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Wie Udo Vet­ter im Law­blog schreibt dür­fen Ban­ken für Kon­to­aus­züge sofern sie nicht aus­drück­lich vom Kun­den ver­langt wer­den keine Gebüh­ren ver­lan­gen. Inter­es­sant ist dabei der Absatz:

Die Deut­sche Bank hat mit­ge­teilt, sie werde sich zunächst an das Urteil hal­ten und Kun­den nichts mehr in Rech­nung stel­len. Aller­dings will die Bank Rechts­mit­tel prü­fen. Ob andere Ban­ken ihre Preis­po­li­tik ändern, ist offen. Laut vzbv wirkt das Urteil nicht unmit­tel­bar gegen andere Institute.

Viel­leicht soll­ten wir unsere Ban­ken aber trotz­dem ein­fach mal fra­gen, wie es denn aus­sieht mit ihrer Preis­po­li­tik ;)