Geltendes Recht? Nicht mit uns!

Es gibt Banken und es gibt geltendes Recht. Erstes und letzteres passt offenbar nicht immer gut zusammen. So zum Beispiel der Punkt das Banken für Kredite gerne Bearbeitungsgebühren berechnen. Das Problem daran ist, das das unzulässig ist. Der Grund ist, das die Bearbeitung des Kredites keine Leistung an den Kunden darstellt, sondern im Interesse der Bank liegt. Das wurde auch schon in einigen Urteilen der Oberlandesgerichte bestätigt, unter anderem folgende:

  • OLG Bamberg vom 4.08.2010 (3 U 78/10)
  • OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11)
  • OLG Dresden vom 2.12.2010 (8 U 1461/10)
  • OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11)
  • OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10)
  • OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11)
  • OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10)
  • OLG Karlsruhe vom 3.05.2011 (17 U 192/10)
  • OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10)

Und dann bekommt man solche Kreditangebote zu sehen (in diesem Fall von der Santander Bank):

Die ausgewiesene Bearbeitungsgebühr

Eine wunderschön ausgewiesene Bearbeitungsgebühr ist dort zu sehen. Wer diese im übrigen bezahlt hat der sollte sich den Musterbrief der Stiftung Warentest anschauen. Einen passenden Artikel gibt es dazu auch. Solange die Banken Kasse machen können, kümmern sie sich nicht wirklich um geltendes Recht, der Kunde wird sich schon nicht wehren…