seeseekey.net - Invictus Deus Ex Machina

Auch der schlechte Witz will gepflegt sein:

Doch es zeigt eine Pro­ble­ma­tik auf. Für die Pla­ka­tie­rung gel­ten näm­lich bestimmte Regeln.

1. In Anwen­dung des Bun­des­fern­stra­ßen­ge­set­zes (FStrG) § 9 Abs. 3a ist auf dem Friedrich-Engels-Ring aus Grün­den der Sicher­heit und Leich­tig­keit des Ver­kehrs keine Wer­bung zuläs­sig.
 
2. In der Turm­straße, in der Beh­men­straße, im ver­kehrs­be­ru­hig­ten Bereich der Katha­ri­nen­straße und Trep­to­wer Straße dür­fen keine Wer­be­an­la­gen mon­tiert wer­den.
 
3. Wer­bung ist wei­ter­hin nicht zuläs­sig an Brü­cken­ge­län­dern der Bun­des­stra­ßen, an den Mas­ten für Ver­kehrs­zei­chen und Licht­si­gnal­an­la­gen.
 
4. Die vor­han­dene Wer­bung darf nicht ver­deckt wer­den. Das Aus­tau­schen der gewerb­li­chen Wer­bung muss unge­hin­dert mög­lich sein.
 
5. Aus Grün­den der Sicher­heit und Leich­tig­keit des Ver­kehrs dür­fen an den Licht­mas­ten maxi­mal 3 Pla­kate ange­bracht wer­den.
 
6. Durch die Anbrin­gung von Wer­be­ta­feln dür­fen Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer nicht behin­dert wer­den.
 
7. Es darf nicht zu Sicht­be­hin­de­run­gen für die Ver­kehrs­teil­neh­mer, ins­be­son­dere im Kreu­zungs­be­reich, kom­men. An Bun­des­stra­ßen ist der Kreu­zungs­be­reich auf einer Länge von 30 m in jeder Rich­tung von Wer­bung frei­zu­hal­ten.
 
8. Die Pla­ka­tie­rung darf nach Ort und Art der Anbrin­gung sowie der Form und Farbe der Pla­kate nicht zur Ver­wech­se­lung mit Ver­kehrs­zei­chen und –ein­rich­tun­gen Anlass geben.
 
9. Die Erlaub­nis ersetzt nicht die auf­grund ande­rer gesetz­li­cher Bestim­mun­gen noch erfor­der­li­chen Geneh­mi­gun­gen.
 
10. Ord­nung, Sicher­heit und Sau­ber­keit sind zu gewähr­leis­ten.
 
11. Die Geneh­mi­gung wird auf Wider­ruf erteilt.
 
12. Bei Nicht­er­fül­len der Auf­la­gen ist die Erlaub­nis­be­hörde nach vor­he­ri­ger Andro­hung der Ersatz­vor­nahme inner­halb ange­mes­se­ner Frist berech­tigt, alle erfor­der­li­chen Maß­nah­men auf Kos­ten des Erlaub­nis­in­ha­bers vor­zu­neh­men. Bei Gefahr in Ver­zug bedarf es kei­ner vor­he­ri­gen frucht­lo­sen Andro­hung der Ersatz­vor­nahme.
 
13. Von allen Ansprü­chen Drit­ter, die in Folge der Benut­zung oder der Her­stel­lung des Beste­hens der Unter­hal­tung, der Ände­rung oder der Besei­ti­gung der Anlage gegen den Trä­ger der Stra­ßen­bau­last oder gegen einen für diese täti­gen Bediens­te­ten gel­tend gemacht wer­den, stellt der Berech­tigte den Trä­ger der Stra­ßen­bau­last und den Betref­fen­den Bediens­te­ten frei, es sei denn, dass die­sen Vor­satz oder grobe Fahr­läs­sig­keit zur Last fällt.
 
14. Eine Beschä­di­gung der Licht­mas­ten durch Befes­ti­gungs­ma­te­ria­lien, ins­be­son­dere Lack­schä­den, ist zu ver­mei­den. Die Wer­be­pla­kate sind mit Kabel­bin­dern, nicht mit Draht, an den Mas­ten zu befes­ti­gen. Nach Been­di­gung der Wer­be­ak­tion sind die Pla­kate ein­schließ­lich deren Befes­ti­gun­gen voll­stän­dig zu entfernen.

Also arbei­ten wir uns doch mal an den Punk­ten ab. Punkt 3 (nicht an Mas­ten mit Ver­kehrs­zei­chen pla­ka­tie­ren) wird beson­ders oft von der NPD ignoriert:

An die­sem Pla­kat habe ich nicht wirk­lich etwas aus­zu­set­zen, aber warum wurde der arme Herr so überbelichtet?

Auch sehr beliebt sind Ver­let­zun­gen gegen Punkt 5 (maxi­mal drei Pla­kate). Liebe Par­teien ist es so schwie­rig bis drei zu zählen?

Etwas Humor (neben Storch Hei­nar) in den Wahl­kampf brin­gen die Piraten:

Auch Punkt 14 wird von der CDU und den Grü­nen igno­riert, denn deren Pla­kate sind teil­weise mit Draht befes­tigt. Nicht mehr auf die Fotos haben es die Pla­kate der Grü­nen und der Fami­li­en­par­tei am Friedrich-Engels-Ring sowie der NPD am Blit­zer geschafft, da diese schon abge­han­gen wurden.

Warum gibt es eigent­lich Regeln wenn sich nie­mand an diese hält? Wahr­schein­lich wer­den sie ein­fach als unver­bind­li­che Richt­li­nien aus­ge­legt ;)

Am Sams­tag, dem 18. Juni 2011, gab es auf dem Markt­platz in Neu­bran­den­burg einen Stand zur Samm­lung von Unter­stüt­zer­un­ter­schrif­ten für den Direkt­kan­di­da­ten Robert Schuldt, der für den Wahl­kreis 3 in Neu­bran­den­burg kan­di­die­ren möchte.

Bei der Samm­lung der Unter­stüt­zer­un­ter­schrif­ten waren neben Pira­ten aus Neu­bran­den­burg auch Pira­ten aus Sachsen-Anhalt, Bran­den­burg sowie Ber­lin dabei, für deren Hilfe wir uns herz­lich bedan­ken möchten.

Am 13. Dezem­ber 2009 fin­det in Ros­tock ein außer­or­dent­li­cher Par­tei­tag der Pira­ten­par­tei Deutsch­land (Lan­des­ver­band Meck­len­burg Vor­pom­mern) statt. Die Räum­lich­kei­ten für den Lan­des­par­tei­tag befin­den sich dabei im War­ne­mün­der Tech­no­lo­gie­park. Infor­ma­tio­nen zum Par­tei­tag gibt es in der Wiki unter http://wiki.piratenpartei.de/MV:Parteitag_Dezember_2009. Infor­ma­tio­nen zur Weih­nachts­feier wel­che einen Tag vor­her statt­fin­det sind unter http://wiki.piratenpartei.de/MV:Weihnachtsfeier_2009 zu finden.

Noch ein klei­nes Video zum Thema ;)

Heute hat die Pira­ten­par­tei die 11000 Mit­glie­der über­schrit­ten und befin­det sich nun­mehr bei 11038 Mit­glie­dern. Damit ist die Pira­ten­par­tei die 7. stärkste Par­tei nach Mit­glie­der­zah­len. Und die Mit­glieds­zah­len stei­gen wei­ter wie man sehr schön an fol­gen­dem Dia­gramm sehen kann:

Wei­tere Infor­ma­tio­nen gibt es unter:
http://wiki.piratenpartei.de/Mitglieder

Die Pira­ten­par­tei erreichte bei der gest­ri­gen Bun­des­tags­wahl 2,0 % bei 845.904 abge­ge­be­nen Zweit­stim­men. Damit ist auf Platz sie­ben der Par­tei­en­land­schaft. Mitt­ler­weile haben die Pira­ten über 9500 Mit­glie­der und es geht auf­wärts. Die 10000er Grenze dürfte dem­nächst fal­len :) Klar­ma­chen zum ändern.

Im übri­gen war das ges­tern das beste Ergeb­nis der Pira­ten­par­tei seit Kriegs­ende ;)

Wei­tere Infor­ma­tio­nen gibt es unter:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/ergebnisse/bundesergebnisse/index.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,651683,00.html