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  1. Leider fehlt der verlinkten Seite eine Kommentar-Möglichkeit.

    Ich frage mich zum Beispiel, wie die Rechtslage bei öffentlichen Veranstaltungen, also Festivals oder Konzerten aussieht. Da wird ja gerne mal ausnahmslos jede Tasche durchsucht und dies gerne mit dem Schutz der Teilnehmer vor mitgebrachten Waffen begründet. In der Praxis habe ich jedoch den Eindruck, dass damit eher das Monopol der Standmieter auf den Getränkeverkauf geschützt werden soll.

    Auch bei diesen Veranstaltungen steht ja das Einverständnis zu diesen Durchsuchungen in den AGBs.

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