Radfahren in Neubrandenburg ist so eine Sache. Ständig trifft man auf Hindernisse, unfreundliche Ampelschaltungen und Geisterfahrer in Form von Radfahrern auf der falschen Straßenseite. Grund genug das zum Anlass zu nehmen und eine kleine Serie über die Radfahrhindernisse in Neubrandenburg zu schreiben.
Im zweiten Teil geht es um ein um diese Jahreszeit sehr beliebtes Problem, nicht befahrbare Radwege. Das liegt allerdings nicht nur am Wetter, sondern auch an der Tatsache das Radwege in Neubrandenburg nicht geräumt werden. Dies ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung § 3 Absatz 1 Nr. 2, vierter Anstrich der Stadt Neubrandenburg:
Auf Radwegen erfolgt grundsätzlich kein Winterdienst. Ausgenommen hiervon sind die Festlegungen des § 4 Absatz 3 Nummer 1 Punkt a.
Dies führt aber noch zu einem anderen Problem. Da die Fußgängerwege geräumt werden müssen, sind die Radwege plötzlich mit einer Unmenge an Schnee bedeckt, da der zu räumende Schnee einfach auf diese geschoben wird.
Der Ausweg aus diesem Dilema ist einfach. Das Fahrrad nehmen und auf der Straße fahren, da die Radwege nicht mehr benutzungspflichtig sind. Im konkreten Fall Schnee ist das auch noch einmal durch den BGH verifiziert worden. Dabei sollte man sich auch nicht von renitenten Autofahrern (welche glücklicherweise nur ein paar Prozent ausmachen) abhalten lassen, welche der Meinung sind, die Straße gehöre nur ihnen.
Bleibt nur zu hoffen, dass Bundesstraßen Straßen im Sinne dieses Urteils sind. ;-)
Ja. Sonst würde ich es nicht machen ;)
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