WebsiteBaker und die Lizenz

Bei WebsiteBaker handelt es sich um ein Open Source Content Managment System welches unter der GPL steht. Dazu steht auf der offiziellen Seite folgendes:

WebsiteBaker ist Open-Source-Software und unter der GNU General Public License (GPL) lizenziert. WebsiteBaker kann sowohl für private als auch für kommerzielle Zwecke kostenfrei (ohne jegliche Lizenzgebühren) genutzt und verändert werden, solange nachfolgende Punkte eingehalten werden:

– Beibehaltung der Copyright-Hinweise im Quellcode aller mit WebsiteBaker ausgelieferten Dateien
– Beibehaltung des Links: „WebsiteBaker is released under the GNU General Public License“ in der Fußzeile des Backends (muss sichtbar sein)

In diesem Fall geht es mir besonders um die zweite Bedingung, die „Beibehaltung des Links“. Dabei handelt es sich dabei um eine ungerechtfertigte Einschränkung welche nicht mit der GPL konform ist und muss demzufolge nicht beachtet werden. Auch sollte das nicht auf der offiziellen Seite stehen. Eine Hinweismail welche vor einigen Tagen (22ter Oktober) an das WebsiteBaker e.V. Board ging wurde leider nicht beantwortet.

Nur der Vollständigkeit halber, ich liebe WebsiteBaker und nutze es auch private sehr gerne :) Daran liegt mein Gemäkel also nicht ;)

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.websitebaker2.org
http://de.wikipedia.org/wiki/GPL

20 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Wo steht das der Urheber einer Software die „Beibehaltung des Links“ nicht voraussetzen kann?

    Er ist der Urheber und kann damit machen was er will und wenn er diese für 100€ verkaufen tut oder unter einer neuen Lizenz stellt.

    Oder: Warum soll der Urheber/ Copyright Besitzer die GPL nicht erweitern dürfen?

    Für mich liest sich das so: GPL mit *, lesen sie weiter unten.

    Ich währe mit solchen Aussagen „ungerechtfertigte Einschränkung“ in der heutigen Zeit vorsichtig.

  2. Weil es dann nicht GPL wäre. Außerdem ist ja der WebsiteBaker e.V. nicht Urheber (nur partiell). Es haben ja wesentlich mehr Leute daran entwickelt.

  3. Dann seh es als Kombination von gpl und CCSA. Für mich schließt sich das auch nicht aus. Egal, wie viele Leute da bisher beigetragen haben, solltest du dir „Copyleft“ nochmal ansehen (oder ich habe das essentiell falsch verstanden).

    Frag doch einfach nach einer käuflichen Lizenz, wenn du den Link entfernen willst. Ansonsten gebietet es die Höflichkeit, den Link nicht wegzumachen. Jedenfalls meiner Meinung nach.

  4. Es ist nicht möglich eine Software unter GPL zustellen und zu sagen, das es nur eingeschränkt gilt. Dann ist es keine GPL mehr sondern eine eigene Lizenz, was hier nicht der Fall ist da sie ursprünglich unter GPL gestellt wurde.

    Ich kann aus einer GPL Software z.B. nicht einfach eine MIT (die Lizenz) Software machen.

    Ich persönlich würde die Erwähnung auch auch nicht entfernen wollen. Mir stößt diese Einschränkung nur sauer auf, weil sie nicht legitim ist.

  5. Ich denke schon das man das kann. Wenn man der Urheber/Besitzer ist, kann man eine neue Version unter MIT verfassen.
    Die alte Version bleibt natürlich unter GPL.

    Das Problem wird natürlich sein, wenn mehrere Personen an dem Projekt mitwirken. Die wiederum das „Copyright“ besitzen und deren Code unter GPL zu stellen ist.

  6. Wenn alle Urheber dem zustimmen, geht das natürlich.

    In diesem Beitrag geht es ja auch eher um das Problem GPL + zusätzliche Einschränkungen was so nicht möglich ist weil dann steht die Software nicht mehr unter GPL.

  7. In der Wikipedia steht unter Copyright wohl die Antwort, ich Zitiere:
    „… Diese erlaubt im Kopf der Lizenz das Kopieren und Verbreiten der Lizenz, verbietet jedoch die Modifikation des Lizenztextes. Damit wird sichergestellt, dass die Rechte und Pflichten, welche durch die GPL garantiert werden, nicht abgeändert werden können, indem der Lizenztext abgeändert wird. Auch wird dadurch verhindert, dass unterschiedliche inkompatible Versionen der GPL entstehen. Die FSF erlaubt die Schaffung neuer Lizenzen auf Basis der GPL, solange diese einen eigenen, neuen Namen haben, die Präambel der GPL nicht enthalten und sich nicht auf das GNU-Projekt beziehen.“

    Daraus schließe ich das man eine Komplett „neue“ Lizenz erstellen muss, damit kleine Änderung (Link nicht entfernen) nicht durchführbar ist.
    Alternativ würde ich vorschlagen, das WebsiteBaker e.V. alles unter GPL stellen sollte, nur die index.php halt nicht. ;-)

  8. Es geht hier um das Backend! Also die Benutzeroberfläche, _nicht_ die Website, die damit betrieben wird. Ich zitiere dazu mal die GPL:

    „Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt „angemessene rechtliche Hinweise“ in dem Umfang, daß sie eine zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, daß keine Garantie für das Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewährt wird), daß Lizenznehmer das Werk gemäß dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu Gesicht bekommen kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Menü, dann erfüllt ein deutlich sichtbarer Punkt in dieser Liste dieses Kriterium.“

    Die auf der Website angegebene Bedingung stellt also (ebenso wie der Hinweis auf die Copyrightregeln im Quellcode) sicher, dass genau diese Bedingung der GPL eingehalten wird. Wo ist also das Problem. Eine Einschränkung, die über die GPL hinausgeht, liegt hier gar nicht vor.

  9. Edit: Wenn Backend hier allerdings die Website meint (die Definition ist etwas schwammig), wäre das was anderes.

  10. Das Problem an Websachen allgemein ist das der Nutzer die Software nicht benutzt. Diese liegt auf einem Server und der Nutzer interagiert „nur“ mit der Ausgabe dieses Servers. Deshalb gibt es ja auch solche Lizenzen wie die AGPL.

  11. Als Backend verstehe ich, den Administrationsbereich bzw. die Konfigurationsumgebung. – Nicht das, was der normale Nutzer zu gesicht bekommt.

    Im privaten Bereich sehe ich keinen Grund, sich darüber beklagen zu können. Sieht ja eh keiner.

  12. Wie gesagt es geht nicht darum ob es schön aussieht oder nicht, sondern ob es GPL konform ist, was es nicht ist.

  13. Doch, es ist sehr wohl GPL, ich zitiere aus http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html , der einzigen zulässigen Quelle:
    „5. Conveying Modified Source Versions.“

    b) The work must carry prominent notices stating that it is released under this License and any conditions added under section 7. This requirement modifies the requirement in section 4 to “keep intact all notices”.

    —————-

    Es wäre vielleicht klarer, wenn man schreibt: Es gibt nur Support (im Forum usw.) wenn ein Backlink und Angabe zur Webseite des Herausgebers stattfindet. Alternativ kann man eine Spende in Höhe von XXX Euro hier geben.

  14. Woher nimmst du diese Erkenntnis, dass es nicht GPL-konform ist? Hast du dafür eine Quelle? Ein sichtbarer Hinweis auf Copyright und Lizenz ist nach obigen Zitat sogar erforderlich. Damit sind die kritisierten Passagen auf der Website nur Hervorhebungen aus der Lizenz und keine Ergänzungen.

  15. Das ist falsch! Das normale Szenario von CMS ist:
    1.) Der Benutzer erwirbt die Software (durch herunterladen, durch Webinstaller)…
    2.) Der Benutzer installiert das CMS selbstständig auf seinem eigenen Webspace / Webserver o.ä. wo er die Erlaubnis hat das CMS zu installieren.
    3.) Der Benutzer hat volle Kontrolle über das CMS, kann es selbst z.B. per FTP oder Shell verändern oder anpassen und konfiguriert es nach seinen Wünschen.

    Es kann sein, dass er dafür einen Dienstleister bittet, der ihm diesen Teil abnimmt. Doch der Normalfall ist immer, dass der Benutzer 100%ig über das CMS verfügt und nicht nur Benutzungsrechte erwirbt.

  16. Änderungen müssen aber nur dann zurückgeben werden wenn die Software veröffentlicht wird. Was bei einem selbst genutzten CMS nicht passiert.

  17. :-)
    Bin hier heute durch Zufall drübergestolpert…

    Richtig ist, daß die besagte Einschränkung laut GPL nichtig ist.
    Fertig, Punkt.
    Wer damit nicht klar kommt, sollte einfach mal Jura studieren, oder einen Fachanwalt konsultieren.

    Besonders die Anmerkung, daß man die Änderungen nur zurückgeben muß, wenn die Software veröffentlicht wird, vergessen auch sehr viele… das ist aber mit Abstand DAS BESTE an GPL.
    Man stelle sich mal vor, man ändert was an der Software, weil man persönlich nicht damit zufrieden ist, und pling, muß man ein neues Repository pflegen?

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