Der große fitflat-Ausfall

Alle die ab letzten Donnerstag, dem 12. Juni 2014 das „Glasfaser Hypernetz“ der Stadtwerke in Neubrandenburg nutzen wollten, schauten wahrscheinlich erst einmal in die Röhre. Bestimmte Netzbereiche, wie die von Google oder Hetzner, ließen sich nicht mehr erreichen. Das führte zu interessanten Effekten, so konnte man z.B. Bing nutzen, Google aber nicht. Die Störung erstreckte sich dabei von Donnerstag über Freitag, bis Samstag. Im Moment scheint das Netz wieder zu funktionieren, allerdings mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit – wer seine zugesicherte Bandbreite ausschöpfen möchte hat Pech. Wer in diesen Tagen auf das Internet angewiesen war, der musste sich nach einer Alternative umschauen. An ein ordentliches Arbeiten war bei diesem Störungbild nicht zu denken. Netze waren über den Zeitraum der Störung mal erreichbar und kurz darauf wieder verschwunden.

Den Kunden informieren? Nicht bei der neu.sw (Bild: Malte Penndorf unter CC-BY-SA)

Den Kunden informieren? Nicht bei der neu.sw (Bild: Malte Penndorf unter CC-BY-SA)

Das Management der Stadtwerke ließ auch zu wünschen übrig. Das einzige was man bestätigen könnte war, das es eine Störung gab. Wie lange sie andauert und wodurch sie verursacht wurde? Die Antwort der Stadtwerke lautete zusammengefasst: „Wir wissen nicht wie lange die Störung dauert, noch warum sie da ist?“. Fairerweise muss man sagen, das der Ausfall als solches nicht in den Bereich der Stadtwerke, sondern in das „vorgelagerte Netz“ fiel. So lag der Ausfall bei der e.discom, welche auf ihrer Webseite mit folgendem Text werben:

Die Verfügbarkeit des e.discom-Netzes wird durch den Einsatz modernster Übertragungstechnik, eine hohe Redundanz und ein leistungsfähiges Netzmanagement garantiert. Einzelverbindungen bieten wir standardmäßig mit einer Verfügbarkeit von 99,5% im Jahresdurchschnitt an. Sollten Sie eine höhere Ausfallsicherheit benötigen, reden Sie mit uns. Gerne entwickeln wir mit Ihnen zusammen ein passendes Servicekonzept und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.

Bei einer zugesicherten Verfügbarkeit von 99,5% (was knapp zwei Tage wären), ist ein Ausfall welcher sich über mehr als besagte zwei Tage erstreckt natürlich bedenklich. Auch bei der e.discom konnte man den Fehler nicht genau eingrenzen, hier wurde sich mit der Holzhammermethode beholfen – einfach neu aufsetzen.

Ganz gleich wer am Ende auch verantwortlich ist, die Informationspolitik der Stadtwerke ist nicht hinnehmbar. Auf den Webseiten finden sich keine Statusmeldungen zur Störung. Stattdessen wird der Kunde im Dunkeln gelassen, er hat ja schon bezahlt. Auch scheinen sich die Stadtwerke keine redundante Leitungen für einen solchen Fall vorzuhalten. Alles in allem hinterlässt das alles einen sehr faden Beigeschmack.

Keine Pornografie bei fitflat?

Manchmal mache ich etwas ungeheuerliches – ich lese mir die allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB eines Anbieters durch. Im aktuellen Fall waren dies die AGB für den Bereich Internet beim Neubrandenburger Anbieter (bzw. dessen Marke) fitflat. Dort findet sich folgender Punkt:

4.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:

4.2.7 Informationen mit rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere Inhalte und/oder Informationen abzurufen, zu übermitteln oder bereit zu halten, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, andere zu Straftaten anleiten, die sexuell anstößig sind oder die Würde des Menschen missachten, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.

An sich ist der Paragraph sicherlich einigermaßen nutzlos, da ich Dinge welche vom Gesetzgeber als rechtswidrig eingestuft sind, nicht abrufen dürfte, selbst wenn diese Klausel in der AGB fehlen würde. Allerdings machten mich zwei Abschnitte in dem Punkt etwas stutzig. Einmal ist dies der Abschnitt:

insbesondere Inhalte und/oder Informationen abzurufen

und zum zweiten der Abschnitt:

im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind

Das klingt im ersten Moment so als ob man über einen fitflat-Anschluss keine Pornografie konsumieren dürfte. Allerdings schafft der besagte Paragraph 184 des StGB Klarheit:

§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

Es handelt sich also nur um das zugänglich machen von Pornografie an unter 18-Jährige. Hier kann also Entwarnung gegeben werden. Trotzdem ist eine solche AGB immer wieder lesenwert, schließlich weiß man nie was einen erwartet – allerdings kann man sich das Lesen der AGB im Normalfall sparen, da es dankenswerterweise den Paragraphen 305c im BGB gibt:

§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Somit wird ungewöhnlichen AGB-Klauseln ein Riegel vorgeschoben.

Hypernetz in Neubrandenburg

Da schaut man morgens um halb 10 in Neubrandenburg nichtsahnend in den Briefkasten und entdeckt eine Postkarte:

Die besagte Postkarte

Die besagte Postkarte

Wenn man die Webseite besucht wird man feststellen, das es sich hierbei um ein Gewinnspiel der neu-medianet GmbH – einem Tochterunternehmen der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH handelt. Bekannt ist das Tochterunternehmen durch sein Produkt fitflat. Bei diesem Gewinnspiel muss man eine Reihe von Fragen (bei einer Frage kann man sich über die Antwort sicherlich streiten) beantworten und findet dann den Schatz in Neubrandenburg – das Glasfaser-Hypernetz.

Der sagenhafte Schatz - das Glasfaser-Hypernetz

Der sagenhafte Schatz – das Glasfaser-Hypernetz

Was? Wie bitte? – Das sind Fragen die sich der geneigte Leser stellen wird. Was hat die Marketingabteilung wieder geraucht? Was wollen uns die Stadtwerke damit sagen? Das ihr Backbone aus Glasfaser besteht? Das wäre ja nicht nur bei den Stadtwerken der Fall. Aber nun ja, wer Begriffe wie vorgelagertes Netz nutzt, der surft auch im Glasfaser-Hypernetz. In diesem Sinne – Energie.

fitflat und IPv6

Man liest ja in letzter Zeit immer mehr über IPv6 und hat langsam das Gefühl, das die Umstellung auf das neue Internetprotokoll langsam in Schwung kommt. Aus Interesse fragte ich bei unserem örtlichen Internetanbieter fitflat mal nach wie es denn hier bei uns in Neubrandenburg mit IPv6 aussieht und ob es geplant ist dies in nächster Zeit anzubieten. Die Antwort darauf ist leider ernüchternt gewesen:

Aktuell unterstützen wir ipv6 noch nicht, da wir über ausreichende Kapazitäten verfügen.

Sollten Sie trotzdem ipv6 wünschen, können Sie auf alternative Firmwares bei einigen Routern bzw. IPv6-to-IPv4-Tunnel-Software umsteigen.

Nun gut, man kann ja niemandem zu seinem Glück zwingen ;)

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/IPv6
http://fitflat.de/