SuperTuxKart Reloaded

Der freie Funracer SuperTuxKart hat mittlerweile einige Jahre auf dem Buckel. Das macht sich natürlich auch an der grafischen Pracht des Spieles bemerkbar. Allerdings gibt es Bestrebungen in diesem Punkt für Besserung zu sorgen. So wird die Engine im Moment einer Überarbeitung unterzogen.

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=nTmC40hi_FA

Die überarbeitete Engine bietet dabei dichtere Vegetation durch Instancing, enthält verbesserte Lichteffekte (unter anderem Strahlenbüschel) und Partikelsysteme sowie Deep of Field. Leider sind diese Änderungen noch nicht in die offizielle Version eingeflossen, da sich die Verbesserung der Engine noch in vollem Gange ist. Bezogen werden kann die aktuelle Version von SuperTuxKart auf der offiziellen Webseite.

Quelltextlesung

Im Zuge der Heartbleed-Problematik ist vielen bewusst geworden wie wenig man den Quelltext kennt den man tagtäglich nutzt.

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=51RWvbrIHfk

Aufbauend auf diesem Wissen ist die Quelltextlesung entstanden, in dessen Verlauf bekannte Softwarepakete und Applikationen zum Verständnis gereicht werden. Deren zweite Ausgabe kann man in dem Video oben bewundern. Die Quelltextlesung ist hoffentlich eine Idee welche auf fruchtbaren Boden fällt.

Sind Reden im Bundestag gemeinfrei?

Vor einiger Zeit umtrieb mich die Frage ob die Reden im Bundestag, bzw. die Ton- und Videoaufzeichnungen dieser gemeinfrei sind. Die kurze Antwort ist: Nein. Aber steigen wir etwas tiefer in das Thema hinein. In einem Dokument mit dem Namen „Anerkennung der Nutzungsbedingungen für Ton- und Videoaufzeichnungen“ findet sich unter Punkt 2 folgendes:

Der Deutsche Bundestag besitzt die Nutzungsrechte an den im Parlamentsarchiv verwahr-
ten Aufzeichnungen der Plenardebatten, Ausschusssitzungen und Sonderveranstaltungen.

Damit wäre das Grundsätzliche geklärt. Als Abgeordneter und im Rahmen der Amtshilfe bekommt man Kopien der Auzeichnungen gratis:

Kopien von Aufzeichnungen werden Abgeordneten des Deutschen Bundestages für Zwecke
ihrer Mandatsausübung sowie Mitarbeitern der Abgeordneten, der Fraktionen und der
Verwaltung des Deutschen Bundestages für dienstliche Zwecke kostenlos zur Verfügung
gestellt. Gleiches gilt für Kopien im Rahmen der Amtshilfe.

Alle anderen hingegen dürfen ihre Geldbörse zücken und sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären:

Für sonstige, nicht unter (3) genannte Verwendungszwecke oder bei externer Nutzung wird
ein Nutzungsentgelt fällig. Dieses richtet sich nach einer vom Parlamentsarchiv erstellten
Kostenübersicht. Die Kopien können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt
werden für:

– Presseveröffentlichungen
– Veröffentlichungen in Printmedien
– Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
– Online- und multimediale Veröffentlichungen.

Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke
im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle
Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Das alles findet man in den (mittels Microsoft Word) erstellten Nutzungsbedingungen auf den Seiten des Bundestages. Die Frage die sich jedoch stellt ist, warum die Aufzeichnungen eines Hauptorgans unserer Demokratie nicht gemeinfrei sind? Schließlich wird auch der Bundestag durch Steuergelder bezahlt. Aber die doppelte Abrechnung (einmal bei der Steuer und einmal bei der konkreten Datenabfrage) scheint bei staatlichen Institutionen in Deutschland Tradition zu haben. Außerdem wäre ein Recht auf Remix bei solchen Reden durchaus wünschenswert. Getreu dem Motto – Heute baue ich mir meine eigene Plenarsitzung.