Als Radfahrer ärgere ich mich doch ab und an, meist dann wenn Schnee liegt, das diese nicht geräumt werden. Also erkundigte ich mich doch mal bei der Stadt Neubrandenburg warum dies so ist und erhielt eine freundliche Antwort welche ich hier nochmal wiedergeben möchte:
– die Straßenreinigung umfasst die Reinigung (allgemeine Säuberung) und den Winterdienst.
In § 4 Absatz 1 bis 3 Straßenreinigungssatzung ist geregelt, welche Pflichten die Stadt zu erfüllen hat und welche Pflichten übertragen wurden.
Die Definitionen der Reinigungsklassen beschreibt den Arbeitsumfang, der im Auftrag der Stadt geleistet wird. Im Umkehrschluss ist die Durchführung aller anderen Reinigungs- und Winterdienstpflichten übertragen worden.
– § 3 Absatz 1 Nr. 1 der Satzung besagt, dass die Reinigung auf Radwegen durchzuführen ist. Wem die Reinigung der Radwege übertragen wird, regelt die Satzung in § 4 Absatz 2.
– § 3 Absatz 1 Nr. 2, vierter Anstrich besagt, dass auf Radwegen kein Winterdienst durchgeführt wird.
– Gemäß § 4 Absatz 3, Punkt 1. a sind über Radwege hinweg Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu schaffen, z. B. an Kreuzungen, an Ampeln, an Querungshilfen – Inseln auf der Fahrbahn oder Fußgängerüberwege – …
Wer nun die ganze Satzung lesen möchte der findet diese hier. Da sollte doch mal an der Satzung geschraubt werden ;)
Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.neubrandenburg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1873:informationen-zu-winterdienstpflichten&catid=1:aktuelles-aus-dem-rathaus&Itemid=102