Radfahrhindernisse #2

Rad­fah­ren in Neu­bran­den­burg ist so eine Sache. Stän­dig trifft man auf Hin­der­nisse, unfreund­li­che Ampel­schal­tun­gen und Geis­ter­fah­rer in Form von Rad­fah­rern auf der fal­schen Stra­ßen­seite. Grund genug das zum Anlass zu neh­men und eine kleine Serie über die Rad­fahr­hin­der­nisse in Neu­bran­den­burg zu schrei­ben.

Im zweiten Teil geht es um ein um diese Jahreszeit sehr beliebtes Problem, nicht befahrbare Radwege. Das liegt allerdings nicht nur am Wetter, sondern auch an der Tatsache das Radwege in Neubrandenburg nicht geräumt werden. Dies ergibt sich aus der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung § 3 Absatz 1 Nr. 2, vier­ter Anstrich der Stadt Neubrandenburg:

Auf Rad­we­gen erfolgt grund­sätz­lich kein Win­ter­dienst. Aus­ge­nom­men hier­von sind die Fest­le­gun­gen des § 4 Absatz 3 Num­mer 1 Punkt a.

Dies führt aber noch zu einem anderen Problem. Da die Fußgängerwege geräumt werden müssen, sind die Radwege plötzlich mit einer Unmenge an Schnee bedeckt, da der zu räumende Schnee einfach auf diese geschoben wird.

Die ungeräumte und zugeschüttete Radweg

Der Ausweg aus diesem Dilema ist einfach. Das Fahrrad nehmen und auf der Straße fahren, da die Radwege nicht mehr benutzungspflichtig sind. Im konkreten Fall Schnee ist das auch noch einmal durch den BGH verifiziert worden. Dabei sollte man sich auch nicht von renitenten Autofahrern (welche glücklicherweise nur ein paar Prozent ausmachen) abhalten lassen, welche der Meinung sind, die Straße gehöre nur ihnen.

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