Es gibt ja nun seit einiger Zeit ein Informationsfreiheitsgesetz. Dieses Gesetzt beinhaltet laut Wikipedia folgendes
Das Gesetz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.
Normalerweise hat man nichts von den freigegebenen Dokumenten da man nicht weiß das sie freigegeben wurden. Aus diesem Grund hat der Chaos Computer Club e.V. (CCC) und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e.V (FoeBuD) eine zentrale Aktensammelstelle für die befreiten Dokumente eingerichtet.
Diese ist unter http://www.befreite-dokumente.de/ zu erreichen.