Meine Wunschorte in OpenStreetMap

Dank der Bing Luftbilder kann man in OpenStreetMap mittlerweile auch Orte mappen, zu denen man keinen Zugang hat. Leider haben die Bing Luftbilder einige Nachteile. Sie sind relativ alt und relativ schlecht aufgelöst. Aus diesem Grund liste ich einfach mal meine Wunschorte auf, welche Mapper vor Ort verbessern könnten :)

  • Lychen (53.208 / 13.32)
  • Naugarten (53.312 / 13.685)
  • Arendsee, Parmen, Raakow & Weggun (53.34 / 13.613)

Ich würde mich freuen, wenn sich jemand dieser Ortschaften annehmen könnte :)

Samsung Galaxy Tab mittels SuperOneClick rooten

Die neuste Softwareversion (Buildnummer: FROYO.XWJMI) des Galaxy Tab kann nicht mehr mit z4root gerootet werden. Hier bietet sich dann sie Software SuperOneClick an, welche unter http://forum.xda-developers.com/showthread.php?t=803682 bezogen werden kann. Da die Software auf dem .NET Framework aufbaut, kann sie auch unter Linux (mittels Mono) betrieben werden. Unter Windows 7 sollte die Software im übrigen als Administrator ausgeführt werden, da es sonst zu Problemen kommen kann.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://shortfuse.org/
http://www.golem.de/1105/83503.html

Ungültige Byte-Sequenz für Kodierung »UTF8«

Bei einer Datenbankabfrage mittels PHP auf eine PostgreSQL Datenbank kam es zu folgender Fehlermeldung:

Ungültige Byte-Sequenz für Kodierung »UTF8«

Gelöst wurde das ganze in dem die Abfrage richtig kodiert wurde:

$query=mb_convert_encoding($query, 'UTF-8', mb_detect_encoding($query, "UTF-8, ISO-8859-1, ISO-8859-15", true));

Damit konnten die Abfragen ohne Probleme an die Datenbank übergeben werden.

Erhöhtes Beförderungsentgelt beim ÖPNV in Neubrandenburg

Wenn man bei einer Busfahrt im ÖPNV in Neubrandenburg keinen Fahrschein dabei hat (z.B. weil die Monatskarte zu Hause liegt) so ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten. Ich erkundigte mich bei der neu.sw einmal nach den rechtlichen Grundlagen.

Die Antwort dazu war erfreulich umfangreich:

wenn zum Zeitpunkt einer Kontrolle der Fahrgast kein gültiges Ticket dem Kontrollpersonal vorzeigen kann, wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 40,00 € erhoben. Hierzu sind wir nach den gesetzlichen Regelungen und unseren Beförderungsbedingungen berechtigt.

Gesetzlich ist die Berechtigung in § 9 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geregelt.

Die Reduzierung des Erhöhten Beförderungsentgeltes auf 7,00 €, wenn der Fahrgast uns als beförderndes Verkehrsunternehmen innerhalb von einer Woche ab dem Feststellungstag nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststelllung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war, beruht auf der gesetzlichen Regelung in § 9 Abs. 3 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.neu-sw.de/images/download/nvb/20101203-befoerderungsbedinungen.pdf