Der neue Market und die Rückgabefrist

Google liefert nun für Android eine neue Marketversion aus. Huckepack gibt es gleich eine Änderung der Erstattungsrichtlinien. Statt wie früher 24 Stunden bleiben dem Kunden jetzt nur noch 15 Minuten um eine App zurückzugeben. Meine Herren (die Damen natürlich auch) bei Google: Was soll das? Ich kaufe eigentlich gerne irgendwelche Apps, da ich mir bis vor kurzem sicher sein konnte das ich jede App ausführlich testen konnte. Und nun soll ich die Katze im Sack kaufen? Aber machen wir doch mal einen kleinen Selbstversuch und installieren X-Plane 9 (zirka 30 MB):

15:01 Uhr -> Kauf der Applikation
15:01 Uhr -> Beginn des Downloads
15:08 Uhr -> Download beendet
15:08 Uhr -> Beginn der Installation
15:09 Uhr -> Installation beendet

So da bleiben mir also genau 7 Minuten um den Flugsimulator ausreichend zu testen. Und diese 7 Minuten reichen bei weitem nicht. Und was ist mit dem Fall das der Download der App nicht gleich beginnt sondern sich verzögert? Solche Probleme hatte der Android Market ja schon des öfteren. Oder was ist wenn es nach der Installation an der Tür klingelt oder das Mittag fertig ist? Laut Google wurde der Erstattungszeitraum geändert, da die meisten Anwendungen in der ersten Minute zurückgegeben werden. Es würde mich aber auch nicht wundern, wenn da auch noch Druck von außen dazu kam. So hat Spielefirma XY ihren Gewinn gleich in der Tasche, auch dann wenn der Spieler nach 20 Minuten merkt das die App ständig abstürzt oder ihm gar nicht gefällt.

Entweder man macht es richtig oder gar nicht. Die 15 Minuten hättet ihr euch sparen können…

Update: Ich scheine nicht der einzige zu sein, siehe: http://www.golem.de/1012/80344.html

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.golem.de/1012/80296.html
http://www.golem.de/1012/80317.html

Radwege und Straßen

Nachdem ich ja feststellen dürfte, das bei uns in Neubrandenburg Radwege nicht geräumt werden, blieb nur noch Plan B. Die Fahrt zur Arbeit auf der Bundesstraße. Dabei wurde ich auch prompt von einigen Autos angehupt. Was soll das? Dazu doch mal folgendes Zitat:

Wenn ein als benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg praktisch nicht benutzbar oder unzumutbar ist, z. B. durch parkende Kraftfahrzeuge oder andere Hindernisse, Baustellen oder fehlende Schneeräumung, entfällt die Benutzungspflicht (vgl. LG Oldenburg, 29. Juli 1952, VkBl. 53, 190). Auf den Gehweg darf nicht ausgewichen werden, da dieser nur den Fußgängern vorbehalten ist. Ein Celler OLG-Urteil sagt aus, dass auch eine Verletzung des „Luftraums“ des Gehweges nur mit dem hineinragenden Lenker schon unzulässig sei.

Ergo bleibt nur noch die Fahrbahn. Also bitte liebe Autofahrer, ein bisschen mehr §1. Danke.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Ende_der_Benutzungspflicht
http://www.adfc.de/Verkehr–Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Rennrad-und-Radweg/Rennrad-und-Radwegebenutzungspflicht

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

Einige Landesparlamente haben ihn schon durch gewunken. Den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kurz JMStV. Das Problem an diesen, er stürzt viele Blogger in eine Bredouille. Sie müssen Inhalte nach Alterstufen kennzeichnen oder Sendezeiten einführen. Aus diesem Grund sind auch schon einige Blogs dabei ihre Schließung vorzubereiten oder sind bereits dabei. Einige Beispiele:

http://koehntopp.de/
http://www.vzlog.de/2010/11/in-eigener-sache-wir-schliesen-am-31-dezember-2010/
http://nextgennetworks.de/index.php?/archives/1060-Ob-ich-dicht-machen-sollte.html

Momentan gehen die Hoffnungen nach NRW das dort die Grünen dagegen stimmen, aber dort gab es folgendes Zitat (über den Twitteraccount der Grünen in NRW):

Wir sind weiterhin gegen den JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.

Und ich dachte immer jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet. Nun gut haken wir die Grünen von unserem Wahlzettel ab. Unwählbar.

In Frankreich oder Griechenland hätten die Bürger bei solchen Dingen sicherlich schon das Parlament abgefackelt, aber der deutsche Bürger lässt alles über sich ergehen… Es wird Zeit das wir den entsprechenden Parteien endlich mal zeigen das es so nicht weitergeht und das Kreuz an einer anderen Stelle machen. Hoffentlich an der richtigen…

Update:
– Udo Vetter beruhigt etwas – http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/12/01/warum-blogger-gelassen-bleiben-konnen/
– Pantoffelpunk bleibt – http://blog.pantoffelpunk.de/brechmittel/jmstv-am-arsc
– C Juristen – http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
– RA Stadler informiert uns auch – http://www.internet-law.de/2010/12/mein-blog-bleibt-online.html
– AK Vorrat – http://www.pottblog.de/2010/12/02/warum-udo-vetter-und-robert-basic-sich-in-sachen-jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv-und-die-auswirkungen-auf-blogs-irren/

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
http://www.netzpolitik.org/tag/jmstv/
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33758/1.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,732060,00.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Updates-1144566.html

Die Post kommt

Der E-Postbrief, von Post bejubelt, vom Volk geliebt. Doch ist wirklich alles Friede Freude Eierkuchen? Zwei interessante Beiträge darüber sind unter http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/ und unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kritik-am-E-Postbrief-waechst-1044814.html zu finden. Dort wird beschrieben welche bösartigen (das muss man leider schon so nennen) Fallstricke in die AGBs eingebaut wurde, von nicht vorhandener Ende zu Ende Verschlüsselung mal ganz zu schweigen…

Standards

Wie man bei Heise lesen konnte bringt Seagate in Kürze eine drei Terabyte Festplatte auf den Markt. Das die Festplatte dabei als externe Festplatte ausgeliefert wird hat seinen guten Grund. Windows XP kann nicht mit Festplatten über 2 Terabyte umgehen. Dies liegt daran das die Sektorenfelder im Master Boot Record nur 32 Bit lang sind.

Die Industrie entwickelt immer wieder Standards die wieder hinfällig werden. Genau so die SDXC Karten. Auf diese Karten passen maximal 2 Terabyte. Natürlich klingt das im ersten Moment viel, aber wie sieht es in 5 Jahren aus? Standards sollten doch so gebaut werden das sie auf absehbare und längere Zeit auch gültig bleiben… Oder wie hieß es so schön: Standards sind etwas tolles, für jedes Problem gibt es mindestens drei.