Target Blank

Auch wenn Target Blank ein schöner Name für einen Actionfilm wäre, soll es hier stattdessen um das entsprechende HTML-Attribut:

target="_blank"

gehen. Mit Hilfe dieses Attributes kann man den Browser anweisen die verlinkte URL in einem extra Fenster (bzw. einem Tab) zu öffnen. In einem interessanten Artikel der vor knapp einen Monat erschien geht es um Argumente gehen dieses Attribut, bzw. die Nutzung desselben. Das bezeichneste Argument in dem Artikel, ist wie ich finde, die Tatsache das der Nutzer bei der Nutzung des Attributes bevormundet wird. Schließlich kann der Nutzer selber festlegen ob er einen Artikel in einem extra Tab öffnen möchte. Aus diesem Grund sollten wir die Nutzung von target=“_blank“ in Zukunft einfach unterlassen.

Gelöschte Dateien unter ownCloud entfernen

Bei einer ownCloud-Instanz welche schon einige Betriebsstunden auf dem Buckel hat, kann es zu einem unschönen Effekt kommen. Beim Versuch den Papierkorb über die Funktion „Gelöschte Dateien“ zu leeren, versucht ownCloud alle Dateien aufzulisten, was allerdings nicht gelingt. Der Browser friert ein und das Leeren des Papierkorbes ist nicht möglich.

Der Button um die gelöschten Dateien aufzurufen

Der Button um die gelöschten Dateien aufzurufen

Auch wenn das Leeren des Papierkorber nach Meinung der ownCloud-Entwickler nicht notwendig ist, da die Dateien nach einer Weile weggeworfen werden, sollte es trotzdem eine Lösung geben um den Papierkorb manuell zu leeren. Ein Workarround ist es den Papierkorb direkt zu löschen in dem man das Verzeichnis „owncloud/data/username/files_trashbin/ löscht. Anschließend müssen noch zwei Tabellen in der Datenbank bereinigt werden:

TRUNCATE TABLE oc_files_trashsize;
TRUNCATE TABLE oc_files_trash;

Eine weitere Möglichkeit diese Problematik zu entschärfen, ist es die Vorhaltezeit von gelöschten Dateien von 180 Tagen auf 30 Tage zu reduzieren. Dazu öffnet man die config.php Datei welche im config-Ordner zu finden ist und trägt folgenden Wert ein:

'trashbin_retention_obligation' => 30,

Damit wird verhindert das sich zu viele Dateien im Papierkorb ansammeln und das Problem deutlich entschärft.

Quelltextlesung

Im Zuge der Heartbleed-Problematik ist vielen bewusst geworden wie wenig man den Quelltext kennt den man tagtäglich nutzt.

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=51RWvbrIHfk

Aufbauend auf diesem Wissen ist die Quelltextlesung entstanden, in dessen Verlauf bekannte Softwarepakete und Applikationen zum Verständnis gereicht werden. Deren zweite Ausgabe kann man in dem Video oben bewundern. Die Quelltextlesung ist hoffentlich eine Idee welche auf fruchtbaren Boden fällt.

Dreister Betrugsversuch

Die Unterschriften auf der Eintragungsurkunde waren noch nicht einmal trocken und schon flatterte der erste dreiste Betrugsversuch ins Haus. Eine Rechnung vom Handels- und Gewerberegister. Gefordert wird ein Betrag von 355,97 €.

Die "Rechnung" vom Handels- und Gewerberegister

Die „Rechnung“ vom Handels- und Gewerberegister

Das Schreiben sieht hochoffiziell aus und es ist ja schließlich mit Rechnung überschrieben, also wird schon alles seine Richtigkeit haben. Im ersten Moment sieht es aus wie eine Gebühr für die Eintragung des Vereines. Das führt uns zu § 263 StGB in welchem es um Betrug geht:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn man sich das Schreiben genauer anschaut wird man feststellen das viele Punkte aus der Definition erfüllt sind. Das fängt damit ein das keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen besteht. Das hält die DHR OOD trotzdem nicht davon ab eine Rechnung zu verschicken. Wer genauer hinschaut wird feststellen das die in Sofia ansässige Firma die Summe von 355,97 € für einen Eintrag auf handels-register.net verlangt. Wenn man die Seite besucht prangt dort in der Kopfzeile „Deutsches Handelsregister“. Man versucht alles um seriös zu wirken. Glücklicherweise ist für solche Leute ein eigener Kreis in der Hölle reserviert.

In der offiziellen Eintragungsnachricht vom Amtsgericht gibt es zu diesen Praktiken im übrigen einen netten Hinweis:

Achtung! Hinweis des Registergerichts:

Bekanntmachungen der Registereintragungen erfolgen nur noch im Internet und nicht mehr in Papierform. Die Veröffentlichungen im gemeinsamen Registerportal der Länder (kostenlos abrufbar im Internet unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bieten diversen Adressbuchver1agen und anderen Unternehmen Veranlassung. gegen Entgelt Leistungen wie etwa die Aufnahme in ein Adressbuchwerk oder die Anfertigung einer Urkunde über die Registereintragung anzubieten.

Diese Angebote in Form von Rechnungen sind zwischenzeitlich auch mit einem Warnhinweis versehen, der dem gerichtlichen Warnhinweis nachempfunden ist.

Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen dass das Amtsgericht Neubrandenburg die Abrechnungen für
Registereintragungen ausschließlich über die Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern vornimmt.

Sollten Zweifel über Zahlungsverpflichtungen oder Seriosität von Adressbuchverlagen bestehen fragen Sie Ihre IHK.

Allerdings befürchte ich, das es immer noch sehr viele Menschen gibt welche auf diese Betrügereien hineinfallen und so lange wird sich dieses Geschäftsmodell wohl lohnen.