Personalausweiß nicht mehr abgeben

Wie der Lawblog berichtete gilt seit dem Personalausweisgesetz folgendes:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

Das bedeutet das niemand (bis auf bestimmte staatliche Stellen) die Hinterlegung des Personalausweises fordern darf. Dies gilt im übrigen auch für den alten Ausweis. Da bin ich mal gespannt wie die Betreiber der Eisbahn in Neubrandenburg reagieren, die taten so etwas ja auch gerne, wie sicherlich auch eine ganze Menge von anderen Firmen.

Fotografiert die Häuser

Google Streetview kommt (die Bahn gerüchteweiser auch). Und so wollen plötzlich alle widersprechen. Selbst Guido Westerwelle (aber bei SWIFT zustimmen…). Verpixelt mein Haus, dass kann ja wohl nicht sein. Doch kann es! Das ganze nennt sich Panoramafreiheit:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

Und für alle Leute die ihr Haus verpixeln lassen gibt es ja noch diesen netten Herrn. Sein Twitter Account ist unter http://twitter.com/jensbest zu finden. Ich wünsche ihm viel Erfolg :)

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit