Audible im Kurztest

Ich habe heute mal Audible ausprobiert. Dazu gibt es ja schließlich das Probeabo. Allerdings war es wohl das letzte Mal das ich diesen Dienst benutzt habe. Da Audible zu Amazon gehört kann man sich mit seinen Amazon Zugangsdaten anmelden.

Danach nur noch das entsprechende Buch kaufen und herunterladen. In der Theorie sollte es so sein. Wenn man das ganze auf dem Rechner hören möchte muss man den „AudibleManager“ herunterladen. Diese Anwendung beeindruckt schon durch ihre grässliche Farbgebung.

Der AudibleManager

Der Download des gekauften Buches klappt dann auch nicht wie gewünscht. Immer wieder wies einen die Webseite darauf hin, das man den „AudibleManager“ herunterladen und installieren muss. Dieses Hinweis nutzt nur nichts wenn die Software bereits installiert. In der Software selbst gibt es keine Möglichkeit die gekauften Bücher herunterzuladen. Nach einer Weile des Probierens wurde dann einfach mal auf die Mac Hilfe von Audible geschaltet und schon bekam ich unter Windows die „*.adg“ Dateien heruntergeladen. Mit dieser wird der Audible Downloadmanager gefüttert, welcher dann mit dem Download beginnt.

Dann hat man auf seinem Rechner „*.aa“ Dateien mit welchen man auf einem normalen MP3 Player nichts anfangen kann. Gedankt sei es dem DRM. Spätestens hier war der Punkt erreicht an dem ich das ganze wieder kündigte. Audible ist zusammenfassend ein durch und durch nutzerunfreundliches System.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Audible

Elektronische Gesundheitskarte und das Foto

Die elektronische Gesundheitskarte kommt und so verschicken die Krankenkassen im Moment Briefe mit der Bitte doch ein Foto einzuschicken. Das mit dem Foto kann man dabei ruhig unterlassen da es keine gesetzliche Grundlage für ein solches gibt. Sehr interessant zu dem Thema ist auch die FAQ vom FoeBud welcher unter http://www.foebud.org/gesundheitskarte/faq-egk zu finden ist. Dort findet man auch das entsprechende Widerspruchsformular zum Ausdrucken bzw. bestellen.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.vzhh.de/gesundheit/127121/muss-ich-meiner-krankenkasse-ein-foto-schicken.aspx
http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?serendipity[subpage]=downloadmanager&thiscat=2&file=47
http://www.graubrotblog.de/2011/11/17/warum-ich-erstmal-keine-elektronische-gesundheitskarte-bekommen-muss/

Geltendes Recht? Nicht mit uns!

Es gibt Banken und es gibt geltendes Recht. Erstes und letzteres passt offenbar nicht immer gut zusammen. So zum Beispiel der Punkt das Banken für Kredite gerne Bearbeitungsgebühren berechnen. Das Problem daran ist, das das unzulässig ist. Der Grund ist, das die Bearbeitung des Kredites keine Leistung an den Kunden darstellt, sondern im Interesse der Bank liegt. Das wurde auch schon in einigen Urteilen der Oberlandesgerichte bestätigt, unter anderem folgende:

  • OLG Bamberg vom 4.08.2010 (3 U 78/10)
  • OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11)
  • OLG Dresden vom 2.12.2010 (8 U 1461/10)
  • OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11)
  • OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10)
  • OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11)
  • OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10)
  • OLG Karlsruhe vom 3.05.2011 (17 U 192/10)
  • OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10)

Und dann bekommt man solche Kreditangebote zu sehen (in diesem Fall von der Santander Bank):

Die ausgewiesene Bearbeitungsgebühr

Eine wunderschön ausgewiesene Bearbeitungsgebühr ist dort zu sehen. Wer diese im übrigen bezahlt hat der sollte sich den Musterbrief der Stiftung Warentest anschauen. Einen passenden Artikel gibt es dazu auch. Solange die Banken Kasse machen können, kümmern sie sich nicht wirklich um geltendes Recht, der Kunde wird sich schon nicht wehren…