Vor ein paar Tagen erschien der neue Kreisanzeiger, welcher vor der Veröffentlichung anscheinend nicht gegengelesen wird.
Anders ist sich nicht zu erklären, das sich in den Satzungen und Bekanntmachungen folgender Passus findet:
Bei der zweiten Bekanntmachung mit dem gleichen Text, welche sich aber auf einen anderen Landkreis bezieht, wurde die Nummer und der Name ergänzt. Ist eine solche Bekanntmachung denn gültig, wenn sie fehlerhaft ist?
Wie war das mit dem Glashaus und so? ;-)