Teilzeit diffamieren heißt Verantwortung verweigern

Lifestyle-Teilzeit. Dieser Begriff transportiert ein Weltbild. Ein solches, in dem bestimmte Arten der Teilzeit kein legitimes Arbeits- und Lebensmodell sind, sondern eine bequeme und egoistische Freizeitentscheidung.

Die Debatte darüber entspann sich an einem geplanten Antrag der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Dieser Antrag, mit dem Titel Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit soll nach Wunsch der MIT auf dem Bundesparteitag der Union im Februar dieses Jahres beschlossen werden.

Definitionsfrage

Die Definition von Teilzeitarbeit ergibt sich im deutschen Recht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort heißt es in Paragraf 2:

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.

Überspitzt könnte dies bedeuten, dass bereits eine 39-Stunden-Woche definitionsgemäß Teilzeit ist. Andere Definitionen, etwa in OECD-Statistiken, setzen die Grenze für Teilzeit häufig bei einer Wochenarbeitszeit von maximal 30 Stunden an.

Was sich zeigt, ist, dass Teilzeit kein Lifestyle oder Ausdruck von Arbeitsunlust ist. Stattdessen ist es ein geregelter Rechtsbegriff: regelmäßige Arbeitszeit unterhalb der betrieblichen Vollzeit.

Der Gesetzgeber verfolgt damit eine einfache, aber zentrale Idee. Arbeitszeit ist verhandelbar, weil Leben nicht normiert ist. Wer dieses Recht infrage stellt, greift nicht einen modischen Lebensentwurf an. Er greift ein zentrales Arbeitnehmerrecht an und verkauft das als Kulturkampf.

Der Nische entwachsen

Teilzeitbeschäftigung ist in Deutschland längst kein Nischenthema mehr, sondern ein Massenphänomen. Laut Destatis arbeiteten im Jahr 2024 erstmals 29 % aller Erwerbstätigen in Teilzeit.

Der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten ist dabei hoch. 49 % der erwerbstätigen Frauen waren 2024 in Teilzeit, aber nur 12 % der Männer. In absoluten Zahlen bedeutet das, dass fast jede zweite Frau, aber nur knapp jeder achte Mann in Teilzeit arbeitet.

Die Teilzeitquote steigt dabei seit Jahren. Während 2005 erst 43 % der Frauen und 7 % der Männer in Teilzeit arbeiteten, sind es 2024 jeweils 49 % und 12 %.

Diese Zunahme ging Hand in Hand mit einem starken Anstieg der Erwerbstätigenquote, besonders bei Frauen, von gut 59 % im Jahr 2005 auf 74 % im Jahr 2024. Hier wird also nicht weniger gearbeitet, sondern mehr.

Teilzeit in der IT

Die Debatte um Teilzeit findet in der IT-Branche eine besondere Relevanz.

Aktuelle Bitkom-Zahlen zeigen, dass in der deutschen Wirtschaft auch 2025 weiterhin ein großer Fachkräftemangel in der IT-Branche besteht. Rund 109.000 IT-Stellen sind aktuell unbesetzt, und Unternehmen berichten, dass vakante Positionen im Schnitt etwa 7,7 Monate unbesetzt bleiben.

Trotz teils zurückhaltender Einstellungspläne durch Unternehmen bleibt die Nachfrage nach IT-Fachkräften hoch, was den Druck auf den Arbeitsmarkt und die Suche nach flexiblen Beschäftigungsformen wie Teilzeit verstärkt.

Unternehmen haben erkannt, dass Flexibilität Mitarbeiter:innen bindet und neue Bewerberkreise erschließt. So lautet die zentrale Erkenntnis einer aktuellen Studie des Institutes der deutschen Wirtschaft, dass Teilzeitstellen den Kandidatenpool erweitern und damit eine Chance zur Fachkräftesicherung sind.

Eine branchenübergreifende Befragung zeigt, dass rund drei Viertel der Unternehmen Teilzeitstellen als förderlich für ihr Geschäft einschätzen. Von diesen erwarten 56 % eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, 51 % eine bessere Deckung des Personalbedarfs und 18 % eine Produktivitätssteigerung.

In der IT ist Teilzeit längst gelebte Praxis moderner Arbeitsmodelle. Flexible Formen wie Teilzeit-Führung, Remote Work, Gleitzeit oder Job-Sharing helfen, Talente zu gewinnen und zu halten. Die CDU-Vorschläge würden genau diese Flexibilität zurückdrehen. Ausgerechnet in einer Branche, die ohne sie kaum funktionieren würde. Stattdessen plädiert die CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion faktisch für eine Verknappung des Bewerbermarkts.

Symboldebatte statt Fakten

Gegner von Teilzeit verweisen gern auf die Leistungsgesellschaft. Deutschland müsse härter arbeiten, um international mithalten zu können.

Ein Blick auf die Zahlen relativiert das. Deutschland hat mit rund 29 Prozent eine der höchsten Teilzeitquoten in Europa, und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen liegt unter dem EU-Durchschnitt (etwa 33,9 Stunden in Deutschland vs. rund 36 Stunden im EU-Schnitt). Während die wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte in Deutschland nahezu dem EU-Durchschnitt entspricht, zieht der hohe Anteil an Teilzeitstellen den Durchschnitt aller Beschäftigten nach unten. Es wird nicht weniger gearbeitet, sondern anders.

Länder mit ähnlich hohen Teilzeitquoten wie die Niederlande oder Dänemark zählen trotz, oder gerade wegen, dieser Modelle zu den produktivsten Volkswirtschaften. Mehr Arbeitszeit allein schafft keine Wettbewerbsfähigkeit; entscheidend sind Produktivität, Qualifizierung und verlässliche Betreuung.

Ein hoher Teilzeitanteil ist weder ein Allheilmittel gegen den Fachkräftemangel noch der Wettbewerbsnachteil, als der er oft dargestellt wird. Er ermöglicht vielmehr eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Leben; ein Standortfaktor und immaterieller Nutzen, der in internationalen Vergleichen regelmäßig unterschätzt wird.

Teilzeit und Familie

Deutschland ist nach wie vor eines der Länder mit der größten geschlechtsspezifischen Aufteilung von Beruf und Haushalt. Frauen leisten laut Statistischem Bundesamt knapp 44 % mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer (rund 30 vs. 20 Stunden pro Woche).

Ohne Teilzeitmodelle müssten viele Mütter Vollzeit arbeiten, ohne Rücksicht auf Kinderbetreuung, was oft nicht praktikabel ist.

Die Daten zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Kinderbetreuung und dem Umfang von Teilzeitarbeit. Ohne verlässliche Ganztagsbetreuung und familienfreundliche Arbeitsmodelle ist Teilzeit keine Option, sondern die Voraussetzung für Erwerbsarbeit von Eltern. Flexible Arbeitszeitmodelle sind hier oft die einzige Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Wer wirklich mehr Arbeitsvolumen will, hat eine langweilige Pflichtaufgabe: Kitas, Ganztag, Pflege, flexible Arbeitsmodelle. Das ist teuer, mühsam, unsexy.

Die Belastung der Sozialsysteme

Wenn die MIT-Vorsitzende Gitta Connemann erklärt, ergänzende Sozialleistungen seien nur für „echte Ausnahmesituationen“ gedacht, verkennt sie die Realität des Arbeitsmarkts.

Teilzeit ist für Millionen Beschäftigte kein freiwilliger Komfort, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt erwerbstätig zu sein. Ohne flexible Arbeitszeitmodelle würden viele Eltern und Pflegende ganz aus dem Arbeitsmarkt fallen; mit deutlich höheren Sozialausgaben als Folge. Dass Eltern und Pflegende damit angeblich nicht gemeint seien, ändert nichts: Der Begriff Lifestyle-Teilzeit trifft nicht Einzelfälle, sondern diskreditiert Teilzeit insgesamt.

Ergänzende Leistungen sind daher kein Zeichen von Arbeitsunwillen, sondern ein Korrektiv für strukturelle Defizite: fehlende Betreuung, unzureichende Pflegeangebote und Arbeitszeiten, die mit realem Leben kollidieren. Was hier als Normalfall kritisiert wird, ist politisch erzeugt.

Schuld ersetzt Lösungen

Der Vorstoß der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion macht aus einer strukturellen Realität ein individuelles Fehlverhalten. Lifestyle-Teilzeit ist kein analytischer Begriff, sondern ein moralischer. Er soll beschämen, wo Politik gestalten müsste, und Misstrauen säen, wo Verantwortung gefragt wäre. So wird Sozialpolitik durch Schuldzuweisung ersetzt.

Teilzeitarbeit ist in Deutschland kein Randphänomen und kein modischer Rückzug aus der Leistungsgesellschaft. Sie ist für Millionen Menschen die Voraussetzung, Erwerbsarbeit überhaupt mit Betreuung, Pflege, Gesundheit oder schlichten Belastungsgrenzen vereinbaren zu können. Wer das diffamiert, bekämpft Symptome und blendet Ursachen aus.

Besonders entlarvend ist der Versuch, den Rechtsanspruch auf Teilzeit an würdige Motive zu knüpfen. Arbeitszeit ist jedoch kein Bekenntnis, sondern eine Vertragsfrage. Gleichzeitig existiert bis heute kein durchsetzbarer Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit. Wer reduziert, trägt das Risiko allein. Diese strukturelle Einbahnstraße bleibt im CDU-Vorstoß unerwähnt.

Auch das Argument der Sozialsysteme überzeugt nicht. Geschwächt wird der Sozialstaat nicht durch reduzierte Arbeitszeit, sondern durch schlechte institutionelle Organisation, niedrige Löhne und politische Fehlanreize. Dass ausgerechnet bei der Arbeitszeit moralisch sortiert wird, während andere beitragsmindernde Modelle unangetastet bleiben, ist keine ökonomische Logik, sondern moralische Rosinenpickerei.

Diese Debatte ist daher keine arbeitsmarktpolitische, sondern eine kulturelle. Wer Teilzeit als Lifestyle diffamiert, fordert nicht mehr Produktivität, sondern mehr Anpassung. Deutschland hat kein Teilzeitproblem. Deutschland hat ein Betreuungs-, Pflege- und Politikproblem und versucht, dieses Versagen rhetorisch nach unten weiterzureichen.

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Golem.de und ist hier in einer alternativen Variante zu finden.

Heinrich Nostheide am Boden

Auch der schlechte Witz will gepflegt sein:

Doch es zeigt eine Problematik auf. Für die Plakatierung gelten nämlich bestimmte Regeln.

1. In Anwendung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) § 9 Abs. 3a ist auf dem Friedrich-Engels-Ring aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs keine Werbung zulässig.
 
2. In der Turmstraße, in der Behmenstraße, im verkehrsberuhigten Bereich der Katharinenstraße und Treptower Straße dürfen keine Werbeanlagen montiert werden.
 
3. Werbung ist weiterhin nicht zulässig an Brückengeländern der Bundesstraßen, an den Masten für Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen.
 
4. Die vorhandene Werbung darf nicht verdeckt werden. Das Austauschen der gewerblichen Werbung muss ungehindert möglich sein.
 
5. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dürfen an den Lichtmasten maximal 3 Plakate angebracht werden.
 
6. Durch die Anbringung von Werbetafeln dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindert werden.
 
7. Es darf nicht zu Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer, insbesondere im Kreuzungsbereich, kommen. An Bundesstraßen ist der Kreuzungsbereich auf einer Länge von 30 m in jeder Richtung von Werbung freizuhalten.
 
8. Die Plakatierung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie der Form und Farbe der Plakate nicht zur Verwechselung mit Verkehrszeichen und –einrichtungen Anlass geben.
 
9. Die Erlaubnis ersetzt nicht die aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen noch erforderlichen Genehmigungen.
 
10. Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit sind zu gewährleisten.
 
11. Die Genehmigung wird auf Widerruf erteilt.
 
12. Bei Nichterfüllen der Auflagen ist die Erlaubnisbehörde nach vorheriger Androhung der Ersatzvornahme innerhalb angemessener Frist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Erlaubnisinhabers vorzunehmen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es keiner vorherigen fruchtlosen Androhung der Ersatzvornahme.
 
13. Von allen Ansprüchen Dritter, die in Folge der Benutzung oder der Herstellung des Bestehens der Unterhaltung, der Änderung oder der Beseitigung der Anlage gegen den Träger der Straßenbaulast oder gegen einen für diese tätigen Bediensteten geltend gemacht werden, stellt der Berechtigte den Träger der Straßenbaulast und den Betreffenden Bediensteten frei, es sei denn, dass diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
 
14. Eine Beschädigung der Lichtmasten durch Befestigungsmaterialien, insbesondere Lackschäden, ist zu vermeiden. Die Werbeplakate sind mit Kabelbindern, nicht mit Draht, an den Masten zu befestigen. Nach Beendigung der Werbeaktion sind die Plakate einschließlich deren Befestigungen vollständig zu entfernen.

Also arbeiten wir uns doch mal an den Punkten ab. Punkt 3 (nicht an Masten mit Verkehrszeichen plakatieren) wird besonders oft von der NPD ignoriert:

An diesem Plakat habe ich nicht wirklich etwas auszusetzen, aber warum wurde der arme Herr so überbelichtet?

Auch sehr beliebt sind Verletzungen gegen Punkt 5 (maximal drei Plakate). Liebe Parteien ist es so schwierig bis drei zu zählen?

Etwas Humor (neben Storch Heinar) in den Wahlkampf bringen die Piraten:

Auch Punkt 14 wird von der CDU und den Grünen ignoriert, denn deren Plakate sind teilweise mit Draht befestigt. Nicht mehr auf die Fotos haben es die Plakate der Grünen und der Familienpartei am Friedrich-Engels-Ring sowie der NPD am Blitzer geschafft, da diese schon abgehangen wurden.

Warum gibt es eigentlich Regeln, wenn sich niemand an diese hält? Wahrscheinlich werden sie einfach als unverbindliche Richtlinien ausgelegt ;)

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung 2.0!

Die Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht in ihrer jetzigen Form für unzulässig erklärt. Aus Reihen der CDU/CSU möchte man nun schnellstmöglich ein neues Gesetz beschließen. Damit das nicht passiert sollte man nun schnell auf die Seite http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/357/157/ wechseln und etwas dagegen tun :)

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung