Freie Samples

Wer freie Samples benötigt, z.B. für Hörspiele oder Nachsynchronisation, der sollte einmal die Seite http://www.freesound.org besuchen. Dort gibt es Samples für alle möglichen Dinge wie Helicopter, Natur, Hunden et cetera. Die Samples stehen dabei unter der Creative Commons Sampling Plus 1.0 Lizenz. Das bedeutet das der Name der entsprechenden Sampleurheber genannt werden muss. Ein sehr schönes Projekt :)

11 Kommentare » Schreibe einen Kommentar

  1. Ich frage mich dann immer, wie die Namensnennung bei solchen Lizenzen erfolgen soll, wenn man ein Hörspiel oder Podcast macht und sagen wir 20 verschiedene Sounds benutzt. Direkt nach der Benutzung? (\“Dieses Hundegebell steht unter CC-BY…….\“) oder gesammelt am Anfang oder Ende? ich selbst tendiere da eher zu publicdomain sounds, wo dieses Problem wegfällt. Einige (aber auch CC) findet man hier: http://pdsounds.org

    Na dann weiter viel Spaß und Erfolg mit Deinem Podcast … :)

  2. Naja ich würde es am Ende so machen:

    Sprecher:
    XXX

    Samples von:
    AAA
    BBB
    CCC

    Public Domain Samples machen das natürlich noch einfacher :)

  3. Klar würde man dami wahrscheinlich keine Probleme bekommen, aber korrekt wäre es eigentlich nicht. Stell Dir nur mal vor, dass verschiedene Autoren verschiedene CC Lizenzen nutzen. Also streng genommen müsste jeder Autor dem Sample exakt inklusive der Lizenz zugeordnet werden können. Quasi nicht praktikabel…

  4. Ich denke nicht das man den Nutzer in dem Fall den Samples wirklich zuordnen muss. Aber wahrscheinlich eher ein Fall für die Rechtsabteilung ;)

  5. Also ich will ja jetzt nicht haarspalterisch erscheinen. Ein rechtliches Problem wirst Du wohl nicht bekommen. Juristisch gesehen MUSS es aber meiner Meinung nach zu einer exakten Zuordnung kommen. Schließlich kann ja jeder das von dir benutzte sample weiterverenden, das du ja nur unter der usrsprünglichen Lizenz weitergeben kannst. Doch woher soll ich als Nutzer denn wissen, ob diese CC-Lizenz (die da am Ende einfach mal so salopp zusammengefasst werden) zb auch kommerziell genutzt werden kann oder ob ich das sample abändern darf usw. Insofern glaube ich nicht, dass die Sammellösung korrekt wäre. SOLLTE sich jemand jedoch auf die juristischen Hinterfüße stellen, glaube ich, dass die Sammellösung als Lizenzverstoß gewertet werden müsste. Wie gesagt, wahrscheinlich regt sich eh keiner drüber auf. Aber von diesem Standpunkt her könnte man auch gleich komplett auf irgendeinen Lizenzhinweis verzichten…

  6. Bei der Sampling+ geht das (im Gegensatz zu anderen CC Lizenzen) nicht klar hervor:

    Namensnennung. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben ist, sowie – in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang – für die mit dem Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat, sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand. Bei einer Bearbeitung ist ein Hinweis darauf aufzuführen, in welcher Form der Schutzgegenstand in die Bearbeitung eingegangen ist (z.B. „Remix des Werkes durch den Autor“, „Einfügen eines Werkteiles durch den Autor“ ). Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei einer Bearbeitung, einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf andere Rechtsinhaber.

  7. Die eleganteste Lösung sollte sein, die Lizenzinhaber am Ende gesammelt zu nennen, aber bitte genau in der Reihenfolge der Verwendung, dann ist eine Zuordnung möglich. Ein Hinweis, dass das so passiert, gehört natürlich mit hinein.

  8. @seeseekey:
    z.Thema Sampling+: Nun ja, i.d.R. wird man als Podcastersteller o.ä. auf einen Mix von Lizenzen treffen und nicht auf eine Sampling+Umgebung. Aber warum nicht mal rein Sampling+ probieren?

    @DirkNB: Dein Vorschlag würde zwar die samples den Urhebern juristisch korrekt zuordnen, wäre imho juristisch wohl aber trotzdem nicht komplett akzeptabel… Streng genommen musst Du zu jedem zugeordneten Urheber auch die genaue Lizenz nennen für jedes sample nennen, da diese i.d.R. unterschiedlich sind und das sample nur unter der definierten Lizenz genutzt werden darf (und ein etwaiger Folgenutzer die Lizenzbedingungen kennen muss, damit er auch die Chance hat, das Sample unter der richtigen Lizenz wiederzuverwenden und zu kennzeichnen). Es gibt eben einen Unterschied zwischen „Attribution-ShareAlike CC BY-SA“ oder „Attribution-NoDerivatives CC BY-ND“…

    Unter dem Strich ist eine Variante der CC-Lizenz nach meiner Ansicht im Audio-Bereich sehr schwierig umzusetzen. Ich selbst setze deshalb auf Eigenaufnahmen, Public Domain Lizenzen oder gezielt eingesetzte einzelne CC-Lizenzen (aber dann mit zugeordneter Lizenz und Namensnennung …).

    Interessantes Thema …

  9. Bei allem Respekt, aber man kann es sich auch unnötig kompliziert machen. Interessant ist die Kategorie „juristisch akzeptabel“. Wie hat doch Kollege Volksmund so schön gesagt: „Zwei Anwälte, drei Meinungen.“
    Und wenn man die genauen Lizenzbeschreibungen jedes verwendeten Schnipsels … ähm … Samples in aller Ausführlichkeit in den ID-Tag der neuen Audiodatei unterbringt. Dann sollte doch jeder juristischen Anfechtung entsprochen sein. Oder sind die entsprechenden ID-Tags nicht beliebig (von der Quantität her) füllbar?

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