Man stelle sich vor man sitzt im Gerichtssaal (als Zuschauer, nicht als Beteiligter ;)) und macht sich Notizen und wird dann vom Richter aufgefordert dies zu unterlassen, mit der Begründung das dies nur die „Presse“ dürfe. In einem solchen Fall sollte man es einfach drauf ankommen lassen, da sich der Anwalt sicherlich immer über einen absoluten Revisionsgrund freut (wie Udo Vetter schreibt) und es keine Vorschrift gibt welche dieses verbietet.
Weitere Informationen gibt es unter:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=13.05.1982