Wikipedia, der Quell allen Wissens. Zumindestens sollte man ab und an mal hineinschauen, denn dort entdeckt man mitunter recht interessante Dinge, wie z.B. die Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale in öffentlichen Netzen. Dort wird das Merkmal: „Abweisen unbekannter Anrufer“ (engl. Anonymous Call Rejection) beschrieben:
Abweisen unbekannter Anrufer (ACR)
Mit aktiviertem Dienstmerkmal Anonymous Call Rejection (ACR) wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummerübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchgestellt. Der Anrufer erhält dann von der Vermittlungsstelle eine Ansage; im Telekom-Netz beispielsweise mit dem irreführenden Text „Der gewünschte Gesprächspartner ist vorübergehend nicht erreichbar, bitte versuchen Sie es später noch einmal“, bei der Swisscom mit dem aussagekräftigen Text „Der Swisscom-Kunde wünscht keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer“.
Dieses Dienstmerkmal wird von den meisten Telefonanschlussanbietern nicht aktiv vermarktet (jede fehlgeschlagene Verbindung bedeutet verlorene Einnahmen), muss jedoch auf Grund einer EU-Richtlinie[1] und der Übertragung ins Deutsche Recht (§ 102 Abs. 1 Satz 2 TKG 2007)[2] auf Anfrage für alle Anschlüsse aktiviert werden. Das gilt nicht für Teilnehmeranschlüsse geschlossener Benutzergruppen.
Das mit der nicht aktiven Vermarktung ist zwar schade, aber wenn man weiß das dass Merkmal existiert kann man es auch bestellen, bei O2 geht das ganze unter anderem über die Telefonhotline.