Lizenz eines MikroTik-Routers sichern

Auf MikroTik-Routern läuft als Betriebssystem das sogenannte RouterOS. Dieses auf Linux basierende System ist für die Funktionalität des jeweiligen Routers zuständig. Zu jedem Router bzw. jeder RouterOS-Installation gehört eine entsprechende Lizenz. Im Terminal können sich die Informationen über die Lizenz über dem Befehl:

/system license print

angesehen werden. Der Nutzer erhält eine Auflistung der aktuellen Lizenz:

software-id: XXXX-XXXX
nlevel: 4
features:

MikroTik unterscheidet bei RouterOS-Lizenzen sogenannte Level. Um so höher das Level um so mehr VPN-Verbindungen und ähnliches können mit dem Gerät genutzt werden. Auch unterscheiden sich die unterschiedlichen Level nicht in ihrer Funktionalität. Im Normalfall ist die Lizenz sicher innerhalb des Routers abgelegt. Aber natürlich kann es passieren, dass die entsprechende Lizenz verloren geht. Für einen solchen Fall kann die Lizenz über das Terminal gesichert werden. Dazu dient der Befehl:

/system license output

Anschließend wird eine Datei nach dem Schema XXXX-XXXX auf dem Gerät abgelegt, welche z.B. über Files im Webinterface heruntergeladen werden kann. Soll die Lizenz später wieder auf dem Gerät aktiviert werden, kann hierfür der entsprechende Import genutzt werden:

/system license import file-name=XXXX-XXXX.key

Ist die Lizenz auf dem Gerät bereits vorhanden, erhält der Nutzer die Meldung:

failure: no new key found

WordPress-Themes und die GPL

Das Content Management System WordPress ist unter der GPL lizenziert und damit stellt sich die Frage, ob Themes unter WordPress ebenfalls unter der GPL lizenziert sind? Die kurze Antwort: Themes müssen unter der GPL lizenziert werden. Im Detail können bei der Frage allerdings Abstufungen vorgenommen werden. Die GPL definiert eine Reihe von Freiheiten:

Die Freiheit, das Programm auszuführen wie man möchte, für jeden Zweck (Freiheit 0).

Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu untersuchen und eigenen Datenverarbeitungbedürfnissen anzupassen (Freiheit 1). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.

Die Freiheit, das Programm zu redistribuieren und damit Mitmenschen zu helfen (Freiheit 2).

Die Freiheit, das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen der Öffentlichkeit freizugeben, damit die gesamte Gesellschaft davon profitiert (Freiheit 3). Der Zugang zum Quellcode ist dafür Voraussetzung.

Da die PHP-Dateien eines Themes die unter der GPL lizenzierten Schnittstellen von WordPress nutzen, muss das Theme ebenfalls unter der GPL lizenziert werden. Das Theme läuft niemals für sich alleine, sondern benötigt zwingend die entsprechenden WordPress-Schnittstellen. Sobald ein Theme distribuiert wird, muss es unter der GPL lizenziert werden.

Mit Themes lässt sich das Aussehen der Webseite anpassen

Mark Jaquith, einer der Entwickler von WordPress drückte das Ganze wie folgt aus:

Theme code necessarily derives from WordPress and thus must be licensed under the GPL if it is distributed.

Der Einwand, welcher ab und an vorgebracht wird, das mit einem GPL-Theme kein Geld verdient ist dabei haltlos. Die GPL verbietet es nicht mit GPL-Software Geld zu verdienen. So kann ein Ersteller eines Themes die Themes verkaufen. Natürlich könnte nun ein Käufer das Theme anderweitig bereitstellen, allerdings kann der Nutzer bei vielen Erstellern Updates der Themes und Support dazu kaufen. Dies stellt einen Mehrwert gegenüber eine Theme da, welches eventuell schon veraltet ist.

Theoretisch können WordPress-Themes unter unterschiedlichen Lizenzen angeboten werden. Dies war beim Theme Thesis der Fall. Hier sind sämtliche PHP-Dateien unter der GPL lizenziert, während CSS- und JavaScript-Dateien proprietär sind. Interessant wird es bei Lizenzbedingungen, des Theme-Erstellers, welche gegen die GPL verstoßen. Technisch betrachtet dürften solche Themen nicht mit WordPress genutzt werden.

WordPress ist nicht das einzige System, bei welchem sie die Rechtslage so darstellt, so erklärt die FAQ des Content Management Systems Drupal:

Drupal modules and themes are a derivative work of Drupal. If you distribute them, you must do so under the terms of the GPL version 2 or later. You are not required to distribute them at all, however. (See question 8 below.)

Wie sieht, es in dem Fall aus das ein Theme erstellt wurde und dieses Theme auf der eigenen Webseite genutzt wird? Muss dieses Theme nun unter GPL bereitgestellt werden? Die Antwort darauf ist nein. Der Grund hierfür ist das, wenn ich ein unter GPL lizenziertes Produkt ausliefere, ich den Quelltext dazu veröffentlichen muss. Allerdings liefert WordPress keine Themes, sondern Webseiten aus. Deshalb muss der Quelltext des Themes nicht bereitgestellt werden. Wäre dies der Fall wären z.B. alle Dokumente welche mit LibreOffice erstellt werden auch unter der GPL lizenziert werden. Dazu noch einmal Mark Jaquith:

No. The GPL is triggered by distribution. Work-for-hire for a client is not distribution. In this case, they would have the copyright on the code. Distributing it would be up to them. As long as they didn’t distribute it, the GPL wouldn’t kick in. Your clients needn’t worry.

Panorama-Plugin für WordPress

Für die Darstellung eines 360° Panorama, in der Rektangularprojektion (equirectangular), gibt es unter WordPress einige Plugins. Eines dieser Plugins ist DImage 360.

dimage-360
Preis: Kostenlos

Mithilfe des Plugins können Panoramen einfach per Shortcode in die Seite eingebunden werden:

[dimage attachment_id="123" control=true auto-rotate=true]

Übergeben wird hierbei die Attachment-ID, welche über den Medienmanager von WordPress ermittelt werden kann. Auf Mobilgeräten beherrscht DImage 360 einen Cardboard-Modus, sodass die Panoramen auch in einer Cardboard-kompatiblen VR-Brille angeschaut werden können.

Das Plugin in Aktion

Einziger Wermutstropfen bei der Nutzung über mobile Geräte ist ein Problem mit dem Vollbildmodus, welcher sich nur auf dem Desktop aktivieren lässt. Der Quellcode für das Plugin ist auf GitHub zu finden. Leider sind dort keinerlei Lizenzinformation hinterlegt.

Creative Commons – Bausatzsystem für Lizenzen

Wenn jemand ein Werk schafft, so hat derjenige auf dieses Werk ein Urheberrecht. Ein solches Werk könnte z.B. ein Foto oder ein Musikstück sein. Wenn dieses Foto nun anderen Menschen zur Verfügung gestellt werden soll, wird es kniffelig. In Deutschland wäre es nicht einmal möglich auf das eigene Urheberrecht zu verzichten. Stattdessen können Nutzungsrechte an dem Werk eingeräumt werden. Es muss also ein Lizenzvertrag zwischen dem Urheber und den Nutzern geschlossen werden.

Möchte der Urheber nun noch bestimmte Einschränkungen wird es noch kniffliger. Schließlich ist es nicht unbedingt einfach, etwas juristisch sicher (und einfach) zu definieren. Bei der Lösung dieses Problems kommt Creative Commons ins Spiel.

Creative Commons

Bei den Creative Commons-Lizenzen handelt es sich um eine Art Bausatzsystem für Lizenzen. Dieser Bausatz setzt sich aus den Komponenten BY, SA, NC und ND zusammen. BY beschreibt die Notwendigkeit der Namensnennung bei Nutzung des Werkes. Im Gegensatz zu den anderen Komponenten ist die Namensnennung immer verpflichtend. Die Komponente SA beschreibt die Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Das bedeutet, wenn ein Werk unter der Creative Commons-Lizenz CC-BY-SA genutzt wird, so muss das daraus entstehende Werk unter der gleichen Lizenz veröffentlicht werden.

Die NC-Komponente definiert, dass das Werk nicht kommerziell genutzt werden darf. Zum Beispiel darf ein Musikstück, welches unter der Lizenz CC-BY-NC lizenziert ist, privat gehört werden, aber es darf nicht genutzt werden, um es in einem Werbespot einzubinden. Die letzte Komponente ist ND, welche definiert, dass es keine Derivate von dem betreffenden Werk geben darf. Als Nutzer kann ich somit das beispielhafte Musikstück hören, darf aber keinen Remix im Rahmen dieser Lizenz erstellen.

Die Bausteine können kombiniert werden. So könnte ein Werk unter der Lizenz CC-BY-ND oder unter der Lizenz CC-BY-NC-SA veröffentlicht werden. Bestimmte Kombinationen scheiden allerdings aus; so wäre die Kombination CC-BY-ND-SA nicht zielführend, da eine Weiterverbreitung abgeleiteter Werke unter der gleichen Lizenz der Bedingung, das keinerlei Derivate von dem Werk erstellt werden dürfen widerspricht.

Mit dem License Chooser geht die Wahl der passenden Bausteine im Browser leicht von der Hand. Bei der Nutzung sollten die Lizenzbedingungen entsprechend beachtet werden. Fehler werden meist bei der Namensnennung gemacht. Creative Commons definiert diese Pflicht in dem Commons (die gekürzte und für normale Menschen verständliche Form der Lizenz) so:

Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.

Je nach genutzter Version der Lizenzen ist dies mehr oder weniger kompliziert, wie der Artikel bei iRights näher beleuchtet.

Neben diesen Lizenzen existieren einige weitere Lizenzen aus dem Creative Commons-Universum wie die CC0, welche es ermöglicht die Nutzungsrechte so freizugeben, dass das Werk praktisch Public Domain ist und somit der Gemeinschaft uneingeschränkt zur Verfügung steht. Wichtig ist es bei der Nutzung darauf zu achten, das sich Creative Commons nicht für jedes Werk eignet, so wird von der Lizenzierung von Software unter Creative Commons-Lizenzen expliziert abgeraten. Hier existieren bessere Lizenzen wie die GPL, die Apache- oder die MIT-Lizenz.

Winamp wiedergeboren

Winamp war wahrscheinlich der MP3- bzw. Mediaplayer einer ganzen Generation. Wer diesem Player noch nachweint oder ihn einfach mal wieder erleben möchte, der sollte sich Webamp anschauen.

Webamp gleicht Winamp wie einem Ei dem anderen

Bei Webamp handelt es sich um eine Neuimplementierung von Winamp 2 in HTML5 und JavaScript. Zu finden ist Webamp unter webamp.org. Er kann nicht nur auf der Webseite genutzt, sondern auch auf der eigenen Webseite als Mediaplayer genutzt werden. Der Quelltext ist auf GitHub zu finden und unter der MIT-Lizenz lizenziert und damit freie Software.