Der Abmahnbeantworter

Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung sind ein erträgliches Geschäft. Wenn einem eine solche Abmahnung ins Haus fliegt und man sicher ist, das man mit der Urheberrechtsverletzung nichts zu tun hat, hilft der Abmahnbeantworter des Chaos Computer Club. Zu finden ist dieser unter abmahnbeantworter.ccc.de.

Der Abmahnbeantworter in Aktion

Der Abmahnbeantworter in Aktion

Der Abmahnbeantworter stellt dem Nutzer dabei einige Fragen und erzeugt anschließend ein vorgefertigtes Antwortschreiben, welches im Detail erläutert warum man für besagte Urheberrechtsverletzung nicht in Frage kommt. Das ganze wurde dabei von Anwälten geprüft – wobei man beachten sollte das der Abmahnbeantworter wirklich nur für Fälle gedacht ist in denen man besagte Verletzung des Urheberrechts nicht begangen hat.

Die Spamabmahnung

Einen interessanten Artikel über „die Spamabmahnung“ von der Kanzlei Hoenig gibt es unter http://www.kanzlei-hoenig.info/spam-abmahnung-in-einer-minute zu lesen. Sehr interessant das ganze, sollte mal ausprobiert werden ;) Doch vorsichtig, wie schreibt der Autor des Artikels so schön:

Mit einem Messer kann man Zwiebeln schneiden, wenn man weiß, wie man mit dem scharfen Eisen umgehen muß. Weiß man das nicht, ist das Risiko recht groß, sich damit böse in die Finger zu schneiden. Genauso funktioniert das auch mit der praktischen Rechtsanwendung.