzeigepflicht ist die technische Möglichkeit, dass 500 und mehr Internetnutzer das Programm gleichzeitig hören können. Darauf, wie viele Hörer das Programm tatsächlich hören, kommt es nicht an.

Stellt man das ganze hingegen nur 499 Hörern zur Verfügung so gilt:

Internetradios, die weniger als 500 Hörern zur Verfügung gestellt oder die im Abrufverfahren verbreitet werden, sind weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.

Das entsprechende Formular kann man sich bei seiner Landesmedienanstalt herunterladen. Für Mecklenburg-Vorpommern findet man dieses z.B. unter http://www.medienanstalt-mv.de/service/downloads.html. Interessanter wird bei der GEMA und der GVL. Doch zitieren wir dazu doch mal aus dem entsprechenden Wikipedia Artikel:

Im Übrigen fallen beispielsweise in Deutschland Gebühren für GEMA (Mindestvergütung 30 Euro/Monat) und GVL (Mindestvergütung nicht-kommerziell: 500 Euro/Jahr, kommerziell: 1500 Euro/Jahr) an, falls das Webradio abgabepflichtige Musik spielt. Weitere Kosten entstehen durch den „Traffic“ (das übertragene Datenvolumen): Je mehr Leute zuhören, desto teurer wird es für den Sender. Klassische Rundfunkanstalten, die ihre über UKW verbreiteten Sendungen übers Internet zweitverwerten („simulcasten“), haben in der Regel Pauschalverträge mit ihren Streaming-Anbietern abgeschlossen.

In diesem Fall gehen wir davon aus, das man nur nicht abgabepflichtige Musik spielen möchte. Dies könnte z.B. unter Creative Commons lizenzierte Musik sein. Doch hier schlägt die GEMA Vermutung zu. Dabei handelt es sich um eine Beweislastumkehr zu lasten des Betreibers (oder auch eines Veranstalters). Zitieren wir auch dazu aus dem entsprechenden Wikipedia Artikel:

Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und gegebenenfalls des Verlags, die an dem Werk beteiligt waren[2], auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt[3].

Problematisch wird es erst im nächsten Satz:

Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind.

Nicht umsonst bezeichnete Matthias Deutschmann die GEMA als gemeine Mafia. Ohne wasserfesten Nachweis hat man ziemlich schnell die GEMA vor der Tür die ihr Geld sehen möchte. Doch wie sieht ein solcher Nachweis aus? Man benötigt wohl oder übel eine Liste der gespielten Stücke mit ein paar Angaben pro Stück:

  • Komponist
  • Texter
  • Bearbeiter/Verlag

Um mir nochmal „relative“ Gewissheit zu verschaffen, fragte ich dann mal bei der GEMA nach:

[…] für das abspielen GEMA pflichtiger Musik sind ja Gebühren zu entrichten. Wie verhält sich das bei Webradios welche nur Creative Commons (die ja per se nicht GEMA pflichtig ist) lizenzierte Musik anbieten und spielen. Müssen hier wegen der GEMA Vermutung ständig Playlists an die GEMA geschickt werden oder reicht dort die Pauschalzusage das man keine GEMA lizenzierte Musik spielt?

Die Antwort darauf kam dann noch am selben Tag:

Wenn Sie ausschließlich Musik verwenden, bei der die GEMA die Rechte nicht wahrnehmen kann, benötigen Sie keine Lizenz von der GEMA. Die Prüfpflicht liegt bei Ihnen. Sie müssten die Senderechte dann direkt beim Urheber erwerben.

Dann stellt sich natürlich die Frage wo man entsprechend lizenzierte Musik beziehen kann. Hier bietet sich z.B. der Dienst Jamendo an welcher unter http://www.jamendo.com/de/ zu finden ist.

Nach der rechtlichen Seite stellt sich auch die Frage der technischen Seite. Hier empfinde ich Airtime als angenehme Lösung deren Installation ich auch bereits beschrieben habe. In der aktuellen Version kann man leider noch nicht per Stream, live zum Server senden. Dies soll allerdings schon in der nächsten Version nachgerüstet werden.

Davor hatte ich Rivendell (http://rivendellaudio.org/) ausprobiert, allerdings hat diese Lösung technisch wie von der Bedienung schon gefühlt einige Jahrzehnte auf dem Buckel. Schematisch könnte das ganze fertige System dann in etwa so aussehen:

Als Software für die Moderation bietet sich z. B. Mixxx (http://www.mixxx.org) oder die Internet DJ Console (http://idjc.sourceforge.net) an. Damit kann man sich dann mit dem Streaming Server verbinden, falls man Livesendungen plant. Bei vorproduziertem Programm ist dies nicht nötig.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.talkunafraid.co.uk/
http://wiki.ubuntuusers.de/Icecast2
http://wiki.ubuntuusers.de/Internet_DJ_Console
http://wiki.ubuntuusers.de/Internetradio/Funktionsweise
http://www.heise.de/tp/artikel/19/19073/1.html
http://ubuntublog.ch/allgemein/ubuntu-web-radio-die-testphase
http://ubuntublog.ch/applikationen/mit-ubuntu-ein-web-radio-betreiben

Der Sinn des Lebens

Welch philosophischer Titel. Doch im Gegensatz zu dem Film „The Meaning of Life“ von Monty Python soll es hier wirklich darum gehen. Natürlich könnte man nun argumentieren das der Sinn des Lebens schlicht und ergreifend 42 ist, aber so einfach wollen wir es uns dann doch nicht machen. Auch soll dies keine seitenlange Abhandlung sein, sondern es kurz und knapp fassen.

Doch was ist der Sinn des Lebens? Ich denke man kann das ganze in einem Wort zusammenfassen: Bedürfnisbefriedigung. Das kann jetzt natürlich der Wunsch nach dem neusten iPad sein oder aber auch der Wunsch nach Nähe und Zuneigung. Im Endeffekt läuft alles immer auf die eigene Bedürfnisbefriedigung heraus. Wie gesagt: Kurz und knapp.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sinn_des_Lebens
http://de.wikipedia.org/wiki/42_%28Antwort%29
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Sinn_des_Lebens_%28Film%29

git add rückgängig machen

Unter Git kann man mittels:

git add test.txt

eine Datei dem Repository hinzufügen. Beim nächsten:

git commit

befinden sich die entsprechenden Dateien dann im Repository. Möchte man nun aber eine bestimmte Datei im Commit doch nicht hinzufügen, so geschieht dies mittels:

git reset test.txt

Beim anschließenden Commit wird diese Datei dann nicht mehr berücksichtigt.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://stackoverflow.com/questions/348170/undo-git-add-before-commit