Kreisanzeiger April 2013

Vor ein paar Tagen erschien der neue Kreisanzeiger, welcher vor der Veröffentlichung anscheinend nicht gegengelesen wird.

Der Kreisanzeiger in der neusten Ausgabe

Der Kreisanzeiger in der neusten Ausgabe

Anders ist sich nicht zu erklären, das sich in den Satzungen und Bekanntmachungen folgender Passus findet:

Nummer und Name sollten ergänzt werden

Nummer und Name sollten ergänzt werden

Bei der zweiten Bekanntmachung mit dem gleichen Text, welche sich aber auf einen anderen Landkreis bezieht, wurde die Nummer und der Name ergänzt. Ist eine solche Bekanntmachung denn gültig, wenn sie fehlerhaft ist?

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