Radfahren auf der Bundesstraße

Als Radfahrer ist man verpflichtet auf einem Radweg zu fahren wenn dieser befahrbar ist. Nun gehöre ich zu den Menschen die sich auch im Winter auf das Rad schwingen, was keine Probleme macht solange kein Schnee fällt. Sobald dies hier in Neubrandenburg der Fall ist sind die Radwege nämlich unbenutzbar. Dies ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung § 3 Absatz 1 Nr. 2, vierter Anstrich der Stadt Neubrandenburg:

Auf Radwegen erfolgt grundsätzlich kein Winterdienst. Ausgenommen hiervon sind die Festlegungen des § 4 Absatz 3 Nummer 1 Punkt a.

Somit fahre ich im Winter, wenn Schnee auf den Radwegen liegt, auf der Bundesstraße zur Arbeit. Bis ich eines schönen Tages (was ich anhand der winterlichen Temperaturen bezweifle) an einer Ampel (auf der Neustrelitzer Straße, Höhe Schwimmhalle) stand und auf Grün wartete.

Dort fuhr ein Polizeiauto vor, und der Polizeivollzugsbeamte meinte zu mir „dass dies ganz schön gefährlich sei“. Daraufhin entgegnete ich: „dass ich auf der Bundesstraße fahren dürfte, da die Radwege nicht geräumt sind und ich auf dem Fußgängerweg nicht fahren darf“.

Der Fahrer des Wagens sagte daraufhin: „dass ich halt schieben müsste“. Ich antworte darauf hin: „dass dies StVO-konform sei und auch in einem Urteil des LG Oldenburg von 1953 bestätigt wurde“. Er antwortete daraufhin: „dass er das nicht mit mir diskutieren wird“ woraufhin ich die Straße räumte und fast von einem Rechtsabbieger erwischt worden wäre (das zur Gefährlichkeit der Straße ;)).

Neubrandenburg im Winter

Neubrandenburg im Winter

Ich nahm diesen Vorfall zum Anlass mich beim Polizeipräsidium Neubrandenburg zu beschweren. Nach knapp fünfmonatiger Bearbeitungszeit (aufgrund wechselnder Zuständigkeiten), bekam ich eine abschließende Antwort. In dieser heißt es unter anderem:

Die von den handelden Polizeivollzugsbeamten geäußerte Meinung, dass Sie die Bundesstraße nicht benutzen dürfen und Ihr Fahrrad hätten schieben müssen, ist falsch.

In einem Urteil des BGH vom 9.10.2003 (III ZR 8/03) wurde entschieden, dass in einem solchen Fall die Fahrbahn benutzt werden darf.

Vor allem der letzte Satz in dem Schreiben gibt mir die begründete Hoffnung das so etwas nicht noch einmal vorkommt:

Eine Auswertung mit den Beamten wurde vorgenommen.

Weitere Informationen gibt es unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Ende_der_Benutzungspflicht
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.10.2003&Aktenzeichen=III%20ZR%208/03