Offene Gesetze

Nachdem Gesetze in Deutschland verabschiedet wurden, werden sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und dadurch verbindlich. Geregelt wird dies im Artikel 82 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.

Problematisch daran ist dass der Bundesanzeiger-Verlag, welcher für die Veröffentlichung zuständig ist, seit 2006 privatisiert wurde. Mittlerweile ist der Verlag im Besitz der Dumont-Mediengruppe. Für ein entsprechendes Abo, ist es möglich auf die Bestände der Bundesgesetzblätter zuzugreifen. Eigentlich ein Unding, bei Gesetzten an die sich die Bevölkerung halten soll. Die Bundesgesetzblätter sind als amtliche Drucksachen nicht schützenswert. Stattdessen wird seitens des Verlages mit dem Datenbankschutz argumentiert. Da die Dokumente zu einer Datenbank zusammengefasst wurden; ist dies ein Werk, welches wieder Schutzrechte genießen soll.

Das Portal Offene Gesetze

Alles in allem eine fragwürdige Konstruktion, mit der das Portal Offene Gesetze, zu finden unter offenegesetze.de aufräumen will. Dort findet man sämtliche Bundesgesetzblätter seit 1949. Die Bundesgesetzblätter können durchsucht, gedruckt oder als Ganzes heruntergeladen werden. Daneben wird eine API bereitgestellt, mit welcher ebenfalls auf die Dokumente zugegriffen werden kann. Zu Beachten ist dass die Bundesgesetzblätter keine vollständigen Gesetze (außer bei der erstmaligen Veröffentlichung des Gesetztes), sondern die jeweiligen Änderungen enthalten.

Betrieben wird das Portal von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Dabei handelt es sich um einen offiziellen Chapter der Open Knowledge Foundation. Die verwendete Software ist auf GitHub zu finden, unter der MIT-Lizenz lizenziert und damit freie Software.

WordPress-Plugin für die Nutzung von VG Wort Zählmarken

Möchte man Meldungen zu Zugriffszahlen an die VG Wort übermitteln, so muss man sogenannte Zählmarken einbinden. Diese werden beim Texte Online Melden-Portal der VG Wort heruntergeladen. Anschließend müssen diese in die jeweiligen Artikel eingebaut werden. Damit wäre eine Menge Handarbeit nötig. Einfach funktioniert das ganze mit dem WordPress-Plugin Prosodia VGW OS für Zählmarken (VG WORT).

Prosodia VGW OS
Preis: Kostenlos

Das Plugin stellt eine Infrastruktur bereit, in welche man die bezogenen Zählmarken importieren kann. Nachdem die Einstellungen gesetzt sind, können die Artikel geschrieben werden und mit den Zählmarken versehen werden. Das Plugin blendet dazu ein Widget im Artikel-Editor ein. In diesem zählt das Plugin die Zeichenanzahl, so dass man ein Gefühl dafür bekommt, ab wann die Zählmarke gesetzt werden kann.

Am Artikel kann die Zählmarke zugewiesen werden

Entwickelt wird das Plugin vom Prosodia-Verlag. Eine ausführliche Anleitung zum Plugin gibt es auf der offiziellen Seite des Plugins. Der Quelltext ist unter der GPL2 lizenziert und damit freie Software. Zu finden ist der Quelltext unter anderem auf GitHub.