Videoüberwachung beim Rathaus

Beim Neubrandenburger Rathaus gibt es eine ganze Reihe Bushaltestellen sowie ein Fahrkartenautomat. Dieser Automat ist dabei durch eine Videokamera überwacht.

Da man leider nicht wirklich sieht welcher Bereich durch diese Videokamera überwacht wird und wie es mit der Rechtmäßigkeit aussieht war etwas Nachforschung nötig. Die Videokamera wurde im Oktober 2005 in Betrieb genommen, ist nicht schwenkbar und beim Objektiv handelt es sich um eine Festbrennweite (kein Zoom möglich). Die Kamera ist dabei auf den Fahrscheinautomaten gerichtet.

Interessant ist es nach welchen Paragraphen die Videoüberwachung an dieser Stelle zu bewerten ist. Dazu äußerte sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

Die betreffende Videoüberwachung ist somit nach § 6 b Abs. 1 Nr. 3 BDSG zu beurteilen. Hiernach wäre eine Videoüberwachung zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, das schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

Weiterhin wird sich in der Stellungnahme auch zur Erforderlichkeit der Videoüberwachung geäußert:

Die Erforderlichkeit der Videoüberwachung kann vorliegend bejaht werden, da sie zum Schutz des Eigentums der neu.sw dient. Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit hohe Kosten zur Schadensbeseitigung zu tragen. Insofern wurden wichtige Interessen des Unternehmens berührt. Die neu.sw teilte mir in ihrem Antwortschreiben mit, dass sich die Gesamtschäden bei dem betreffenden Fahrscheinautomaten im Jahr 2003 auf ca. 42.000,00 Euro (bei 11 Strafanzeigen) beliefen. Die Schäden waren kontinuierlich rückläufig, sodass im Jahr 2007 bei 3 Strafanzeigen ein Gesamtschaden von ca. 1.800,00 Euro vorlag. Die Beschädigungen durch Graffiti werden hier nicht zur Anzeige gebracht, da diese durch das Unternehmen selbst entfernt werden.

Auch zur Speicherdauer der aufgezeichneten Bilder wird Auskunft gegeben:

Weiterhin teilte mir die neu.sw mit, dass die betreffenden Bilder über einen Zeitraum von 24 Stunden aufgezeichnet werden. Die elektronisch verschlüsselt gespeicherten Daten werden automatisch nach 72 Stunden überschrieben. Eine Auswertung erfolgt lediglich bei konkreten Vorfällen.

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Maßnahme wird ebenfalls beantwortet:

Nach Ihren Unterlagen und den mir vorliegenden Informationen werden die o.g. Bedingungen eingehalten, so dass ich im Ergebnis keinen datenschutzrechtlichen Verstoß feststellen kann.

Alles in allem wie ich denke sehr aufschlussreich. Ganz interessant ist dazu auch noch eine Pressemitteilung welche unter http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/presse/video.html zu finden ist.

Die Eisbahn und das Pfand

Bei uns gibt es jedes Jahr eine künstliche Eisfläche auf dem Marktplatz. Dort konnte man sich auch immer Schlittschuhe ausleihen, wofür man ein Pfand (25 € oder Personalausweises) hinterlegen musste. Da entschied ich mich doch mal genauer nachzufragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie auf der Seite http://www.ice4fun.com/preise (sowie den entsprechenden Flyern) zu entnehmen verlangen sie als Pfad einen Personalausweis. Dies entspricht allerdings nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Im neuen Personalausweisgesetz (http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__1.html) heißt es dazu:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

Dies gilt für den neuen als auch für den alten Ausweis. Über eine Stellungnahme ihrerseits würde ich mich freuen.

Die Antwort darauf kam auch postwendend:

Ihren Hinweis haben wir dankend erhalten.

Was mich an dieser Antwort ein bisschen störte ist das man ruhig ein paar Informationen geben könnte, wie man nun verfahren wollte. Nun gut dann musste ich mich selber umschauen. In der Tat war die Möglichkeit des Personalausweises als Pfand von den Plakaten sowie von der Webseite verschwunden. Auf den bereits gedruckten und ausgeteilten Flyern war es natürlich trotzdem zu sehen ;)

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.ice4fun.com/