Die Eisbahn und das Pfand

Bei uns gibt es jedes Jahr eine künstliche Eisfläche auf dem Marktplatz. Dort konnte man sich auch immer Schlittschuhe ausleihen, wofür man ein Pfand (25 € oder Personalausweises) hinterlegen musste. Da entschied ich mich doch mal genauer nachzufragen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie auf der Seite http://www.ice4fun.com/preise (sowie den entsprechenden Flyern) zu entnehmen verlangen sie als Pfad einen Personalausweis. Dies entspricht allerdings nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Im neuen Personalausweisgesetz (http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__1.html) heißt es dazu:

Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

Dies gilt für den neuen als auch für den alten Ausweis. Über eine Stellungnahme ihrerseits würde ich mich freuen.

Die Antwort darauf kam auch postwendend:

Ihren Hinweis haben wir dankend erhalten.

Was mich an dieser Antwort ein bisschen störte ist das man ruhig ein paar Informationen geben könnte, wie man nun verfahren wollte. Nun gut dann musste ich mich selber umschauen. In der Tat war die Möglichkeit des Personalausweises als Pfand von den Plakaten sowie von der Webseite verschwunden. Auf den bereits gedruckten und ausgeteilten Flyern war es natürlich trotzdem zu sehen ;)

Weitere Informationen gibt es unter:
http://www.ice4fun.com/

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